Oliver Schmidt vor dem Arbeitsgericht Braunschweig wahrscheinlich ohne Chance

Am 19.Februar findet vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht der Gütetermin in Sachen Oliver Schmidt gegen Volkswagen statt. Der in den USA im Gefängnis sitzende Ex-VW-Manager wird mit seiner Kündigungsschutzklage gegen Volkswagen wahrscheinlich scheitern.

„Die Kündigungsschutzklage des VW-Mangers Oliver Schmidt wird ins Leere laufen“, sagte uns der renommierte Stuttgarter Arbeitsrechtler Prof. Dr. Stefan Nägele: „Wenn jemand für mehrere Jahre ins Gefängnis muss, ist es nicht ungewöhnlich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Frage ist, wie es beendet werden kann. Dass es fristgemäß beendet werden kann, ist klar, denn der Inhaftierte kann offensichtlich über mehrere Jahre seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen.“

Ex-VW-Manager Oliver Schmidt

Oliver Schmidts Klage richtet sich denn auch sowohl gegen die fristlose Kündigung als auch gegen die vorsorglich von VW ausgesprochene ordentliche Kündigung zum 30. September 2018.

Stefan Nägele: „Die andere Frage ist: Kann ich ihm fristlos kündigen. Wegen der Diesel-Problematik nach meiner Einschätzung nicht. Denn der Diesel-Sachverhalt ist seit langem bekannt. Ein Arbeitgeber muss eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden eines Fehlverhaltens aussprechen.

Volkswagen könnte aber sagen: Lieber Mitarbeiter, du kommst ja nicht zur Arbeit, weil du im Gefängnis sitzt. Dich brauch ich nicht mal abzumahnen. Das ist wie eine Arbeitsverweigerung. VW wird mit dieser Argumentation den Prozess auch in Bezug auf die fristlose Kündigung wahrscheinlich gewinnen.“

Die Frage bleibe: „Darf VW unter Treue-Aspekten fristlos kündigen, weil VW quasi selbst Verursacher des Diesel-Betrugs ist? Ich glaube, dass VW dennoch fristlos kündigen darf, weil Herr Schmidt selbst an dem Diesel-Betrug mitgewirkt hat. Dabei spielt es auch keine Rolle, welchen Tatbeitrag Schmidt geleistet hat und ob die VW-Führung von der Betrugs-Software Kenntnis hatte. Schmidt ist jedenfalls juristisch gesehen mit schuldig und dürfte deshalb seinen Kündigungsschutzprozess verlieren.“

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