Hat der Bundesgeschäftsführer der „Umwelthilfe“, Jürgen Resch, mit seinem Klage-Tsunami gegen Gott und die Welt überzogen? Mittlerweile kritisieren auch Mitglieder des Vereins hinter vorgehaltener Hand das Geschäftsmodell massenhafter Abmahnungen. Aber ein Gericht stellt der DUH einen Freibrief aus, es mit der Wahrheit nicht genau nehmen zu müssen. Ein Unding.
Wenn der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer den Verein als „semikriminelle Vereinigung“ bezeichnet, mag dies in der allgemeinen Kritik an der Klageflut der so genannten Umwelthilfe untergehen. Wenn aber selbst Vereins-Mitglieder das Abmahn-Geschäft „höchst unseriös und fragwürdig “ nennen, das die Umwelthilfe in einem schlechten Licht erscheinen lasse und „unsere Arbeit diskreditiert“, dann müsste das selbst dem immer maliziös lächelnden Jürgen Resch zu denken geben.
Dass sich nun auch dem Verein sonst eher nahe stehende Zeitungen kritisch über das Finanzierungsmodell äußern, ist neu. Bislang hat eigentlich immer nur die FAZ die Fragwürdigkeit des Abmahn-Vereins deutlich gemacht. Mittlerweile stellen auch Maybritt Illner und die Süddeutsche sowie die Bildzeitung kritische Fragen. Und nun sind nach uns vorliegenden Informationen sogar die Finanzbehörden dabei zu prüfen, ob die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins noch ihre Berechtigung hat.
Die allgemeine Klageberechtigung ist nach EU-Recht obsolet
Aber der Reihe nach: Geschäftsführer Resch brüstet sich immer wieder damit, dass der Verein die allgemeine Klageberechtigung habe. Die ist dem Verein aber etwa 2004 nur unter Voraussetzungen zugestanden worden, die sich nicht bewahrheitet haben. Die Klageberechtigung erhält ein Verein nur, wer jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten. Dies ist erwiesener Maßen nicht der Fall. Wie uns zahlreiche Informanten geschrieben haben, wurde deren Aufnahmeantrag ohne Begründung abgelehnt. Auch mir wurde nur mitgeteilt, dass ich Fördermitglied ohne Stimmrecht werden könne. Damit verstößt die „Umwelthilfe“ eindeutig gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG). Aber niemand scheint das zu stören. Obwohl die Rechtsabteilungen der Autofirmen und des VDA doch offenbar alles versuchen, die „Umwelthilfe“ juristisch einzubremsen und auch fähige Juristen haben (sollten), ist dies offenbar bislang übersehen worden. Wäre nämlich die allgemeine Klageberechtigung obsolet, könnten Tausende von teuren Abmahnungen auch kleiner Autohändler ebenfalls angefochten werden.
Wie ernst es der ehrenwerte Herr Resch mit dem vorgeschriebenen demokratischen Regelwerk seines Vereins hält, hat er selbst ausgeplaudert. Wahrscheinlich aus Versehen. Denn er stellt gar nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Von radikalen Islamisten, die Diesel-Fahrverbote verhindern wollen? Dieses Eingeständnis müsste eigentlich Konsequenzen haben. Dass Resch damit die gesetzliche Verpflichtung zur Offenheit für neue Mitglieder dreist und ungestraft mit Füßen tritt, ist erschreckend. Oder war er nur unvorsichtig, als er den Satz sagte? Damit bringt er jedenfalls klar zum Ausdruck, dass er sich um demokratische Vereinsregeln und geltendes EU-Recht nicht zu scheren gedenkt. Mit diesem Satz hat sich Resch entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal in Frage gestellt würde.
Wenn die „Umwelthilfe“ lügt, dann ist das nur „fahrlässig“
Wie die „Umwelthilfe“ einen verlorenen Rechtstreit mit Hilfe eines Gerichts dennoch in einen Sieg verwandelt kann, lässt an Recht und Gesetz zweifeln. Im so genannten Bio-Tüten-Prozess hatte die DUH öffentlich behauptet, dass die Biotragetaschen eines Herstellers nicht biologisch abbaubar seien, wie von ihm behauptet. Resch initiierte eine öffentliche Kampagne und mahnte Rewe und Aldi ab. Beide Firmen nahmen die Tüten aus dem Angebot. Der Hersteller klagte nun gegen die „Umwelthilfe“, diese Behauptung zu unterlassen und bekam Recht. Vor dem Landgericht Köln forderte der Hersteller von der „Umwelthilfe“ 2,7 Millionen Schadenersatz. Obwohl die Behauptung der DUH vom Gericht als falsch erkannt wurde, spielte das in letzter Instanz keine Rolle mehr.
Es ging nur noch darum, ob die DUH entgegen der Wahrheit behaupten durfte, dass die Aussage des Tütenherstellers, die Tüten seien kompostierbar, falsch sei. Das Gericht formulierte in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe. Resch könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet“.
Ein Urteil, das einem den Glauben an den Rechtsstaat nimmt. Resch wird diesen Richterspruch als Blankoscheck nutzen, weiter mit unsäglichen Falschbehauptungen und Lügen auf die Autoindustrie einzuschlagen.
Die so genannte Deutsche Umwelthilfe finanziert sich zu einem großen Teil aus teuren Abmahnungen, die sie oft kleinen Autohändlern in den Briefkasten wirft. Der Wirtschaftsjournalist Hans-Robert Richarz kritisiert dieses Geld eintreibende Geschäftsmodell.
Zuerst stand der Feinstaub im Fokus. Dann war es das Kohlendioxid. Jetzt ist der Stickoxid-Ausstoß der Dieselautos dran. Mit ihm unterstreichen vier nicht-staatliche Organisationen hier zu Lande ihre Gegnerschaft zum Auto. Für den Naturschutzbund Deutschland (NABU), den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist der Privatwagen, insbesondere der mit Dieselmotor, das Umweltferkel Nummer eins. Ausgerechnet der mitgliederschwächste Verein DUH haut seit Jahren in puncto Öko-PR am lautesten auf die Pauke und bedient sich dabei oft umstrittener Methoden.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch
Journalisten mit Zugang zur passwortgeschützten deutschen Medienseite von Toyota dürften sich in den vergangenen Wochen über eine Antwort-Mail aus Köln gewundert haben, nachdem sie dort recherchiert hatten. „Aus rechtlichen Gründen geben wir Informationen zu Fahrzeugen, deren Verbräuche noch nicht final homologiert sind, ausschließlich an journalistisch tätige Personen weiter“, hieß es da und „…bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen der Weitergabe dieser Informationen die journalistische Tätigkeit prüfen müssen“.Grund dafür ist ein Schreiben der Deutschen Umwelthilfe, dessen Inhalt so ziemlich allen deutschen Firmen, die sich irgendwie gewerblich mit dem Verkauf von Autos beschäftigen – vom kleinen Händler bis zum multinationalen Konzern – bekannt sein dürfte. Es bezieht sich auf die von der EU-Kommission im schönsten Bürokraten-Deutsch vorgeschriebenen „Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung“.
Abmahnungen sind für die DUH eine lukrative Geldquelle
Dieser Satz hat der DUH eine kräftig sprudelnde Geldquelle beschert. Und die funktioniert so: Ist in einer Anzeige, einem Internetauftritt, einem Prospekt oder einer Kundenzeitschrift von einem bestimmten Auto die Rede und fehlen dabei Verbrauchs- und Emissionsangaben, schlägt die DUH schriftlich zu. Mit Hilfe einer Anwaltskanzlei wirft sie dem Adressaten vor, gegen die Vorschrift verstoßen zu haben und fordert umgehend eine Unterwerfungserklärung. Die kostet schon mal rund 250 Euro. Fünf hauptberufliche, fest angestellte Mitarbeiter sind im Auftrag der DUH für die Rasterfahndung zuständig.
Toyota blieb also nichts anderes übrig, als die Nachricht zu einem neuen Auto, dessen Werte überhaupt noch nicht feststehen, sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt zu geben. So hofft das Unternehmen, einer weiteren Verfolgung zu entgehen. Laut einer Anwaltskanzlei in Bremen, die häufig von der DUH abgemahnte Unternehmen vertritt, könnte sonst eine Vertragsstrafe von 7500 oder 10 000 Euro fällig werden, die bei einer der Zuwiderhandlung an den Verein gezahlt werden müsste – plus Verzugszinsen. Weiter soll sich die Vertragsstrafe bei jedem weiteren Verstoß um jeweils 25 Prozent erhöhen.
Porsche zum Beispiel musste bereits höhere fünfstellige Summen überweisen. Das Scharmützel zwischen der DUH und der Sportwagenmanufaktur aus Zuffenhausen geht inzwischen ins zehnte Jahr. „Kein anderer Hersteller verstößt so unverblümt gegen Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften wie Porsche“, tönt es aus der DUH-Zentrale in Radolfzell. Auslöser des ersten Rechtsstreits 2007 waren zwei Beiträge im Porsche-Magazin „Christophorus“, bei denen die Autoren verabsäumt hatten, in den Bildunterschriften die erforderlichen Angaben 100-prozentig zu erfüllen. Das Landgericht Stuttgart hatte in der ersten Instanz entschieden, die Artikel in der firmeneigenen Publikation seien keine Werbung. Porsche habe damit nicht gegen die entsprechende Verordnung verstoßen.
Die verantwortliche EU-Richtlinie könnte bald geändert werden
Gegen das Urteil ging die DUH in Berufung und siegte am Stuttgarter Oberlandesgericht. Da die Abmahnpraxis zunehmend auf Unverständnis bei den Automobilhändlern in Deutschland stieß, startete der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) vor zwei Jahren eine groß angelegte Unterschriftenaktion, deren Ergebnis im Dezember 2015 der EU-Kommission übergeben wurde. Diese versprach, sich für eine Änderung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen stark zu machen. Allerdings wies sie damals bereits darauf hin, dass dies durchaus drei Jahre dauern könne. Diese drei Jahre sind noch nicht um, insofern harrt der ZDK der Dinge, die da – vielleicht – kommen.
Bei jedem Thema, das auch nur entfernt mit Umweltproblemen zu tun hat, ist die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer erprobten Taktik dabei. Es gibt kaum ein umweltpolitisches Thema, zu dem sie nicht ihren Senf dazugibt, wobei das Muster wenig Einfallsreichtum aufweist. Stets werden die vermeintlichen Gegner mit drastischen Vorwürfen konfrontiert, ist von „Betrug“, „Mogelpackung“ und „illegalen Machenschaften“ die Rede. „Skandalisierung“ nennt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch seine Politik der überzogenen Begriffe. Wiederholt hatte er Daimler-Chef Dieter Zetsche zum Beispiel vorgeworfen, er sei mit den Mercedes-Dieselmodellen persönlich verantwortlich für „vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge in vielen tausend Fällen“.
Die DHU bringt es auf 1.600 Abmahn-Verfahren im Jahr
Kritik an solchen Verbalinjurien findet sich in den Medien nur selten.Als er sich vor fünf Jahren über die Lärmentwicklung von Sportwagen echauffierte, formulierte Resch: „Die Dreistigkeit, mit der Porsche sich als Ghostwriter der Politik betätigt, wird nur noch übertroffen von der Willfährigkeit der Politik, dem Partikularinteresse des klimafeindlichsten deutschen Autobauers den Vorrang zu geben vor den Schutzbedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger gegen den allgegenwärtigen Verkehrslärm.“ Der selbst ernannte Umweltfreund hatte übrigens damals just im Vielflieger-Programm der Lufthansa den HON-Status erreicht, der die Bewältigung von 600 000 Meilen innerhalb von zwei Jahren vorschreibt.
Stolz verweist Resch im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) auf rund 1600 zivilrechtliche Abmahn-Verfahren pro Jahr, von denen rund 1200 mit einer Unterwerfungserklärung der Beklagten und der Rest vor Gericht enden würden. Auf so viele kommt nach eigenen Angaben noch nicht einmal der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Teure Anwaltsgebühren sind in jedem Fall von den Opfern zu bezahlen. Hinzu kommen 50 Klagen gegen Behörden und Kommunen. Als „Erträge aus dem Verbraucherschutz“ verschleiert Reschs Verein die daraus kräftig sprudelnden Mittel, die im vergangenen Geschäftsjahr fast für ein Drittel seiner Einnahmen sorgten. Im Vergleich zur Deutschen Umwelthilfe gerät selbst ein notorischer Prozesshansel als juristisches Mauerblümchen ins Hintertreffen. „Das Garagentor zum Geldverdienen steht weit offen“, fasste die FAZ zusammen.Das war nicht immer so.
Erst als es der DUH 2004 gelang, sich beim Bundesamt für Justiz in die 78 Institutionen umfassende „Liste qualifizierter Einrichtungen nach Unterlassungsklagegesetz“ eintragen zu lassen, erhielt sie das Recht, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze per Abmahnung zu ahnden. 2006 strich die DUH unter dem Begriff „Verbraucherschutz“ auf diese Weise 93 000 Euro ein, danach ging es steil bergauf. Ein Jahr später waren es bereits dreimal so viel, nämlich 264 000 Euro. „Das stärkste Wachstum“, so jubelte der damalige Jahresbericht, „stellen wir beim jüngsten Projektbereich Verbraucherschutz fest, der immerhin mit sieben Prozent zur Finanzierung der Arbeit der DUH beiträgt“.
2,5 Millionen Euro Einnahmen aus Abmahnungen
Solche Zahlen sind längst Schnee von gestern. 2011 wurde mit 1,5 Millionen Euro erstmals ein siebenstelliger Betrag mit Abmahnungen erwirtschaftet, der jetzt 20 Prozent der Einnahmen ausmachte. Inzwischen kletterten die „Verbraucherschutz“-Einkünfte laut Jahresbericht 2016 auf knapp 2,5 Millionen Euro und waren damit für 31 Prozent der Einnahmen verantwortlich. Tendenz: steigend. Und wohin mit dem Geld? „Über die Hälfte unserer Ausgaben wenden wir für Personal auf“, heißt es im aktuellen Jahresbericht für 2016. Die zur Zeit 90 Beschäftigten dürften demnach ein anständiges Gehalt bekommen.
Weil es eine Zeit lang als imagefördernd galt, sich grün zu engagieren, gab es Spenden in nennenswerter Höhe auch von der Automobilindustrie. Das finanzielle Engagement von Mercedes – damals noch Daimler Chrysler – bei der DUH endete allerdings bereits 2005 mit einem lautet Knall, weil sich damals der Daimler-Chrysler-Boss Jürgen Schrempp mit dem kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger über dessen Klimapolitik gestritten hatte. Toyota hingegen zahlt unverdrossen weiter: Im Jahr um die 80 000 Euro. Als Gegenzug fährt Jürgen Resch privat einen Prius, den sein Verein häufig über den grünen Klee lobt, was ihn aber nicht daran hindert auch auf die Japaner nach Lust und Laune einzudreschen.
Immer mehr maßt sich die Deutsche Umwelthilfe hoheitliche Befugnisse an: „Als ein vom Bundesamt für Justiz anerkannter Verbraucherschutzverband gehört es zu den Aufgaben der DUH, Verbraucherrechte durchzusetzen.“ Oftmals erinnert diese Praxis allerdings an Wilhelm Tells Pflicht, dem Hut von Landvogt Gessler seine Reverenz zu erweisen. Mehr als einmal sah die DUH bereits in der Schriftgröße der Verbrauchsangaben einen Regelverstoß. Besonders absurd mahnte sie erst kürzlich einen Autohändler in Augsburg ab, der früher bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatte und sich nicht erneut die Finger verbrennen wollte. Also hatte er eine exakt nach den Vorschriften entsprechende Anzeige auf dem Internetportal www.pkw.de geschaltet, staunte aber nicht schlecht, als ihm wenig später eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe ins Haus flatterte.
Nur wenige Gerichte stehen auf Seiten der Autohändler
Er habe, so hieß es, bei www.kalaydo.de nicht alle erforderlichen Angaben gemacht. Gefordert wurde die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung und eine Konventionalstrafe von 7500 Euro. Kalaydo.de? Dort hatte der Händler noch nie eine Anzeige geschaltet. Was er aber nicht wusste und auch nicht wissen konnte: Es gibt ein Schnittstelle von pkw.de zu kalaydo.de ohne Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Zusammengehörigkeit der beiden Internetportale. Der DUH war das indes schnuppe.
Nur selten reagieren Gerichte bei Streitfällen so wie das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 21 O 44/10. Die DUH forderte 5000 Euro plus Verzugszinsen, weil ein Händler in einer Anzeige die geforderten Abgas- und Verbrauchswerte nur als Fußnote veröffentlicht hatte. „Durch strengere Anforderungen an die Pflichtangaben“, so hieß es im Urteil, „wären die Möglichkeiten des Pkw-Händlers zur Gestaltung seiner Werbung in nicht akzeptabler Weise eingeschränkt.“ Das Vorgehen des Klägers – also der Deutschen Umwelthilfe – „ist auch missbräuchlich“.
Allerdings scheint der DUH, seit sie sich in großem Stil mit den Automobilunternehmen anlegt, ein schärferer Wind ins Gesicht zu blasen. Anfang April stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren gegen Opel wegen angeblicher Abgasmanipulationen ein. Zuvor hatte die DUH deswegen Strafanzeige gegen die Rüsselsheimer erhoben. Zur gleichen Zeit erwirkte Volkswagen eine einstweilige Verfügung gegen die DUH und deren Geschäftsführer Jürgen Resch vor dem Landgericht Düsseldorf. Insgesamt wurden zehn Aussagen zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Software-Updates bei Dieselfahrzeugen untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Wirbt die DUH deshalb zur Zeit so verstärkt um Spenden?
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) beschrieb Jürgen Resch kürzlich als „Umwelt-Junkie“ und seine Aktionen als „One-Man-Show“. Irgendwann könnten seine Schüsse aber auch ihr Ziel verfehlen. Die SZ berichtete in ihrer Story: „Ein Plastiktüten-Hersteller verlangte 2,7 Millionen Euro Schadenersatz von ihm – privat.“ (ampnet/hrr)
Alle Jahre wieder melden die Autohersteller stolz „ihre“ Restwert-Riesen, die von dem Marktforschungsinstitut Bähr und Fess Forecast im Auftrag vor allem für Leasingfirmen zur Kalkulation ihrer Leasing-Raten ermittelt werden und auch von Autobild und Focus und in der Kommunikation von den Autoherstellern genutzt wird. Und so sinnfrei wie die jährliche Management- und Politikerbefragung zum Verbrauch ihrer Dienstwagen der Deutschen Umwelthilfe ist das Ergebnis der Restwert-Riesen zu bewerten. Jedenfalls für die Autokäufer, an die sich die Autofirmen wenden. Für ihre Prognosen berücksichtigen die Marktforscher neben spezifischen Kriterien wie Kaufpreis, Fahrzeugeigenschaften, Markenimage, Bewertungen bei Vergleichstests und Kundenbefragungen auch übergeordnete Faktoren wie die Qualität der Wettbewerber im Segment oder allgemeine Entwicklungen auf dem Automobilmarkt. Was aber nicht deutlich wird: dass diese Berechnungen eben Prognosen, also Schätzungen sind. Wie sich die Gebrauchtwagenpreise der Fahrzeuge in den nächsten vier Jahren entwickeln, kann niemand sicher vorhersagen, geschweige denn wissen. Und wenn dann die Firma XY damit wirbt, dass der Schätzwert für ihr Modell soundso nach vier Jahren noch 54 Prozent beträgt und eine andere Firma mit ihrem Modell nu 53,2 Prozent erreicht hat, hat das auf dem realen Gebrauchtwagen- markt keinerlei Relevanz. Hier zählen der Pflegezustand, das Verhandlungsgeschick, die Laufleistung und andere Dinge mehr als jede Prognose von vor vier Jahren. Denn das Institut beurteilt ja heutige Neuwagen, wie viel sie „voraussichtlich“ in vier Jahren noch wert sein sollen. Das ist bei aller Sorgfalt der Hochrechnung eher der Blick in die Kristallkugel als eine echte Rechengrundlage. Eine Benzinpreis-Krise, Änderungen gesetzlicher Grundlagen und viele andere können jede Prognose zunichte machen. Auch die eines Restwert-Riesen.
Die sogenannte Umwelthilfe hat zum achten Mal mit dem erhobenen Zeigefinger Spitzenpolitiker nach ihren Dienstwagen befragt, um wieder mal erwartungsgemäß festzustellen, dass diese Autos immer noch zu viel CO2 ausstoßen. Ungeheuerlich, ist da zwischen den Zeilen zu lesen, dass unsere Politiker sich nicht schämen, den Klimawandel zu beschleunigen.
Dass der eingetragene Berliner Verein verbohrt ideologisch argumentiert, überrascht niemanden. Enttäuscht, entsetzt, verärgert bin ich aber über auto motor sport online, das den Inquisitionsbericht mit der Frage überschreibt: „Wer fährt den größten Klimakiller?“
Lässt sich die um sich greifende CO2-Heuchelei noch steigern? Denn die Antwort auf die von ams gestellte Frage müsste eigentlich heißen: auto motor und sport!
Denn im gleichen Atemzug, in der gleichen Ausgabe testet die Redaktion voller Begeisterung „Die Chefs im Ring“ – drei deutsche Hammer-Automobile mit zusammen 1625 PS.
Ich weiß nicht, wie man so schizophren sein kann. Wenn – wie ams brav die Pressemitteilung der Umwelthilfe unreflektiert nachplappert – die Spitzenpolitiker von CDU und CSU eine rote Karte verdient haben sollen, weil ihre Flotten durchschnittlich bis zu 178 g/km CO2 emittieren, dann sollte die ams-Redaktion mal den eigenen Testfuhrpark betrachten, welche Durchschnittsverbräuche sich da ergeben. In dem oben erwähnten Vergleich immerhin im Schnitt 232 g/km. Zwischen den kritisierten Werten von 165 g/km bis maximal 178 g/km und dem Testwagen-Trio liegen ergo Lichtjahre. Ich käme zwar nie auf die Idee, ams zu kritisieren, weil das Fachblatt solche Power-Mobile testet. Das gehört zum Pflichtprogramm einer Fachzeitschrift.
Aber: Denkt in dieser unbestritten renommierten Fachredaktion niemand darüber nach, dass es nicht geht, Emissionen zwischen 165 g/km und 178 g/km als „Klimakiller“ zu zeihen, selbst aber euphorisch mit 232 g/km die Emissions-Sau rauszulassen?
Es ist frappierend, wie widersprüchlich manche Auto-Blätter argumentieren. Einerseits begeistern sich die Testredakteure darüber, „was da alles in 4,1 Sekunden auf Tempo 100 gepeitscht wird“, nämlich eine 2175 Kilo schwere AMG-Limousine, andererseits wird die Kritik der Umwelthilfe an einem seriösen und angesichts seiner Leistung sparsamen Audi A8 4.2 TDI mit einer durchschnittlichen CO2-Emission von 194 g/km als berechtigt bestätigt.
Liebe Kollegen, denkt doch bitte drüber nach, ob die permanente Anti-Auto-Polemik der so genannten Umwelthilfe wirklich berechtigt ist. Das An-den-Pranger-Stellen durchaus vernünftig motorisierter Politiker ist unredlich. Sollten wir nicht froh sein, dass es solche Autos gibt und die Autoindustrie dazu beiträgt, dass Deutschland Exportweltmeister ist?
auto, motor und sport kann nicht gleichzeitig „Klimakiller“ kritisieren, gleichzeitig den Leser die Glücksgefühle darüber vermitteln, wie der „AMG mit seinem 560-PS-V8-Biturbo 900 Newtonmeter bei lässigen 2250 1/min an die Siebengangautomatik schickt“.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Dass ams über die Umfrage der Umwelthilfe berichtet, ist journalistisches Pflichtprogramm. Aber ein wenig mehr Distanz sollte schon sein. Denn wer die Terminologie dieser Fundamental-Autokritiker übernimmt, bestätigt sie.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ams „Die Chefs im Ring“, also leistungsstarke Automobile künftig verboten wissen will. Nur dann wären die ams-Redakteure legitimiert, sich von „Klimakillern“ zu distanzieren. Aber so gerieren sie sich als Heuchler.
Dr. Remo Klinger, Anwalt und juristischer Kämpfer für die Rechte in Sachen Dosenpfand, fühlte sich vor längerer Zeit verpflichtet, mir den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes zuzuschicken. Dass ich nicht mit seiner Sichtweise, es gebe kein Grundrecht auf Mobilität, einverstanden bin, hat ihn verärgert. Er fühlt sich mit seiner verqueren Ansicht durch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes bestätigt. „Wenn Sie darin das Wort Mobilität finden, mögen Sie mir doch bitte Bescheid geben. Falls es Ihnen nicht gelingt, bin ich dankbar, zu Ihrer verfassungsrechtlichen Bildung beigetragen zu haben.“
Der Anwalt der Umwelthilfe meint es also ernst damit, dass der Mensch kein Grundrecht auf Mobilität habe. Dies macht erschreckend deutlich, wie bei der Deutschen Umwelthilfe gedacht wird. Remo Klinger war und ist vor Gericht ein glühender Verfechter in Sachen Dosenpfand und Umweltzonen. Seine Überzeugung, dass der Grundrechtekatalog eben kein Grundrecht auf Mobilität ausweist, ist in meinen Augen der Beweis dafür, um was es den „Umweltschützern“ wirklich geht: um die Einschränkung von Mobilität, zumal der individuellen Mobilität.
Diese Schlussfolgerung ist angesichts der Argumentation Klingers wohl mehr als zulässig. Der Staat soll die individuelle Bewegungsfreiheit der Menschen zu jeder Zeit einschränken können, wenn sich das aus von den Umwelthelfern definierten Vorwänden rechtfertigen lässt. Heute Feinstaub, morgen Klimaschutz und übermorgen ein anderer beliebig herbeiargumentierter Vorwand. Was der Anwalt mit dem Grundrechtekatalog des Grundgesetzes unterm Arm aber übersieht: dass es gerade in diesem eine Fülle von Hinweisen gibt, die sehr wohl ein Grundrecht auf Mobilität ableiten lassen. Und außerdem: Steht in diesem Katalog etwas vom Grundrecht auf Nahrungsaufnahme, vom Grundrecht aufs Atmen? Natürlich nicht, weil es einer solchen Selbstverständlichkeit nicht bedarf.
Das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit steht aber drin (Artikel 2). Dazu gehört auch, dass man sich mit dem Verkehrsmittel seiner Wahl überall hinbewegen darf. Oder das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 11), das garantiert, dass sich die Bürger dieses Landes beliebig hin und her bewegen können. Es ist also müßig, sich ernsthaft darauf einzulassen: Weil das Grundrecht auf Mobilität nicht explizit erwähnt wird, könnten auch beliebig Einschränkungen der individuellen Mobilität erfolgen. Wer ernsthaft so argumentiert, muss nicht ernst genommen werden. Keine Kommune dieses Landes würde je unter Hinweis auf ein fehlendes Grundrecht auf Mobilität eine Straße sperren. Gerade weil Remo Klinger im Namen der Deutschen Umwelthilfe aber so argumentiert, wird das Ziel der Verfechter von Verkehrseinschränkungen erst richtig deutlich. Das Automobil ist der Garant individueller Freiheit.
Dass die Menschen überall auf der Welt das Auto als ihr liebstes Verkehrsmittel sehen, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Weil der massenhafte Erfolg des Automobils auch Herausforderungen schafft, damit zusammenhängende Probleme zu lösen, ist kein Grund, den Menschen dieses „Grundrecht“, es auch fahren zu dürfen, zu nehmen. Auch wenn das die Deutsche Umwelthilfe anders sieht. Durchsetzen wird sie dieses an den Wünschen der Menschen vorbeigehende Denken nicht. Und schon gar nicht mit dem Hinweis auf die im Grundgesetz fehlende Erwähnung von Mobilität.
Die Deutsche Umwelthilfe spielt sich mal wieder als oberste Instanz in Sachen Umweltschutz auf und verurteilt deutsche Firmen zu einer „roten Karte“, weil sie sich weigerten, detaillierte Angaben über den CO2-Ausstoß der Vorstands- und Dienstfahrzeuge zu machen. 141 von 166 befragten Unternehmen antworteten überhaupt nicht, empört sich Klimawächter Jürgen Resch. Die Umwelthilfe kritisiert gebetsmühlenartig „Chefetagen bestehen vielfach auf Prestigekarossen“. Resch sollte sich mal den Fuhrpark der EU-Kommission vornehmen (Siehe meinen älteren Beitrag vom 5.Mai 2013). Aber auch dort gilt: Es ist (noch) kein Straftatbestand, große Limousinen zu fahren.
Um es ganz deutlich zu sagen: Die Antwort-Verweigerer haben Recht. Wohin würden wir eigentlich in diesem Land kommen, wenn wir verpflichtet wären, einem privaten Verein von selbst ernannten Umweltschützern Auskunft über unsere Dienstwagen zu geben. Was könnte die nächste Umfrage sein? Auskunft über den heimischen Stromverbrauch, wie oft wir duschen und ob wir auch brav überall Sparleuchten eingebaut haben?
Nein, ganz klar. Die Unternehmen, die jetzt von der sogenannten Umwelthilfe wegen Auskunftsverweigerung an den Pranger gestellt werden, haben völlig richtig gehandelt. Noch ist es bei uns nicht vorgeschrieben, welches Auto man zu fahren hat. Und es ist schon gar nicht strafbar, sich einer lächerlichen Umfrage eines sich als Weltenretter aufspielenden Vereins zu unterwerfen, die nur ein Ziel hat: das Automobil und die individuelle Freiheit, sprich Mobilität als gesellschaftsschädlich darzustellen und zu verunglimpfen. Und weil das nun beim besten Willen nicht geht, versucht es die Umwelthilfe unter dem Vorwand des Klimawandels mit einer Art „An-den-Pranger-stellen“. Na, ja, die kritisierten Unternehmen werden das eh nicht ernst nehmen.
Dass sich bei dieser Umfrage 80 Prozent der Firmen geweigert haben sollen, der Klima-Inquisition Rede und Antwort zu stehen, ist ein positives Signal der Souveränität. Es bleibt zu hoffen, dass es bei der nächsten Umfrage mehr werden, die diese alberne Befragung nicht mitmachen und sich dermaßen vorführen lassen. Es wird Zeit, sich gegen diese subtile Bevormundung zur Wehr zu setzen. Da reicht es schon, sie zu ignorieren und Antworten auf solche dummdreisten Fragen zu verweigern. Wenn zum Beispiel der Firmenchef eines deutschen Premiumherstellers künftig im Kleinstwagen vorfährt, wäre das sicher keine Werbung für seine Produkte. Sollen Dieter Zetsche und Norbert Reithofer oder die anderen CEOs künftig im Einstiegsprodukt ihrer Firmen herumfahren, weil dies der sogenannten „Klimarettung“ geschuldet sei? Da wird der Chef der Deutschen Wohnen AG kritisiert, weil der Flottenverbrauch seines Unternehmens im Durchschnitt nur 116 Gramm CO2/km emittiert, sein BMW X5 Dienstwagen aber 198 Gramm CO2/km ausstößt. Was für ein Umweltfrevel! Und dann der Vorwurf: Die Mitarbeiter sollen sparen, der Boss gönnt sich was. Ein impertinentes Beispiel einer gegen das Automobil gerichteten Ideologie unter dem Deckmantel der „Klimarettung“. Wenn schon die Kritik am Umweltbewusstsein nicht greift, soll wenigstens der Neid-Frust auf den Firmen-Boss geschürt werden, der in der Luxuslimousine chauffiert wird. Einfach lachhaft.