Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs, Attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, sollte auch nachdrücklich hinterfragt werden, ob dem Verein „Deutsche Umwelthilfe“ e.V. nicht auch zwingend die Gemeinnützigkeit abzuerkennen ist, meint jedenfalls UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Wir schließen uns dem nachdrücklich an.
Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit. Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin! Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Allerdings versteht so manch „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.
Das sei tagespolitischer Aktionismus, diese Kämpfe nutzen nicht der Allgemeinheit, befanden die Richter in München. Sie betonten, dass es ihnen nicht um politische Inhalte von Attac gehe, sondern ob »allgemeinpolitische Tätigkeit« mit Gemeinnützigkeit vereinbar seien.
- Da einige „gemeinnützige“ NGOs mittlerweile eine politische Rolle als Nebenregierung eingenommen haben die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben, dürfte das Urteil einige NGOs mitten ins Herz getroffen haben.
Nach Meinung des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. nutzt der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. das Katastrophenszenario Klimawandel um die öffentliche Meinung in die von ihm gewünschte Richtung zu steuern.
Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.
Für viele Bürger sind die Diesel-Fahrverbots-Urteil ein Desaster.
Eingebrockt wurde ihnen dies von dem umstrittenen Deutsche Umwelthilfe e.V. Statt einer grundsätzlichen Debatte über den Sinn und Unsinn von Grenzwerten, häufig fehlerhaften Messungen und Fahrverboten lässt sich die Politik von windigen Organisationen wie der Deutsche Umwelthilfe e.V. die unter anderem vom Steuerzahler unterstützt wird, vor sich her treiben. Der eingetragene Verein Deutsche Umwelthilfe übt mit einer Klageflut gegen Autoindustrie, Kommunen und die Dieselfahrer erheblichen politischen Einfluss aus. Ein Mandat hat dieser Verein nicht. Er spielt sich aber als eigenmächtige Nebenregierung auf und bewirkt wichtige Verkehrspolitische Entscheidungen. Das ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein Unding.
Es ist auch kaum anzunehmen, dass die deutschen Autofahrer Verständnis dafür haben, dass dieser Verein aus dem Steuersäckel fünf Millionen Euro von der Bundesregierung erhält. Die Gemeinnützigkeit der DUH gehört auf den Prüfstand. Dem Gemeinwohl dienlich, ist die Tätigkeit dieses Vereins unserer Meinung nach nicht!
Kommentar hinterlassen zu "Gastbeitrag des UTR: Auch dem Abmahnverein Umwelthilfe sollte die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden"