Die Klage des Vereins „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ gegen Mercedes-Benz vor dem Landgericht Stuttgart, der Autobauer müsse ab 2030 auf den Bau von Verbrennern verzichten, ist vom Landgericht abgewiesen worden.
Diese herbe Schlappe gegen den klagefreudigen Verein mit der „Anmaßung zum Volkserzieher“ (ein gegnerischer Anwalt) wird nicht die letzte sein. Weder die letzte eingereichte Klage noch die letzte verlorene. Allerdings hat der Verein auch schon viele gewonnen, die z.B. zu Fahrverboten für Diesel in bestimmten Straßen bzw. Regionen geführt haben. Mit der Klimaklage, wortreich geführt von der Kanzlei Geulen und Klinger bzw. dem Umweltspezialisten Prof. Dr. Remo Klinger setzt die „Umwelthilfe“ ihren juristischen Feldzug gegen den Verbrenner fort. Der Haus-Anwalt der „Umwelthilfe“ gilt als Spezialist im europäischen Umweltrecht und wird auch vom Bundesverfassungsgericht als juristisches Schwergewicht respektiert.
Gericht verweist auf den Gesetzgeber
Das Stuttgarter Verfahrensurteil könne laut Rechtsanwalt Klinger keinen Bestand haben. Man habe dieses Urteil sogar erwartet und hoffe nun vor dem Oberlandesgericht erfolgreicher zu sein. Selbstverständlich werde man Rechtsmittel einlegen. Das Stuttgarter Landgericht hat die Klage aus prinzipiellen Gründen abgewiesen. Allein der Gesetzgeber könne entscheiden, welche Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden müssen. Eine Individualklage vor einem Zivilgericht dürfe gesetzliche Regelungen nicht vorwegnehmen. Die „Umwelthilfe“ fordert in der aufrecht erhaltenen Klage, dass Mercedes-Benz ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen darf., die Treibhausgase ausstoßen. Zwischen den Zeilen hält sich die Klage damit subtil offen, dass Verbrenner mit synthetischen Kraftstoffen weiter verkauft werden können.
Die „Umwelthilfe“ beruft sich in ihren Klagen gegen Unternehmen in Deutschland auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021. Dieser Beschluss wird allerdings von namhaften Klimawissenschaftlern wegen mangelnder Kompetenz und Missachtung von Fakten scharf kritisiert. Das Gericht weist diese Kritik allerdings zurück, den man habe auf den Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung gehört.
Mercedes-Benz sei für 83,4 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich
Die „Umwelthilfe“ hat in ihrer Klage argumentiert, „dass Mercedes-Benz allein aufgrund der Emissionen der verkauften Pkw weltweit für 83,4 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich“ sei. Der Marktanteil des Unternehmens in Deutschland betrug 9,4 Prozent. Ähnlich klingt es in der Klage gegen BMW vor dem Münchner Landgericht, die noch nicht entschieden ist. „Die Emissionen der von BMW im Jahr 2019 verkauften Pkw summieren sich auf insgesamt 71,2 Millionen Tonnen CO2. In Deutschland hielt BMW dabei in 2019 einen Marktanteil von 7,7 Prozent.“
„Angesichts des aggressiven Marketings und der angekündigten immer größeren und schwereren Fahrzeuge sowie der stark zunehmenden Plug-In-Hybride (PHEV) Modelle – die im Realbetrieb deutlich mehr CO2 ausstoßen als vergleichbare Modelle mit reinem Verbrennerantrieb – ist zu befürchten, dass die von Mercedes-Benz und BMW zu verantwortenden CO2-Emissionen auch weiterhin zunehmen werden. Erst Jahre nach ihren Mitbewerbern haben beide Unternehmen überhaupt mit der halbherzigen Entwicklung rein batteriebetriebener Pkw begonnen. Einen klaren Ausstiegspfad beziehungsweise Enddatum ihrer Produktion von Pkw mit Verbrennungsmotor gibt es weder von Mercedes-Benz noch von BMW. Für das Klima entscheidend ist letztlich nicht, wie viele E-Autos verkauft werden, sondern wie viele Verbrennerautos noch auf die Straßen gespült werden“, argumentiert die „Umwelthilfe“. Bei aller Klagefreudigkeit der „Umwelthilfe“: Sie muss sich auf Deutschland beschränken. Kein deutsches Gericht wird durchsetzen können, dass sein Urteil auch im Ausland zu gelten hat.
Leider gibt es bereits bestehende Umweltvereine die nicht kooperativ und nicht für jedermann zugänglich sind. Darunter sind Vereine die ausschließlich ihre eigenen Interessen vertreten und finanzielle Aspekte in den Fordergrund stellen.
Wenn es um schädliche Umweltauswirkungen geht, sollten nach Meinung des UTR e.V., die Umweltvereine darüber die Öffentlichkeit informieren und die staatlichen Stellen ihre Arbeit machen lassen. „Es gibt leider Umweltvereine die sich mehr oder weniger als Nebenregierung aufspielen“ bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V. Das hindert sie in vielen Fällen aber nicht daran, erhebliche staatliche Förderbeiträge zu kassieren.
Wir brauchen keine Umweltvereine welche sich als Teil einer Klageindustrie positionieren, sondern Zusammenarbeit und Kooperation in den Vordergrund ihres Handelns stellen. Zusammenarbeit und Kooperation sind wichtig, um Probleme mit effizienten Lösungen anzugehen, ohne zu versuchen mit gerichtlichen Klagen eigene Positionen durchzusetzen..