Deutschen Umwelthilfe

Kritik an der „Deutschen Umwelthilfe“ wächst – Aber Gericht urteilt: die DUH ist nicht zur Objektivität und Wahrheit verpflichtet

Hat der Bundesgeschäftsführer der „Umwelthilfe“, Jürgen Resch, mit seinem Klage-Tsunami gegen Gott und die Welt überzogen? Mittlerweile kritisieren auch Mitglieder des Vereins hinter vorgehaltener Hand das Geschäftsmodell massenhafter Abmahnungen. Aber ein Gericht stellt der DUH einen Freibrief aus, es mit der Wahrheit nicht genau nehmen zu müssen. Ein Unding.

Wenn der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer den Verein als „semikriminelle Vereinigung“ bezeichnet, mag dies in der allgemeinen Kritik an der Klageflut der so genannten Umwelthilfe untergehen. Wenn aber selbst Vereins-Mitglieder das Abmahn-Geschäft „höchst unseriös und fragwürdig “ nennen, das die Umwelthilfe in einem schlechten Licht erscheinen lasse und „unsere Arbeit diskreditiert“, dann müsste das selbst dem immer maliziös lächelnden Jürgen Resch zu denken geben.


Hans-Robert Richarz: Deutsche Umwelthilfe – ein fragwürdiger Abmahnverein

Die so genannte Deutsche Umwelthilfe finanziert sich zu einem großen Teil aus teuren Abmahnungen, die sie oft kleinen Autohändlern in den Briefkasten wirft. Der Wirtschaftsjournalist Hans-Robert Richarz kritisiert dieses Geld eintreibende Geschäftsmodell.

Zuerst stand der Feinstaub im Fokus. Dann war es das Kohlendioxid. Jetzt ist der Stickoxid-Ausstoß der Dieselautos dran. Mit ihm unterstreichen vier nicht-staatliche Organisationen hier zu Lande ihre Gegnerschaft zum Auto. Für den Naturschutzbund Deutschland (NABU), den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist der Privatwagen, insbesondere der mit Dieselmotor, das Umweltferkel Nummer eins. Ausgerechnet der mitgliederschwächste Verein DUH haut seit Jahren in puncto Öko-PR am lautesten auf die Pauke und bedient sich dabei oft umstrittener Methoden.


Der Unsinn von den Restwert-Riesen: Die Prognosen der Gebrauchtwagen-Preise sind unverbindliche Schätzungen

Alle Jahre wieder melden die Autohersteller stolz „ihre“ Restwert-Riesen, die von dem Marktforschungsinstitut Bähr und Fess Forecast im Auftrag vor allem für Leasingfirmen zur Kalkulation ihrer Leasing-Raten ermittelt werden und auch von Autobild und Focus und in der Kommunikation von den Autoherstellern genutzt wird. Und so sinnfrei wie die jährliche Management- und Politikerbefragung zum Verbrauch ihrer Dienstwagen der Deutschen Umwelthilfe ist das Ergebnis der Restwert-Riesen zu bewerten. Jedenfalls für die Autokäufer, an die sich die Autofirmen wenden.
Für ihre Prognosen berücksichtigen die Marktforscher neben spezifischen Kriterien wie Kaufpreis, Fahrzeugeigenschaften, Markenimage, Bewertungen bei Vergleichstests und Kundenbefragungen auch übergeordnete Faktoren wie die Qualität der Wettbewerber im Segment oder allgemeine Entwicklungen auf dem Automobilmarkt. Was aber nicht deutlich wird: dass diese Berechnungen eben Prognosen, also Schätzungen sind. Wie sich die Gebrauchtwagenpreise der Fahrzeuge in den nächsten vier Jahren entwickeln, kann niemand sicher vorhersagen, geschweige denn wissen.
Und wenn dann die Firma XY damit wirbt, dass der Schätzwert für ihr Modell soundso nach vier Jahren noch 54 Prozent beträgt und eine andere Firma mit ihrem Modell nu 53,2 Prozent erreicht hat, hat das auf dem realen Gebrauchtwagen- markt keinerlei Relevanz. Hier zählen der Pflegezustand, das Verhandlungsgeschick, die Laufleistung und andere Dinge mehr als jede Prognose von vor vier Jahren. Denn das Institut beurteilt ja heutige Neuwagen, wie viel sie „voraussichtlich“ in vier Jahren noch wert sein sollen. Das ist bei aller Sorgfalt der Hochrechnung eher der Blick in die Kristallkugel als eine echte Rechengrundlage. Eine Benzinpreis-Krise, Änderungen gesetzlicher Grundlagen und viele andere können jede Prognose zunichte machen. Auch die eines Restwert-Riesen.


Die Dienstwagen-Inquisition der Deutschen Umwelthilfe geht in die achte Runde – und „auto motor und sport“ heuchelt, dass Fremdschämen angesagt ist

AudiBlinker Bildschirmfoto 2014-03-29 um 19.04.15Die sogenannte Umwelthilfe hat zum achten Mal mit dem erhobenen Zeigefinger Spitzenpolitiker nach ihren Dienstwagen befragt, um wieder mal erwartungsgemäß festzustellen, dass diese Autos immer noch zu viel CO2  ausstoßen. Ungeheuerlich, ist da zwischen den Zeilen zu lesen, dass unsere Politiker sich nicht schämen, den Klimawandel zu beschleunigen.

Dass der eingetragene Berliner Verein verbohrt ideologisch argumentiert, überrascht niemanden. Enttäuscht, entsetzt, verärgert bin ich aber über auto motor sport online, das den Inquisitionsbericht mit der Frage überschreibt: „Wer fährt den größten Klimakiller?“


Die Deutsche Umwelthilfe bestreitet im Grunde das Recht auf Mobilität

Dr. Remo Klinger, Anwalt und juristischer Kämpfer für die Rechte in Sachen Dosenpfand, fühlte sich vor längerer Zeit verpflichtet, mir den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes zuzuschicken. Dass ich nicht mit seiner Sichtweise, es gebe kein Grundrecht auf Mobilität, einverstanden bin, hat ihn verärgert. Er fühlt sich mit seiner verqueren Ansicht durch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes bestätigt. „Wenn Sie darin das Wort Mobilität finden, mögen Sie mir doch bitte Bescheid geben. Falls es Ihnen nicht gelingt, bin ich dankbar, zu Ihrer verfassungsrechtlichen Bildung beigetragen zu haben.“


Die Inquisition der Deutschen Umwelthilfe zum Führungskräfte-Fuhrpark ist eine Lachnummer – wird von den Medien aber immer gerne aufgegriffen

Die Deutsche Umwelthilfe spielt sich mal wieder als oberste Instanz in Sachen Umweltschutz auf und verurteilt deutsche Firmen zu einer „roten Karte“, weil sie sich weigerten, detaillierte Angaben über den CO2-Ausstoß der Vorstands- und Dienstfahrzeuge zu machen. 141 von 166 befragten Unternehmen antworteten überhaupt nicht, empört sich Klimawächter Jürgen Resch. Die Umwelthilfe kritisiert gebetsmühlenartig „Chefetagen bestehen vielfach auf Prestigekarossen“. Resch sollte sich mal den Fuhrpark der EU-Kommission vornehmen (Siehe meinen älteren Beitrag vom 5.Mai 2013). Aber auch dort gilt: Es ist (noch) kein Straftatbestand, große Limousinen zu fahren.