Merkel hat Recht behalten: Eine Maut wird es mit ihr nicht geben – jedenfalls vorläufig.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat niemand gerechnet. Der Paukenschlag aus Luxemburg wird von vielen schadenfroh als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung gewertet. Dass es dazu auch andere Meinungen geben kann, hat der Generalstaatsanwalt am EuGH, Nils Wahl, formuliert. Der hatte noch vor kurzem eine Diskriminierung von Ausländern durch die deutschen Maut-Pläne ausgeschlossen, empfohlen, die Maut-Pläne zuzulassen und die österreichische Klage dagegen abzuweisen.
Der Kanzlerin nun eine klammheimliche Freude zu unterstellen, dass ihr Satz, „mit mir wird es eine Pkw-Maut nicht geben“, nun doch wahr wurde, ist zwar Spekulation, aber nicht von der Hand zu weisen. Auch wenn der Verkehrsminister nun darüber nachdenken lässt, ob man durch die Abschaffung der Kfz-Steuer und Einführung einer Maut für alle die juristischen Hürden ausräumen kann, behielte Merkels in Stein gemeiselter Satz seine Gültigkeit. Denn während ihrer Regierungszeit wäre selbst eine rechtskonforme Maut zeitlich nicht mehr realisierbar. Vom Tisch ist eine Maut aber noch lange nicht.