In der US-Zivilklage muss Volkswagen bis zum 24. März dem Gericht einen Lösungsvorschlag präsentieren

Die Zivilklage betroffener Kunden gegen Volkswagen in Sachen Dieselgate wird vor dem Distrikt Gericht in San Franzisko verhandelt. Ein Verhandlungstag fand am 25. Februar statt.

Die Stimmung im Gerichtssaal in San Francisco war am 25. Februar kühler als draußen, wo sich mit 23 Celsius schon ein wenig der Frühling zeigte. Anwälte dreier namhafter Anwaltskanzleien trugen vor, was sie gegen Volkswagen in einer umfangreichen Sammelklage vorzubringen haben.

Elizabeth J. Cabraser und David S. Stellings von der Kanzlei Lieff, Cabraser, Heimann & Bernstein haben schon einige solcher Großverfahren erfolgreich für ihre Mandanten zu Ende geführt. Unter anderem Verfahren gegen General Motors (Zündschloss-Affäre), gegen DaimlerChrysler, gegen Microsoft und viele mehr. Weitere Anwälte der Kläger im Gerichtssaal: David Boies von der New Yorker Kanzlei Boies Schiller and Flexner und Lesley E. Weaver von der Kanzlei Block & Leviton aus Oakland. Wie in solchen Verfahren mit großem öffentlichen Interesse üblich entsandte auch das Justizministerium den Anwalt Joshua H. van Eaton aus der Abteilung Environment and Natural Resources als Beobachter.

Für Volkswagen waren Jeffrey L. Chase von der Kanzlei Herzfeld and Rubin in New York, und Robert J. Giuffra jr. von Sullivan and Cromwell, New York, angetreten. Porsche Cars North America hatte Cari K. Dawson von der Kanzlei Alston & Bird aus Atlanta geschickt. Und für die Robert Bosch GmbH war Matthew D. Slater von Cleary Gottlieb Stehen & Hamilton aus Washington erschienen.

Nachdem der Gerichtsdiener den Fall 15-MD-2672 aufgerufen hatte („Clean Diesel Marketing Sales Practices and Products Liability Litigation“) wurden zunächst ein paar Höflichkeitsfloskeln ausgetauscht. Die Anwälte stellten sich vor und wünschten „Euer Ehren“ einen guten Morgen, was Richter Charles R. Breyer für jeden der Anwälte höflich erwiderte. Der Richter dankte dem Führungskreis der Klägeranwälte für ihre Vorarbeiten und den Beklagten-Anwälten für ihre bisherigen Vorschläge. Humorig setzte er hinzu, dass da mit 751 Seiten „nicht gerade eine dünne Klageschrift vorliegt“, was zu einem protokollierten Lachen im Gerichtssaal führte.

Der Richter fasste dann zusammen, um was es bei aller Komplexität im Kern geht. „Um ein paar Hunderttausend Fahrzeuge auf den Straßen der Vereinigten Staaten, die nicht dem Gesetz entsprechen.“ Und an den VW-Anwalt gewandt wünsche er sich, „viel mehr endgültige Vorschläge zu den unterschiedlichen Fahrzeugen“. VW-Anwalt Giuffra antwortete, dass man sich sehr darüber freue, mit den Klägern in vielen Fragen überein zu stimmen. Darin werde das Ziel von Volkswagen deutlich, eine faire und schnelle Lösung aller Probleme herbeiführen zu wollen.

Dann machte Giuffra offensichtlich einen strategischen Fehler, als er sagte: „Ich muss vorsichtig sein, was ich hier sage, denn das ist ein öffentlicher Gerichtssaal.“ Blitzte hier die in Deutschland Volkswagen subtil vorgeworfene Verheimlichungs-Strategie durch? Als Giuffra sagte, man sei schließlich in intensivem Austausch mit dem Justizministerium gewesen, mit der EPA und dem kalifornischen Air Resources Board, schien Euer Ehren not amused zu sein. Warum? Weil der Hinweis auf diese mit höheren Stellen geführten Gespräche den Eindruck erwecken konnte, das Zivilverfahren und das Gericht seien zweitrangig. Diesen Eindruck verstärkte Giuffra noch mit der Ergänzung: „Jede Lösung, die wie hier vorschlagen, bedarf der Genehmigung der EPA und des California Air Resources Boards.“ Die Behörden hätten sehr spezielle Anforderungen für jede Art von Rückruf oder Schadensbehebung, wie man in zahlreichen Meetings mit den Behörden erfahren habe. Man sei vom Justizministerium ausdrücklich angewiesen worden, dass die Verhandlungen nicht öffentlich gemacht werden dürften.

Generös räumte Giuffra ein, dem Richter ein paar „basic points“ zu geben. So sei VW verpflichtet worden, schnellstmöglich zu Lösungen zu kommen. Und VW sei darauf fokussiert, Vertrauen wieder herzustellen, vor allem das Vertrauen der Kunden zurück zu gewinnen. Diese banalen Selbstverständlichkeiten als „basic points“ zu verkaufen, dürfte im Gerichtssaal mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden sein. Eigentlich unverständlich, dass ein amerikanischer Spitzenanwalt darüber hinweg geht, dass ein US-Richter in seinem Gerichtssaal nur das Gesetz über sich duldet, Hinweise auf eine Schweigeverpflichtung einer Behörde nicht unbedingt gut ankommen.

Giuffra berichtete, dass er mehrmals in der Woche mit VW-Chef Müller rede. Deshalb habe Müller einen genaue Vorstellung, was der Rahmen für eine Lösung sein könnte. Auch mit Anwaltskollege Kenneth Feinberg rede er zweimal am Tag, „auch am Wochenende“. Feinberg arbeite an verschiedenen Optionen, sich mit den Behörden und Klägern zu einigen. Wenn es zu einer Lösung komme, werde man diese auch zur Grundlage einer gerichtlichen Einigung in der Zivilklage machen. „Wenn wir keine Vereinbarung mit den Klägern erreichen, aber mit EPA und CARB, dann werde man den den Vorschlägen Feinbergs folgen. Unter Hinweis auf die zahlreichen Meetings versuchte Giuffra deutlich zu machen, wie engagiert Volkswagen eine Lösung anstrebe. Am Schluss seiner Rede wiederholte er, dass er Details der Diskussionen geheim halten müsse. „Auch wenn das dem Gericht nicht gefallen mag….“

Richter Charles R. Breyer zeigte sich recht verständnisvoll. Er habe nicht die technische Expertise, tief in die Details einzusteigen. Wie eine technische Lösung aussehen könne, sei Sache der Behörden. Sie müssten einverstanden sein. Aber er habe ganz andere Sorgen. Es gehe nicht darum, dass die Kläger ihre Autos nun nicht verkaufen können, es gehe darum, dass diese Fahrzeuge die Umwelt verschmutzten. Deshalb sei höchste Eile geboten. Man könne von VW nicht die perfekte Lösung erwarten, aber eine schnelle.

Der Richter: „Eine alte Geschichte über Rechtsanwälte besagt, wenn man ihnen ein Jahr gibt, um etwas zu erledigen, dann dauert das ein Jahr. Wenn man ihnen aber nur 30 Tage gibt, dann schaffen sie´s in 30 Tagen.“ Nach dieser humoristischen Einlage wurde Charles R. Breyer sehr ernst: „Bis zum 24. März will ich eine endgültige Antwort von Volkswagen und der EPA , ob sie eine Lösung für diese Fahrzeuge gefunden haben.“ Spätestens am 18. September letzten Jahres habe das Top-Management von den Problemen erfahren. „Ich weiß nicht, wie lange vorher. An dieser Stelle interessiert mich das auch nicht. Aber ich meine, dass sechs Monate ausreichen müssten, eine technische Lösung zu finden, die von den US-Behörden akzeptiert wird. Und das ist der Zeitrahmen, den ich Ihnen gebe.“

Richter Breyer wurde nun in Richtung der VW-Anwälte etwas drängender: Er wolle, dass der vom Gericht bestelle Schlichter und Ex-FBI-Direktor Robert S. Mueller mit dem VW-Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammentreffe. Mueller habe sich sogar bereit erklärt, nach Deutschland zu reisen. „Und wenn Sie nun fragen, wozu soll das gut sein, sage ich Ihnen warum: Weil es für meine Urteilsbildung wichtig ist.“ Volkswagen habe Entscheidungen mit ernsten Konsequenzen für das Unternehmen zu treffen. „Und ich möchte sicherstellen, dass alle vor dieser Entscheidung verstehen, was die Konsequenzen sind.“ Zu Rechtsanwalt Giuffra: „Ich traue Ihnen zu, dass Sie das richtig kommunizieren.“

Giuffra beeilte sich zu betonen, dass Matthias Müller mit dem Vorstand mehrfach getagt und mit den führenden Ingenieuren die technischen Lösungsmöglichkeiten besprochen habe. Richter Breyer: „Das ist prima. Aber ich will, dass er auch mit dem Aufsichtsrat redet.“ Giuffra: „Das kann arrangiert werden.“ Richter Breyer: „Es gibt so viele unterschiedliche Interessen, die eine Entscheidung beeinflussen.“ Es seien alle Entscheidungsträger einzubinden. Um dann drohend fortzufahren: „Es ist wichtig, für die Entscheider zu wissen, dass gewisse Dinge passieren, wenn sie nicht in der vorgegebenen Zeit zu einer Entscheidung kommen.“ Welche Dinge dies sein werden, ließ der Richter offen.

Wie ernst es Richter Breyer mit seiner zeitlichen Vorgabe vom 24. März meint, geht aus diesem Satz hervor: „Ich möchte nicht hören: Wir haben unsere Vorschläge den Behörden gegeben, aber noch keine Antwort bekommen.“ Nach ein paar weiteren Bemerkungen mit dem Hinweis auf die Dringlichkeit einer Lösung sagte Breyer dem VW-Anwalt: „Ich erwarte jetzt keinen Kommentar von Ihnen. Ich erwarte, dass Sie das Ihrem Klienten vermitteln.“ Quelle: Gerichtsprotokoll und Augenzeugen

Der Prozess wird am 24. März fortgesetzt.

 

 

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