Die Klage

Es wurde auch Zeit: Schwere Schlappe für die „Umwelthilfe“ vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht

Wenn rechtskräftig wird, was das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am 24.1.2018 geurteilt hat, ist das Klagerecht der so genannten „Umwelthilfe“ in Sachen Fahrverbote vielleicht grundsätzlich hinfällig.

Der Umweltverband forderte in seiner Klage, dass alle vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge in Düsseldorf stillgelegt werden müssten. Damit ist der Abmahnverein nun in erster Instanz gescheitert. Die Klage sei unzulässig und unbegründet, urteilte das Gericht.

Vergeht der Umwelthilfe bald das Lachen? Foto: Deutsche Umwelthilfe