Oliver Schmidt bekennt sich schuldig und wird nach der Strafhaft ausgewiesen

Der im Januar verhaftete VW-Manager Oliver Schmidt hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt und kann mit einer milden Strafe rechnen, die am 6. Dezember verkündet werden soll. Er bleibt bis zum Urteil in Haft, wird danach abgeschoben (er darf nicht selbst ausreisen!) und darf nie wieder in die USA einreisen.

Der Druck in amerikanischer U-Haft hat schon manchen tatsächlich Unschuldigen zu abenteuerlichen Geständnissen und zur Beschuldigung Dritter motiviert. Das muss man in Betracht ziehen. Allerdings bedeutet dies auch nicht, dass Oliver Schmidt anderes eingeräumt haben muss, als die Wahrheit. Aber amerikanische Anwälte beklagen immer wieder, dass U-Haft Erzwingungshaft sei, „eine Art Folter“. Schon allein die Delinquenten öffentlich im orangenen Outfit vorzuführen, zeigt, dass das US-Recht im Wilden Westen seinen Anfang nahm. „Falsche Geständnisse gegen mildere Strafen füllen viele Gerichtsakten“, erzählte mir ein Strafverteidiger aus Los Angeles. Es gebe sogar Todesurteile, bei denen ein falsches Geständnis in die Death Row und darüber hinaus geführt hat…

Schmidt habe wichtige Fakten verschwiegen

Das Geständnis Schmidts wurde von seinen Anwälten und den Staatsanwälten seit Wochen ausgehandelt. Die Vorwürfe unter anderem: Verschwörung gegen die USA, der Schmidt freiwillig und wissentlich beigetreten sei, auch um finanzieller Vorteile willen, das Kommunizieren von falschen Informationen und das bewusste Weglassen von Informationen usw. Noch im Sommer 2015 habe Schmidt in Gesprächen mit den Behörden wichtige Fakten bewusst verschwiegen, habe Ausreden gebraucht, abgelenkt und weniger juristisch ausgedrückt: Schmidt habe die Behörden ziemlich fies und hinterhältig hinters Licht zu führen versucht. Als am 27. Juli 2015 VW-Ingenieure dem Management das Corpus Delicti Defeat Device erläuterten, habe Schmidt bereits auf die enormen finanziellen Konsequenzen hingewiesen, wenn der VW-Betrug von den US-Behörden entdeckt würde. Die drohte ihrerseits, dem Modell-Jahr 2016 mit 2.0-Liter-Diesel keine Zulassung zu erteilen.

Schmidt wusste genau, was auf VW zukommen konnte

Nach dem Juli-Meeting habe das VW-Management (Namen werden hier nicht genannt, dürften aber von Schmidt genannt worden sein) Schmidt instruiert, mit einem leitenden CARB-Mitarbeiter zu reden. Schmidt sei angewiesen worden, keinen Betrug zuzugeben, um die Zulassung für Modelljahr 2016 zu erreichen, was das wichtigste Ziel des angestrebten Gesprächs gewesen sei. Daran habe sich Schmidt eisern gehalten und keinerlei Hinweise auf die Existenz der betrügerischen Programmierung gegeben, obwohl er mehrmals Gelegenheit dazu gehabt hätte.

Der Deal mit der Strafverfolgungsbehörde lässt mehrere Strafen möglich erscheinen. Die maximalen sieben Jahre Haft (hier werden zwei Straftaten zusammengefasst) und eine Geldstrafe bis zu 400.000 USD dürften auf deutlich weniger hinauslaufen. „Es könnte ein Urteil mit drei Jahren kommen, und Schmidt wird nach einem Jahr Haft abgeschoben“, sagt ein erfahrener US-Anwalt. Für Oliver Schmidt dennoch ein Horror-Trip. Und Abschiebung bedeutet, dass ihn Kriminalbeamte aus der Abschiebehaft abholen und bis ins Flugzeug begleiten.

 

 

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