Es wurde auch Zeit: Schwere Schlappe für die „Umwelthilfe“ vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht

Wenn rechtskräftig wird, was das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am 24.1.2018 geurteilt hat, ist das Klagerecht der so genannten „Umwelthilfe“ in Sachen Fahrverbote vielleicht grundsätzlich hinfällig.

Der Umweltverband forderte in seiner Klage, dass alle vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge in Düsseldorf stillgelegt werden müssten. Damit ist der Abmahnverein nun in erster Instanz gescheitert. Die Klage sei unzulässig und unbegründet, urteilte das Gericht.

Vergeht der Umwelthilfe bald das Lachen? Foto: Deutsche Umwelthilfe

Immer wieder wurde von Juristen das Klagerecht des Umweltverbandes grundsätzlich in Frage gestellt. Zum ersten Mal mit Erfolg: Das Klagerecht von Umweltverbänden gelte nur für ortsfeste Anlagen wie Fabriken, Kraftwerke, Stromversorgungsanlagen, Windkraftanlagen usw. Bereits genehmigte Anlagen bzw. Produkte seien vom Klagerecht ausgeschlossen. Zum ersten mal hat nun ein Gericht grundsätzlich Zweifel am Klagerecht der Umwelthilfe angemeldet.

Tatsächlich könnte es sein, dass der Verein auch deshalb kein Klagerecht hat, weil nicht jedermann Mitglied in dem auch noch steuerlich geförderten Abmahnverein werden kann. Das ist eine der Voraussetzungen für das allgemeine Klagerecht des Vereins. Als ich vor einiger Zeit Mitglied werden wollte, bekam ich nicht einmal eine Antwort.

Es wird Zeit, dass der Verband der Autoindustrie oder wer immer dem Verein Grenzen aufzeigt.

 

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