FCA

Klatsche für die „Umwelthilfe“ vor Gericht

Vor dem Landgericht Frankfurt musste die so genannte „Umwelthilfe“ nun klein beigeben. Sie wollte Fiat verbieten lassen, für den Fiat 500X mit der Euro-Norm 6 zu werben.

Das Frankfurter Landgericht hatte in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit zwischen der DUH und FCA (3-10 O 70/16) darauf hingewiesen, dass es die von den zuständigen italienischen Behörden erteilte Typengenehmigung für den Fiat 500X 2.0, die die Einhaltung der geltenden Euro-6-Abgasnorm bestätigt, nicht in Frage stellt. Das Gericht verwies darauf, dass die italienischen Behörden auch nach weiterer Prüfung davon ausgehen, dass die Euro-6-Zulassung des Fiat 500X 2.0 zu Recht ergangen war und keine illegale Abschalteinrichtung vorliegt.