Mercedes-Benz: Schlappe für die „Umwelthilfe“ – Klage gegen BMW noch nicht entschieden
Die Klage des Vereins „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ gegen Mercedes-Benz vor dem Landgericht Stuttgart, der Autobauer müsse ab 2030 auf den Bau von Verbrennern verzichten, ist vom Landgericht abgewiesen worden.
Diese herbe Schlappe gegen den klagefreudigen Verein mit der „Anmaßung zum Volkserzieher“ (ein gegnerischer Anwalt) wird nicht die letzte sein. Weder die letzte eingereichte Klage noch die letzte verlorene. Allerdings hat der Verein auch schon viele gewonnen, die z.B. zu Fahrverboten für Diesel in bestimmten Straßen bzw. Regionen geführt haben. Mit der Klimaklage, wortreich geführt von der Kanzlei Geulen und Klinger bzw. dem Umweltspezialisten Prof. Dr. Remo Klinger setzt die „Umwelthilfe“ ihren juristischen Feldzug gegen den Verbrenner fort. Der Haus-Anwalt der „Umwelthilfe“ gilt als Spezialist im europäischen Umweltrecht und wird auch vom Bundesverfassungsgericht als juristisches Schwergewicht respektiert.