Jurist erklärt: Die Umwelthilfe darf eigentlich gar nicht für die Allgemeinheit klagen
Bei Maybrit Illner kam Jürgen Resch ins Schwitzen. Der Frage nach dem Klage-Geschäftsmodell der Umwelthilfe wich Resch sichtlich verunsichert aus. Dabei gibt es ganz andere Gründe, die Rechtmäßigkeit der Klageflut zu bezweifeln. Die Umwelthilfe verstößt nämlich selbst gegen EU-Recht.
Das allgemeine Klagerecht, mit dem sich „Umwelthelfer“ Resch so gerne brüstet, dürfte der Verein gar nicht bekommen haben, behauptet ein Anwalt in Stuttgart. Dass dies bisher niemanden gestört habe, sei verwunderlich. „Wahrscheinlich hat niemand damit gerechnet, wie die Umwelthilfe dieses allgemeine Klagerecht missbraucht und davon gut lebt.“