Oliver Schmidt vor dem Arbeitsgericht Braunschweig wahrscheinlich ohne Chance
Am 19.Februar findet vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht der Gütetermin in Sachen Oliver Schmidt gegen Volkswagen statt. Der in den USA im Gefängnis sitzende Ex-VW-Manager wird mit seiner Kündigungsschutzklage gegen Volkswagen wahrscheinlich scheitern.
„Die Kündigungsschutzklage des VW-Mangers Oliver Schmidt wird ins Leere laufen“, sagte uns der renommierte Stuttgarter Arbeitsrechtler Prof. Dr. Stefan Nägele: „Wenn jemand für mehrere Jahre ins Gefängnis muss, ist es nicht ungewöhnlich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Frage ist, wie es beendet werden kann. Dass es fristgemäß beendet werden kann, ist klar, denn der Inhaftierte kann offensichtlich über mehrere Jahre seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen.“