Pressechefs dürfen nach Ansicht der weltfremden Stuttgarter Staatsanwaltschaft nichts ungeprüft kommunizieren 

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft in Stuttgart geht, ist der ehemalige Sprecher der Porsche SE, Anton Hunger, der Beihilfe zur Marktmanipulation seines Ex-Chefs Wendelin Wiederking schuldig. Dessen ist er nun angeklagt worden.

Man kann den Staatsanwälten nicht vorwerfen, dass sie keine Ahnung von der Arbeit eines PR-Chefs haben. Aber man kann ihnen vorwerfen, dass sie den Überbringer einer Botschaft für die Botschaft selbst verantwortlich machen wollen. „Die Anklage gegen Anton Hunger soll offensichtlich Druck auf ein Verfahren ausüben, dessen Zulassung das Landgericht Stuttgart schon einmal abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat sich in einen Verfolgungseifer verrannt, der schon lächerlich erscheint“, sagt ein Stuttgarter Strafverteidiger, der allerdings mit dem Verfahren nichts zu tun hat.

Tatsächlich ist ein Pressesprecher durchaus verpflichtet, die Entscheidungen des Unternehmens in lesbare Pressemitteilungen zu gießen und dafür zu sorgen, dass die Medien darüber berichten. „Wenn die Ankläger einen Pressesprecher auch für die Vorstandsentscheidungen mit verantwortlich machen, seine Arbeit als Sprachrohr des Unternehmens zur Beihilfe erklären, müssten viele PR-Chefs auf die Anklagebank“, sagt der Strafverteidiger. Man könne nicht verlangen, dass sich ein Pressechef vor der Veröffentlichung einer Pressemitteilung erst mal dran macht, die juristische Seite abzuklären und Unternehmensentscheidungen nur dann zu veröffentlichen, wenn sie der PR-Chef für richtig hält. Die Anklage gegen Anton Hunger wird noch absurder, wenn die gleiche Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Aufsichtsräte einstellt, die die Entscheidungen des Managements abgenickt haben. „Die Aufsichtsräte waren in jedem Fall eher mit den Entscheidungen des Managements befasst und viel näher dran als der PR-Chef. Hätte Hunger Herrn Wiedeking verbieten sollen, die Strategie zur VW-Übernahme zu unterlassen“, fragt sich der Stuttgarter Anwalt. Für die Staatsanwaltschaft scheint es sich so darzustellen.

Den Überbringer einer Nachricht für die Nachricht und ihr Zustandekommen selbst verantwortlich zu machen, entspringe der typischen Einstellung vieler Staatsorgane, dass die Presse dafür verantwortlich ist, wenn Unbequemes veröffentlicht werde. Dies sei auch bei den umstrittenen Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die Website Netzpolitik.org deutlich geworden.

In Stuttgarter Juristen-Kreisen wird der Porsche-Fall zur Zeit intensiv diskutiert. „Kein sachlich orientierter Jurist hält eine Verurteilung der Porsche-Manager für möglich“, sagt der Stuttgarter Strafverteidiger. Das Verfahren beginnt am 22.Oktober dieses Jahres.

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