Audi-Ex-Chef Rupert Stadler will am 16.Mai ein Geständnis ablegen, Kunden betrogen zu haben – „Bewährungs-Deal ist aber keineswegs garantiert“

Audi-Ex-Chef Rupert Stadler: Deal oder nicht Deal?

Wenn der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler am 16.Mai sein „Geständnis“ vor dem Oberlandesgericht München vorträgt oder vortragen lässt, ist keineswegs sicher, dass er mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. Zwar hat ihm das der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, Stefan Weickert, in Aussicht gestellt, hat aber dafür eine harte Bedingung gestellt: Stadler müsse ein „vollumfängliches Geständnis“ ablegen.

 

Das bedeutet, dass es nicht ausreichen wird, ein paar Sachverhalte einzuräumen, sondern der Richter erwartet, Stadler muss „gestehen“, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft „vollumfänglich“ zutreffend sind. Stadler muss sich schuldig bekennen, also auch erklären, dass er in voller Absicht und im Wissen um die Unrechtmäßigkeit seiner Handlungen den Weiterverkauf der manipulierten Diesel zugelassen und damit Kunden betrogen hat. Nur dann wird das Gericht eine Strafe zwischen 18 und 24 Monaten zur Bewährung plus einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro an eine gemeinnützige Einrichtung aussprechen.

Nur Sachverhalte einzuräumen, ist weit davon entfernt, belastbar, also „vollumfänglich“ zu gestehen, dass der Angeklagte bewusst betrogen hat. Stadler wird sich sicher nicht als hinterlistiger Betrüger darstellen wollen, sondern wohl zu erklären versuchen, wieso er den Weiterverkauf der manipulierten Audi-Diesel nach Bekanntwerden der Manipulation in VW-Diesel nicht unterbunden hat. Zwischen „vollumfänglichem“ Geständnis und der Einräumung von Geschehnissen ist es ein schmaler Grad, über den sogar Juristen unterschiedlicher Meinung sein können. Im Fall Stadler spielt sicher auch eine Rolle, welche Absicht Stadler gehabt hat, den Verkauf der fragwürdigen Audis weiterlaufen zu lassen. Was der Richter als „vollumfängliches“ Geständnis anerkennt, bleibt bis zu seinem Urteil im Juni offen. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber es könnte sein, dass der Richter sagt: Herr Stadler, Ihr Geständnis ist keines.

Für Ex-Vorstand Wolfgang Hatz gibt es keinen „Deal“

Allerdings dürften die Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger viele dieser Fragen bis ins Detail geklärt haben. Dem Verständigungsvorschlag des Gerichts hat auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt. Alles hängt jetzt davon ab, wie weit sich Stadler in seinem „Geständnis“ einlässt. „Ein Bewährungs-Deal ist keineswegs garantiert“, sagt uns ein Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht. „Dieser gilt nur, wenn Stadler die Geständnis-Erwartungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft auch erfüllt.“ Allerdings kritisiert der Anwalt ein solches Verfahren grundsätzlich: „Ist es nicht Erpressung oder mindestens Nötigung, wenn ein Gericht sagt: entweder Geständnis oder Knast?“ Dies sei in höchstem Maße fragwürdig.

Inzwischen läuft die Beweisaufnahme weiter, wie das Gericht am 3.Mai verkündet hat. Es würden auch noch weitere Unterlagen aus dem Ausland erwartet. Das Verfahren gegen den ehemaligen Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz geht ohne Aussicht auf einen Deal normal weiter. Vor allem die Staatsanwaltschaft hat sich in diesem Verfahren gegen einen Deal ausgesprochen.

1 Kommentar zu "Audi-Ex-Chef Rupert Stadler will am 16.Mai ein Geständnis ablegen, Kunden betrogen zu haben – „Bewährungs-Deal ist aber keineswegs garantiert“"

  1. Herr Stadler steht unter dem Vorwurf, in Europa zwischen 2009 und 2015 etwa 434.000 Diesel-Fahrzeuge mit manipulierter Abgasreinigung verkauft zu haben. Dieser Vorwurf ist Teil des größeren Dieselskandals, der den Volkswagen-Konzern und seine Tochtergesellschaften betrifft. Obwohl Stadler die Anschuldigungen zunächst bestritten hatte und im Jahr 2018 verhaftet wurde, wurde er letztes Jahr unter Auflagen freigelassen und bemühte sich seitdem, seine Unschuld zu beweisen.
    Nun scheint es, als ob Stadler ein Geständnis ablegen möchte. Allerdings bleibt abzuwarten, ob dies zu einem Bewährungs-Deal führen wird. Letztendlich liegt die Entscheidung über eine Bewährungsstrafe bei der Richterin, die den Fall bearbeitet.
    Es ist wichtig zu betonen, dass Autos immer noch Deutschlands wichtigster Exportartikel sind und deutsche Fahrzeuge weltweit einen hervorragenden Ruf genießen. Es darf nicht sein, dass Autobosse durch Betrug diesen guten Ruf nachhaltig beschädigen und ungestraft davonkommen, während die betrogenen Kunden den Schaden tragen müssen. Die Diesel-Technologie wurde einst als Lösung für den Klimawandel gefeiert und gefördert, aber heute ist der Diesel ein großer Umweltverschmutzer.
    Horst Roosen, Vorstand des UTR | Umwelt|Technik|Recht| e.V. und Initiator des VCD Verbrenner Club Deutschland im UTR e.V., ist der Meinung, dass die Justiz vor allem die Interessen der getäuschten Kunden berücksichtigen sollte, bevor sie den Betrügern durch Deals eine eigentlich verdiente Freiheitsstrafe erspart. Die Kunden sollten nicht den Schaden tragen müssen.

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