VW-Vergleich ist erst die halbe Miete und im Detail noch nicht in trockenen Tüchern – viele Fragen sind noch offen

Der am Donnerstag von Richter Charles Breyer im Gerichtssaal in San Francisco verkündete Vergleich zwischen Volkswagen, den geschädigten Kunden und der Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Damit sind lediglich die zivilen Kläger finanziell befriedigt, aber noch nicht die klagenden Händler und schon gar nicht das Justizministerium mit der strafrechtlichen Klage. Es bleiben also viele Fragen offen. Keinesfalls kann VW nächste Woche bei der Bilanzpressekonferenz finale Zahlen vorlegen, sondern bestenfalls ein Drittel der Kosten abschätzen. Offen ist noch, welche Autos repariert werden können, ob die Kunden dann weniger Entschädigung bekommen, wie die Rückkauf-Bedingungen sind und wie das ganze abgewickelt werden soll/kann. Leasing-Fahrzeug-Fahrer können die Leasing-Raten sofort einstellen, wie genau die Abwicklung sein wird, ist noch offen.

Richter Breyer hatte in den vorhergehenden Verhandlungen immer wieder betont, dass es ihm nicht um einen fiktiv berechneten Schaden der Autokäufer gehe, „sondern darum, diese umweltschädlichen Autos von unseren Straßen zu holen“. Die „substantial compensation“, der erhebliche finanzielle Ausgleich für Schäden ist zahlenmäßig noch nicht festgezurrt. Ob die in den deutschen Medien genannten 5.000 Dollar konkret vereinbart sind, wurde bislang von keiner Seite bestätigt. Richter Breyer verhängte sogar einen Maulkorberlass (gag order) bzw. Redeverbot und kritisierte die Parteien, dass die Zahl von 5.000 Dollar an die Öffentlichkeit gedrungen sei. Ex-FBI-Direktor Robert Mueller habe als offizieller Schlichter erreicht, dass Fahrzeuge auf VW-Kosten repariert oder zurückgekauft werden. Wie die genauen Konditionen aussehen, ist bislang unbekannt. So habe sich VW auch verpflichtet, Geld in einen Fond zur Förderung und Entwicklung für umweltfreundliche Fahrzeuge zu investieren.

Nicht eingeschlossen sind in dem Deal 90.000 3-Liter-Diesel in Audi-Limousinen und in Porsche Cayennes. Richter Breyer will erreichen, dass auch diese Problemfälle in ein Agreement eingehen. VW hat bereits mit einer Pressemitteilung reagiert, die allerdings positiver klingt als die Vereinbarung wirklich ist. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Und da ist noch vieles offen.

Deutsche Autokäufer sollten sich aber keine Hoffnungen machen, auch ein paar tausend Euro Entschädigung zu bekommen. „Die sich nun abzeichnenden Regelungen in den USA werden in Verfahren außerhalb der USA keine rechtlichen Wirkungen entfalten“, formuliert VW juristisch korrekt Selbstverständliches. Dass mit diesem Satz weiter Verärgerung bei deutschen Kunden programmiert ist, dürfte klar sein. Ob VW um eine vergleichbare Regelung in Deutschland herumkommt, wird sich zeigen.

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