Die Klageschrift gegen Volkswagen lässt nichts Gutes erwarten – VW soll auch für „Umweltschäden“ bezahlen

Es wird täglich schwerer für Volkswagen, die Krise zu bewältigen. Der überraschende Rücktritt von US-Chef Michael Horn kommt zur Unzeit, denn jetzt hat das Volkswagen-Management auch noch die US-Händler gegen sich aufgebracht. Diese kritisieren die VW-Führung scharf, weil sie Horn am ehesten zutrauten, den US-Karren aus dem Dreck zu ziehen. Horn hatte das Vertrauen der Händler, die seinen plötzlichen Weggang Wolfsburg anlasten. Allerdings ist Horn damit nicht aus der Schusslinie der amerikanischen Justiz. Und wenn der VW-Händlerverband seine Drohungen wahr macht, selbst gegen Volkswagen zu klagen, wäre das Klage-Chaos perfekt und würde den Konzern zusätzlich über Jahre lähmen.

Nun wird Volkswagen auch noch verdächtigt, die Schummel-Software während der Ermittlungen „optimiert“ zu haben. Wenn das stimmen sollte, dann dürfte die amerikanische Justiz richtig böse werden, wenn eine Steigerung auf der nach oben offenen Verärgerungs-Skala überhaupt noch möglich ist. Immer wieder wird in den Äußerungen der Klagevertreter und des Richters deutlich, dass man vor allem das Tempo der Aufklärung und der Lösung des Problems kritisiert.

Aktuell wird Volkswagen bekanntlich von zwei Seiten massiv angegangen. Da sind einmal die Justiz- und Umweltbehörden mit ihrer Klage und auf der anderen Seite die zivilen Sammelklagen, die vor dem District-Gericht in San Francisco verhandelt werden. Die Klagen der Behörden sind für die Beteiligten wohl am problematischsten, denn die staatlichen Stellen werden die Betroffenen zu regelrechten Verhören vorladen, bei denen das verbale Grillen gleich nach dem Waterboarding kommt. „Solche Verhöre sind die Hölle“, berichtet ein amerikanischer Anwalt. Auch ein deutscher Top-Manager weiß ein Lied davon zu singen. Er berichtet von einem eher harmlosen Produkthaftungsfall: „Das waren mehrtägige Zwölf-Stunden-Verhöre vor laufender Kamera.“ Und wir erinnern uns an das Verhör von Michael Horn vor dem Kongress-Ausschuss: „Was werden Sie im Gefängnis lesen?“

Immer wieder ist zu hören und in deutschen Medien zu lesen, dass in vergleichbaren Fällen wie beim GM-Zündschloss-Skandal mit über 124 nachgewiesenen Toten und 275 Verletzten mit 900 Millionen Dollar relativ geringe Strafen verhängt/vereinbart worden seien. Toyota musste in einem ähnlich gelagerten Produkthaftungsverfahren 1,2 Milliarden Dollar bezahlen. Immer noch peanuts im Vergleich zu den bei VW theoretisch möglichen 37.500 Dollar pro Fahrzeug, was in Summe an die 20 Milliarden Dollar heranreichen würde.

Was viele bei diesem Vergleich übersehen: Dass ein technisches Versagen eines Bauteils von den Behörden viel milder beurteilt wird als der bewusste und unumstritten absichtliche Betrug staatlicher Organe, also der der vorsätzliche Verstoß gegen Bundesgesetze. Da es einen solchen Fall in dieser Dimension noch nie gegeben hat, ist alles offen. Auch nach oben. „Von einem Auto-Unternehmen in dieser Dimension bewusst betrogen worden zu sein, ist den staatlichen Stellen in den USA wohl noch nie passiert. Die klingen alle sehr verärgert, wenn man ihre Schreiben liest“, berichtet ein Insider. Das spiegelt sich auch in der Zivilklageschrift wider, die Sie gerne bei mir als pdf anfordern können (peter@groschupf.de).

Die Zivil-Klage von VW-Käufern wird bei einem theoretischen Rückkauf aller Fahrzeuge auf etwa zehn Milliarden Dollar geschätzt. Damit ist es aber nicht getan. Schadenersatz fordern nämlich auch Händler anderer Marken, die wettbewerbsrechtliche Schäden behaupten. Sie hätten mehr Fahrzeuge verkaufen können, hätte VW nicht so betrügerisch und aggressiv mit Clean Diesel und viel Power geworben. „Damit haben die uns Kunden mit falschen Behauptungen abgeworben, die sich sonst für unsere Produkte entschieden hätten“, wird da behauptet. In der Zivilklage geht es also auch um immaterielle Schäden.

In der Einleitung der Zivil-Klageschrift geht es massiv zur Sache: „Dieser Fall scheint der dreisteste/unverfrorenste Fall von Firmen-Kriminalität in der Geschichte zu sein, eine abschreckendes Beispiel vom gewinnen wollen um jeden Preis. Volkswagen wollte sich ohne Rücksicht auf Opfer an die Spitze der automobilen Nahrungskette betrügen und zielte dabei auf die Kunden, US- und ausländische Behörden und sogar auf die Luft, die wir atmen.“

Diese Einleitung macht atemlos und deutlich, mit welch harten Bandagen hier vorgegangen wird. Herzstück des Betrugs sei jenes „defeat device“, das die Prüfstandmessungen in betrügerischer Absicht veränderte, um die Grenzwerte einzuhalten. „Auf der Straße spien diese Fahrzeuge Millionen Tonnen Stickoxide aus, das bis zu 40-fache der legalen Limits.“ Und weiter im Klagetext: „Während dessen präsentierte sich Volkswagen gegenüber der amerikanischen Öffentlichkeit als Innovator einer Clean-Diesel-Technologie und übertölpelte Hundertausende umweltbewusste Verbraucher, die bereit waren, einen höheren Preis für angebliche clean Diesel zu bezahlen.“

Die Sprache der Klageschrift ist schneidend und will dem Gericht vor Augen führen, welche Schandtaten VW anzulasten sind. „Der vom Betrug beflügelte Erfolg“ sei „kühl kalkuliert“ gewesen, wie es Michael Horn bei seiner Anhörung vor einem Kongress-Ausschuss zugegeben habe. Die Klägeranwälte spielen perfekt auf der Klaviatur amerikanischer Befindlichkeiten und schreiben: „Volkswagen hat die umweltbewusstesten Verbraucher heimlich zu den größten Umwelt-Verschmutzern auf der Straße gemacht.“ Dies würden auch die staatlichen Umweltorganisationen und das Justizministerium so sehen; sie hätten Ermittlungen rund um den Globus eingeleitet. Der Betrug von Volkswagen koste in den nächsten sieben Jahren laut Statistik zwischen 16 und 94 Menschenleben.

Die Kunden hätten zudem massive finanzielle Einbußen zu gewärtigen. Auch wenn die Fahrzeuge auf das vorgeschriebene Abgas-Limit gebracht werden könnten, würde dies zu weniger Leistung und höheren Verbräuchen führen. Zudem würde der Marktpreis beim Verkauf deutlich niedriger liegen.

Der Plan des „Beklagten“ Martin Winterkorns sei es gewesen, die US-Verkäufe zu verdreifachen. Dabei habe der Verkauf der Diesel-Modelle im Mittelpunkt der Strategie gestanden. VW habe niedrige Verbräuche und Abgase versprochen, ohne Einbußen bei der Leistung. Um die hochfliegenden Verkaufspläne zu erreichen, habe man sich entschlossen, statt der teuren SCR-Abgasanlage (mit AdBlu-Harnstoff) die weniger teure Abgasanlage einzubauen. Die Kläger glauben, so heißt es in der Klageschrift, dass Martin Winterkorn entweder von dem „defeat device“ gewusst habe oder den Betrug leichtsinnig missachtet habe. Das gleiche wird in der Klage auch über Matthias Müller und Rupert Stadler behauptet. US-Chef Michael Horn habe zugegeben, schon 2014 von dem System erfahren zu haben.

Ähnlich äußert sich die Klage über den Audi-US-Chef Scott Keogh, Porsche-US-Chef Detlev von Platen, Ulrich Hackenberg, dem auch noch vorgeworfen wird, TDI-Diesel gepusht zu haben, sie als umweltfreundlich und sparsam gepriesen zu haben, „obwohl das Gegenteil richtig ist“. Qualitäts-Chef Frank Tuch steht ebenfalls auf der Beklagtenliste wie der beurlaubte Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und Bosch-Chef Volkmar Denner. Bosch habe wissen können, schreiben die Klägeranwälte, oder gar müssen, dass die „EDC Unit 17“ möglicherweise zum Betrügen genutzt würde. Um keine Verantwortung dafür übernehmen zu müssen, habe Bosch 2007 einen Brief an Volkswagen geschrieben, in dem stand, dass die betreffenden Fahrzeuge nicht legal betrieben werden können, wenn die Abgaskontrolle abgeschaltet ist. Bosch habe im Wissen um die betrügerischen Möglichkeiten dennoch elf Millionen dieser „EDC Unit 17“ an VW geliefert. Bosch habe auch an andere Hesteller die „EDC Unit 17“ geliefert, „aber keine davon war modifiziert mit „defeat device“-Software. Bosch habe nicht wirklich glauben können, dass die „defeat“-Software für VW einen legalen Zweck gehabt haben soll. Deutlich stellt die Klageschrift heraus, dass Mercedes-Benz und BMW von Bosch die teurere SCR-Technologie beziehen.

Die 722 Seiten lange Klageschrift geht in jedes Details. Und kommt auf Seite 701 auch zu den im Raume stehenden Forderungen. Die reichen vom Verkaufsverbot der betroffenen Diesel bis zur Vergütung des Mehrverbrauchs nach einer eventuellen Nachbesserung. Der Rückkauf wird angesprochen, die Rücknahme von Leasingfahrzeugen, VW soll sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und Auslagen der Kläger tragen. Auch die Umweltschäden sollen finanziell ausgeglichen werden, was in der angespannten Stimmungslage in den USA ein großer finanzieller Risiko-Faktor sein kann.

 

 

 

 

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