Klatsche für die „Umwelthilfe“ vor Gericht

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch

Vor dem Landgericht Frankfurt musste die so genannte „Umwelthilfe“ nun klein beigeben. Sie wollte Fiat verbieten lassen, für den Fiat 500X mit der Euro-Norm 6 zu werben.

Das Frankfurter Landgericht hatte in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit zwischen der DUH und FCA (3-10 O 70/16) darauf hingewiesen, dass es die von den zuständigen italienischen Behörden erteilte Typengenehmigung für den Fiat 500X 2.0, die die Einhaltung der geltenden Euro-6-Abgasnorm bestätigt, nicht in Frage stellt. Das Gericht verwies darauf, dass die italienischen Behörden auch nach weiterer Prüfung davon ausgehen, dass die Euro-6-Zulassung des Fiat 500X 2.0 zu Recht ergangen war und keine illegale Abschalteinrichtung vorliegt.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch

Eineinhalb Wochen vor dem für den 8. Juni 2017 geplanten Verhandlungstermin hat die DUH den Klageantrag, mit dem sie FCA die Werbung für den Fiat 500X 2.0 mit Hinweisen auf die Einhaltung der Euro-6-Norm untersagen lassen wollte, zurückgenommen.

Nachdem die DUH den wichtigsten Teil der Klage fallen gelassen hat, hat FCA heute die verbliebenen Klageanträge der DUH anerkannt. Dabei ging es neben einem geringfügigen Zahlungsantrag um Formulierungen in Pressemitteilungen aus den Jahren 2014/2015, in denen der Fiat 500X 2.0 im Zusammenhang mit der Einführung der Euro-6-Abgasnorm mit Aussagen wie „niedrige Emissionen“, „geringer Schadstoffausstoß“ und „umweltfreundlich“ beschrieben wurde; diese Pressemitteilungen werden ohnehin nicht mehr verwendet. Daher bestand keine Notwendigkeit, den Rechtsstreit in diesem Punkt fortzuführen, obgleich FCA davon überzeugt ist, dass die Klage der DUH auch insoweit ohne Erfolg geblieben wäre.

FCA ist sehr zufrieden damit, dass das Gericht in diesem Fall die Zuständigkeit der italienischen Behörden für die Typenzulassung bestätigt hat. Das ist geltendes europäisches Recht. Die Umwelthilfe vertrat ziemlich anmaßend die Meinung, dass europäisches Recht in diesem Punkt nicht für die Abgasrichtlinie gelte. Mit ihrer arroganten Definition rechtlicher Grundsätze kam die Umwelthilfe vor Gericht nicht durch. Und das ist gut so.

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