Jurist erklärt: Die Umwelthilfe darf eigentlich gar nicht für die Allgemeinheit klagen

Umwelthelfer Jürgen Resch kann sich über den BGH freuen Foto: Deutsche Umwelthilfe

Bei Maybrit Illner kam Jürgen Resch ins Schwitzen. Der Frage nach dem Klage-Geschäftsmodell der Umwelthilfe wich Resch sichtlich verunsichert aus. Dabei gibt es ganz andere Gründe, die Rechtmäßigkeit der Klageflut zu bezweifeln. Die Umwelthilfe verstößt nämlich selbst gegen EU-Recht.

Das allgemeine Klagerecht, mit dem sich „Umwelthelfer“ Resch so gerne brüstet, dürfte der Verein gar nicht bekommen haben, behauptet ein Anwalt in Stuttgart. Dass dies bisher niemanden gestört habe, sei verwunderlich. „Wahrscheinlich hat niemand damit gerechnet, wie die Umwelthilfe dieses allgemeine Klagerecht missbraucht und davon gut lebt.“

Wie ist das möglich? Nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) ist einem Verein die allgemeine Klageberechtigung nur dann zu gewähren, wenn er jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht, die die Ziele der Vereinigung unterstützt; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten.

Ich selbst habe versucht, Mitglied zu werden; mein Antrag wurde nicht einmal beantwortet. Telefonisch wurde mir gesagt, dass ich „Fördermitglied“ ohne Stimmrecht werden kann. Ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Jürgen Resch antwortete bei Maybritt Illner ziemlich verunsichert, dass der Verein 274 Mitglieder habe, „sieben Mal so viel wie Greenpeace“. Was der Vergleich mit Greenpeace soll, bleibt sein Geheimnis, diente aber der Ablenkung.

Fest steht, dass die Umwelthilfe die oben genannte EG-Richtlinie nicht befolgt. Aus gutem Grund. So vermeidet der rührige „Geschäftsführer“ Resch, dass irgendwann mal die Mitgliederversammlung auf die Idee kommen könnte, sowohl das unseriöse Abmahn-Geschäftsmodell als auch Resch selbst abzuwählen. Das würde das Ende der Umwelthilfe Reschser Prägung bedeuten, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer gar „eine semikriminelle Vereinigung“ nennt.

Tatsächlich hat Resch seiner ideologischen Verbohrtheit mit der zu Unrecht erhaltenen Klageberechtigung ein stabiles Fundament gegeben, das von höchsten Gerichten bestätigt wird. Niemand fragt heute noch, wieso sich die Umwelthilfe als Rächer der „vorzeitig“ an Abgasen Gestorbenen aufspielen kann. Niemand fragt nach, ob die allgemeine Klageberechtigung zu Recht erteilt worden ist. Resch hat die Umwelthilfe zum Vehikel seiner offensichtlichen Autofeindschaft gemacht, die er nie zugeben würde. Ihm geht es natürlich „nur um die Menschen, die an belasteten Straßen wohnen“. Dass diese Menschen am Arbeitsplatz deutlich höhere Grenzwerte akzeptieren sollen, lässt der pathologische Autogegner nicht gelten. Auch nicht, dass sich die Schadstoffbelastungen selbst in kritischen Städten den Grenzwerten nähert, die schon in zwei, drei Jahren auch ohne Fahrverbote erreicht würden.

Und wer nun meint, die Umwelthilfe würde nach den ersten Fahrverboten Ruhe geben, ist naiv. Resch denkt weiter. Sollten die Städte belastete Straßen mit Fahrverboten für Diesel belegen, wird die Umwelthilfe Fahrverbote für die gesamten Innenstädte fordern. Dann sollen auch Benziner ohne Partikelfilter (die jetzt zunehmend bei neuen Modellen eingeführt werden) aus Umweltzonen ausgesperrt werden. „Wir brauchen weniger Individualverkehr“, sagte Resch bei Maybrit Illner. Und er meint: Wir können/sollten/müssen ganz aufs Auto verzichten. So sieht der „Umwelthelfer“ angewandten Verbraucherschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Kommentare zu "Jurist erklärt: Die Umwelthilfe darf eigentlich gar nicht für die Allgemeinheit klagen"

  1. Diese so genannten Umweltschützer beklagen Betrügereien der Autohersteller. Und was machen sie selber? Und dann leben sie noch sehr gut davon.

  2. Doch. Braucht man. Wenn man Resch heißt. Und für die DUH „arbeitet. Wie sonst soll man 130 km/h im V.Gang fahren? Die haben auch alle auf dem Markt befindlichen Diesel geprüft. Außer die ihres „Partners Toyota natürlich. Ist er seit 18 Jahren. PS. Wenn man mal ausnahmsweise „aggressiv fahren möchte: dann sind die Paddles zum Festhalten des Ganges schon gut PS2. Gewissenskonflikt bei der DUH? Teilweise liefert doch der „Erzfeind der DUH seine Diesel-Motoren bei Toyota zu (die kommen von BMW) coupon

  3. Das stimmt so überhaupt nicht mit Toyota. Diese hatten lange Jahre einen überschaubaren Betrag für zwei zweckgebundene Projekte unterstützt, lange bevor die DUH zum Abmahnverein wurde.
    Ausserdem wurde auch Toyota vom DUH in einigen Dingen angegriffen, wie andere auch.
    Der größte Sponsor ist übrigens der Staat, also unser Steuergeld!
    Dann wäre da noch die Telekom, Krombacher und so einige andere zu nennen.
    Gottseidank fallen nach und nach die Sponsoren weg…

  4. Übrigens ist auch der Autokonzern Ford Sponsor.
    Merkwürdigerweise findet das kaum Erwähnung….

  5. Oliver Schmizze | 2. Januar 2019 um 14:34 | Antworten

    Vor allem müssen wir aus Gründen der Sprachwahrheit und -klarheit, mal aufhören, von „DER Deutschen Umwelthilfe“ zu sprechen, als ob diese Organisation irgendeine institutionelle Kompetenz oder Aussagekraft in Umweltfragen hätte.
    Die sogenannte Deutsche Umwelthilfe (eigentlich Verein Deutsche Umwelthilfe) ist weder „Deutsch“ mit nationalem Auftrag, so wie das Deutsche Rote Kreuz oder dir Deutsche Post, noch eine „Hilfe“ wie die Welthungerhilfe, Katastrophenhilfe oder das Technische Hilfswerk, sondern ein winziger Verein, keine 300 Mitglieder aber 90 festangestellte Mitarbeiter, Millionenumsatz, ein dubioses Unternehmen, das von Abmahnungen und Spenden lebt.
    Speziell die Abmahnungen sind eine rechtliche Grauzone der untersten Schiene. Und außerdem fragt man sich doch: Wer spendet da? Sicher sind das ein paar Umweltfreunde, aber interessant ist doch, daß die Automobilindustrie zu den Spendern zählt. Was treiben die da bloß für ein Spiel?
    In diesem Sinne bitte von der „sogenannten Deutschen Umwelthilfe“ sprechen oder wenigstens vom „Verein Deutsche Umwelthilfe“.
    Vielen Dank im Voraus.
    http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/deutsche-umwelthilfe-die-diesel-hasser-14246048.html

  6. Jörg Breidbach | 4. Januar 2019 um 07:48 | Antworten

    Und warum geht dann der im Artikel genannte Jurist nicht gegen den Abmahn-Verein DUH vor?

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