Verhafteter VW-Manager bleibt wohl bis zur Verhandlung 2018 in U-Haft

Oliver Schmidt dürfte nichts so sehr bereuen wie die Tatsache, gegen den Rat mit der Sachlage vertrauter Juristen in die USA gereist zu sein, um dort seinen Weihnachtsurlaub zu verbringen.

Wir sprachen mit einem US-Anwalt, der sich einen Namen mit Verschwörungs-Anklagen gemacht hat. Seine Prognosen zum Fall des verhafteten VW-Managers sind nicht sehr ermutigend. „Wer in den USA vom Staat wegen einer Verschwörung angeklagt ist wie Schmidt, den trifft die ganze Härte des Gesetzes. Dass Schmidt nicht einmal gegen die angebotene Kaution von 1,6 Millionen Dollar auf freien Fuß gekommen ist, lässt den Schluss zu, dass er bis zum Prozess in U-Haft bleibt.“ Gerade bei Ausländern, denen eine hohe Gefängnisstrafe droht, seien die Justizbehörden sofort mit dem Schlagwort „Fluchtgefahr“ zur Hand. „Mancher Drogendealer kommt schon für 5.000 Dollar auf freien Fuß, muss sich vielleicht regelmäßig bei der Polizei melden oder bekommt eine Fußfessel angelegt. Dass der VW-Manager trotz dieser hohen angebotenen Kaution in Haft bleibt, lässt nichts Gutes ahnen.“ Der Prozess werde voraussichtlich frühestens in einem Jahr beginnen.

Mit Oliver Schmidt sind weitere Top-Manager angeklagt. So der Ex-Markenvorstand Heinz-Jakob Neußer, der ab 2011 die Motorenentwicklung verantwortete. Die Mitangeklagten Jens Hadler, Richard Dorenkamp, Bernd Gottweis und Jürgen Peter und Neußer werden Deutschland auf lange Zeit nicht einmal nach Mallorca verlassen können, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, in Länder verhaftet zu werden, die an die USA ausliefern. Die Vorwürfe gegen die Manager reichen von bewussten Falschaussagen bis zur Vernichtung von Beweismitteln. Im Kern wird allen vorgeworfen, Teil einer Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten zum Betrug und Verstoß gegen Umweltgesetze zu sein.

Der seit 2008 in den USA lebende VW-Ingenieur James Liang hat sich bereits schuldig bekannt und als Kronzeuge verpflichtet, um auf freien Fuß zu bleiben und um eine mildere Strafe zu bekommen. Er leitete die Emissionstests in Kalifornien, um den „Clean Diesel“ zugelassen zu bekommen.

„Oliver Schmidt hat das Pech, dass die einer Verschwörung Angeklagten im Grunde auch für Taten haften, die nicht sie, sondern die anderen Angeklagten begangen haben.“ In Sachen VW-Abgasbetrug sei unterschwellig ein gewisser Groll zu spüren, „dass der VW-Konzern lange taktiert hat in der Hoffnung, dass man die Behörden täuschen kann“. Daran, so die Behörden, trage der Verhaftete Schmidt einen großen Teil der Verantwortung. Da die US-Justiz die anderen Angeklagten nicht verhaften könne und sie von Deutschland nicht ausgeliefert werden, „trifft Schmidt die volle Wucht aller Vorwürfe gegen VW“.

Zwar sei nicht zu erwarten, dass am Ende 169 Jahre Gefängnis stehen, „aber ein Deal könnte auch darauf hinauslaufen, dass der Mann nur fünf Jahre ins Gefängnis muss, es können aber auch zehn Jahre werden“. Mit Sicherheit werde es auf eine Haftstrafe hinauslaufen, „sollte das Gericht auch nur die Hälfte der Vorwürfe für berechtigt halten“.

Wie VW werde wohl auch von Schmidt verlangt, dass er sich in einigen Punkten für schuldig erklärt. Zudem werde von ihm erwartet, dass er alles erzählt, was er weiß, also im Klartext: auspackt. „Sollte er dann nicht rückhaltlos die Wahrheit sagen, wird es übel für ihn.“ Was das bedeutet, könne man nicht sagen, aber vermuten. US-Richter wollten Reue spüren und Einsicht in schuldhaftes Verhalten.

 

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