Das Urteil sieben Jahre Haft gegen den Ex-Volkswagen-Manager Oliver Schmidt erscheint knallhart. Das ist es auch. Allerdings wird er diese Strafe nicht voll absitzen müssen, sondern vorzeitig auf Bewährung freikommen. Und dann abgeschoben werden.
Die US-Justiz fällt bekanntlich harte Urteile. Ein dreifacher Pizza-Dieb muss schon mal für ein paar Jahre ins Gefängnis, jedenfalls dem Urteil nach. Überfüllte Gefängnisse, die nicht selten von privaten Unternehmen geführt werden, platzen in allen Bundesstaaten aus allen Nähten. Die US-Justiz neigt deshalb dazu, auch harte Urteile nach einer gewissen Zeit der Buße zur Bewährung auszusetzen. So wird es auch bei Oliver Schmidt der Fall sein, der aller Voraussicht nach 2019 oder früher auf Bewährung freikommen dürfte. Schließlich ist er kein Gewaltverbrecher, vor dem die Öffentlichkeit geschützt werden muss.
In den USA als U-Häftling einsitzen zu müssen, führt wie überall auf der Welt, zu Geständnissen, die nicht selten über den wirklichen Tatbestand hinausgehen. Hätte sich Oliver Schmidt im August nicht vollumfänglich im Sinne der Anklage für schuldig erklärt, wäre das Urteil weit härter ausgefallen. Dass er sich lange gewunden haben mag, die Karten auf den Tisch zu legen, hat den Richter sicher zur vollen Härte animiert. Hätte er aber nicht auf schuldig plädiert, wäre das maximale, theoretische Strafmaß 169 Jahre gewesen.
Da Schmidt zugegeben hat, sich einer Verschwörung gegen die USA angeschlossen zu haben, so die juristische Definition in den USA, wird er selbst als kleines Licht in der Organisation des VW-Betrugs so hart bestraft, wie ein Hauptschuldiger.
Wenn Schmidt in ein, zwei Jahren auf Bewährung freigelassen wird, dann kann er keinesfalls in Ruhe seine Koffer packen und sich ein Ticket nach Deutschland kaufen. Hier zeigt die US-Justiz noch einmal ihre volle Härte. Schmidt wird erst einmal ein paar Wochen in ein Gefängnis verlegt, in dem Delinquenten auf Ihre Abschiebung warten. Von dort wird er von Polizeibeamten bis zum Flugzeug eskortiert, das ihn in die Heimat bringen soll. Und damit nicht genug: Schmidt wird nie wieder in die USA einreisen dürfen. Das ist Teil des mit der Staatsanwaltschaft vereinbarten Deals.
Keine Chance dürften die US-Anwälte Schmidts mit ihren Anträgen haben, dass er seine Strafe in Deutschland absitzen kann.
Ebenso angeklagt und höchstwahrscheinlich mit Haftbefehl gesucht sind in den USA noch der Manager Richard Dorenkamp, der Ex-Vorstand Heinz-Jakob Neusser, die Manager Jens Hadler und Bernd Gottweis, Rechte Hand von Martin Winterkorn. Der in München verhaftete Audi-Techniker Giovanni Pamino ist seit wenigen Tagen wieder ein freier Mann. Das Oberlandesgericht München hat die Vorwürfe aus den USA nicht für ausreichend gehalten, die U-Haft aufrecht zu erhalten.
Da Deutschland Deutsche nicht in die USA ausliefert, kommen die US-Behörden nicht an diese Beschuldigten heran, die allerdings schon bei einer Reise ins europäische Ausland verhaftet werden könnten, soweit internationale Haftbefehle ausgestellt sind.
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