VW und Oliver Schmidt wollen sich außergerichtlich einigen

Der für den 19.Februar terminierte Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig ist kurzfristig aufgehoben worden. Wie das Arbeitsgericht mitgeteilt hat, haben sich die Parteien darauf geeinigt, „außergerichtliche Gespräche über die Möglichkeiten einer Verständigung“ zu führen. Schmidt hat gegen die fristlose Kündigung durch VW geklagt.

Die Kündigungsschutzklage des in den USA wegen des Diesel-Betrugs in Haft befindlichen Oliver Schmidt hat damit zwar noch nicht Erfolg gehabt, „aber alles läuft auf eine Verständigung hinaus“, wie ein Kenner des Verfahrens berichtet.

Es sei zu erwarten gewesen, dass sich VW nicht einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung aussetzen wollte, da Oliver Schmidt ja nur deshalb zu sieben Jahren Haft verurteilt worden sei, weil VW die Betrugssoftware installiert habe. Schmidt wurde nach dem US-Urteil daraufhin fristlos gekündigt. „Schmidt wurde so hart bestraft, weil er nach Ansicht der US-Behörden versucht hatte, die Wahrheit um die manipulierten Motoren zu vertuschen. Schmidt selbst hat mit dem defeat device eigentlich nichts zu tun, hat aber auf Anweisung seiner Vorgesetzten dies den Behörden in den USA bewusst verschwiegen.“

Die fristlose Kündigung gegen Schmidt sei zwar rechtlich in Ordnung, „aber moralisch höchst fragwürdig“. Schmidt sei nur deshalb verurteilt worden, weil er seine Loyalität gegenüber Volkswagen für wichtiger gehalten habe als seine persönliche Sicherheit. Als er nach seinem Urlaub in Florida verhaftet wurde, sei für Schmidt eine Welt zusammengebrochen. Schmidt könne zu Recht von VW erwarten, dass das Unternehmen auch nach der Verurteilung Verantwortung für den Mitarbeiter übernehme. „Der finanziell und existenziell vernichtete Schmidt habe vielleicht kein juristisches Recht auf eine finanzielle Entschädigung, aber ein moralisches.“ Es könne sein, dass dies nun auch in Wolfsburg so gesehen wird.

 

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