Stuttgarter Staatsanwaltschaft

Terror-Netzwerk Autoindustrie?

Wenn, wie diese Woche bei Porsche, ein paar Hundertschaften von Polizei und Staatsanwaltschaft anrücken, um Betriebsräume zu durchsuchen, Akten und Computer zu beschlagnahmen und Manager zu verhaften, kann man durchaus den Eindruck bekommen, es ginge um den Einsatz gegen ein Terror-Netzwerk oder um Menschenhandel im Rotlicht-Milieu. Wird da nicht ohne jede Sensibilität mit Atomraketen auf Spatzen geschossen?

Welcher Eindruck in der Öffentlichkeit entsteht, wenn ein paar hundert Fahnder in ein Unternehmen einfallen, um Akten und Computer zu beschlagnahmen, ist für Staatsanwaltshaften nicht relevant. Was es für die Mitarbeiter und ihre Familien bedeutet, wenn leitende Manager ihrer Arbeitgeber wie Gewaltverbrecher verhaftet und quasi öffentlich vorverurteilt werden, zählt genauso wenig. Da kennen die Strafverfolger kein Pardon. Die Unschuldsvermutung ist nur ein Wort. Je mehr Aufsehen, um so mehr Druck kann offensichtlich erzeugt werden. Und 200 ermittelnde Beamte sind eine überzeugende Machtdemonstration. Dass Straftaten aufgeklärt werden müssen, Täter zu bestrafen sind, ist doch unumstritten. Aber es geht auch um Augenmaß und Verhältnismäßigkeit, die den Staatsanwälten stellenweise abhanden gekommen ist.

Man muss sich fragen, warum die Beweise für Abgas-Betrug etc. nicht schon bei den vielen früheren Durchsuchungen zum Beispiel bei Audi (am Tag der Bilanzpressekonferenz 2017), bei Volkswagen, bei Daimler und  bei BMW gefunden worden sind, die in die eine oder andere Richtung belastbar sind? Die Staatsanwaltschaften scheinen bislang nichts Brauchbares gefunden zu haben, sonst wären weitere Durchsuchungen nicht notwendig geworden.

Durchsuchung bei Porsche. Polizeibeamte beschlagnahmen Hunderte von Akten Foto: Sina Schuldt

Die letzte Durchsuchung am 18.4. bei Porsche ist ein Höhepunkt staatsanwaltlicher Machtdemonstration. Weil Motorenentwickler Jörg Kerner während der Durchsuchung bei Porsche von zu Hause informiert wurde, dass auch dort durchsucht werde, fuhr er – wahrscheinlich um seiner Frau beizustehen oder um sie zu beruhigen – nach Hause. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Fluchtversuch und ließ Kerner kurzerhand verhaften. Weil dies als Begründung allein wohl all zu lächerlich klingt, wurde die angebliche Fluchtgefahr durch den Verdacht der „Verdunkelung“ ergänzt.

Während immer wieder Gewalttäter nicht in U-Haft kommen, weil sie irgendwo polizeilich gemeldet sind, also einen Wohnsitz vorweisen können, schießt so mancher Staatsanwalt bei Wirtschafts- und Steuerstraftaten gerne übers Ziel hinaus. „Gewalttäter quälte Frauen und blieb auf freiem Fuß“ lautet eine entsprechende Überschrift aus dem Berliner „Tagesspiegel“.

Wir erinnern uns an den Prozess gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter, denen – allerdings ohne in U-Haft zu sitzen – monatelang der Prozess gemacht worden war, weil sie nach Überzeugung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft den Aktienmarkt manipuliert haben sollten. Der Richterspruch war eine schallende Ohrfeige für die übereifrigen Ankläger: „An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts – weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte“, rügte der Richter in seinem Urteil.

Und obwohl U-Haft grundsätzlich nur für maximal sechs Monate verhängt werden darf, sitzt der Ex-Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz seit September letzten Jahres bis heute in München in U-Haft. Vorwurf: Verdacht auf Betrug und der strafbaren Werbung. Hatz war von 2001 bis 2007 Audi-Chefentwickler für Motoren, danach bei VW und seit 2011 Entwicklungschef bei Porsche. Mehrere Anträge auf Freilassung hat das Oberlandesgericht München abgelehnt. Auch die US-Justiz hält Hatz, für einen „Mitverschwörer“ im Abgasskandal. Beweise wurden allerdings bis heute nicht vorgelegt.

Porsche-Vorstandschef Oliver Blume hat sich nun an die Belegschaft gewandt. „Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Beschuldigten und Porsche vor, wir hätten Kenntnis davon gehabt, dass in diesen Motoren unzulässige Steuerungsgeräte verbaut gewesen seien“, schrieb Blume. „Wir weisen diesen Vorwurf zurück und tun unser Möglichstes, um alles in Ordnung zu bringen.“ Die Beschäftigten rief der Vorstandschef auf, sich von den Berichten über die Vorwürfe nicht verunsichern zu lassen. „Meine Vorstandskollegen und ich tun alles dafür, um den Sachverhalt so schnell wie möglich aufzuklären.“

 

 


Wendelin Wiedeking: Freigesprochen, aber von Spiegel online dennoch subtil verurteilt

 

Da bekommen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein Finanzvorstand Holger Härter vom Stuttgarter Landgericht einen erstklassigen Freispruch, die Staatsanwälte links und rechts verbale Ohrfeigen vom Richter, aber der Spiegel spricht die Freigesprochenen subtil dennoch schuldig. Da fällt mir nichts mehr ein.

Dass ein Richter Staatsanwälte so hart kritisiert wie der Vorsitzende der Wirtschaftskammer, Frank Maurer, dürfte in der Justizgeschichte Stuttgarts so gut wie noch nie vorgekommen sein. Denn er machte deutlich, dass nicht Zweifel an der Schuld der Angeklagten den Freispruch begründeten, sondern die Überzeugung der Kammer, dass die Anklage keinerlei Grundlage hat. „An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran; nichts – weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte.“ So abgekanzelt zu werden ist sicher ein Novum für die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die nun überlegt, ob sie in die Revision gehen soll. Richter Maurer äußerte sogar die Vermutung, dass die Staatsanwälte eine vorgefasste Meinung gehabt hätten.

So mancher hat die beiden Manager schon hinter Gittern gesehen. Denn die geforderten Haftstrafen von über zwei Jahren hätten nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Für die Staatsanwälte ist das Urteil ein Desaster. Nicht nur weil es mit einem glatten Freispruch endete, sondern auch deshalb, weil der Richter ihre Arbeit massiv kritisierte. So seien die Ermittlungen viel zu aufwändig geführt worden, die zahlreichen Durchsuchungen von Büros und Privatwohnungen und 200 Aktenordner überflüssig gewesen, weil sie in sieben Jahren Ermittlung keine Beweise erbracht hätten. „Subjektive Überzeugungen reichen für eine Verurteilung nicht aus“, sagte der Richter und stellte klar, dass ein Unternehmer immer planen müsse. „Professionelle Vorbereitungen sind keine Vorwegnahme von Entscheidungen in Unternehmen“, betonte Maurer, der damit die Staatsanwälte regelrecht schulmeisterte. Wiedekings Anwalt nannte das Urteil eine „juristische Hinrichtung“ der Staatsanwaltschaft.

„Wenn ich so gerechnet hätte wie der Staatsanwalt, wäre ich zu Recht hier angeklagt worden“, sagte Ex-Porsche-Finanzchef Härter. „Ich bin froh, dass es jetzt im Urteil offiziell mal gesagt wurde, dass Porsche nicht die Pleite drohte, dass wir am 26. Oktober 2008 drei Milliarden Liquidität hatten und jederzeit Zugriff auf weitere vier Milliarden Euro“, sagte ein sichtlich erleichterter Härter.

Spiegel-online Autor David Böcking lässt sich vom Freispruch nicht beeindrucken. Die Überschrift „Freispruch für die Porsche-Zocker“ klingt nicht wirklich nach Unschuld. Wenn die gescheiterte Übernahme von VW laut Gericht schon keine Marktmanipulation war: „Größenwahnsinnig war der Plan dennoch“, schreibt Böcking und lässt Bedauern darüber durchklingen, dass Größenwahn nicht strafbar ist. Die Schelte des Richters an der Staatsanwaltschaft kann Böcking zwar nicht ignorieren, kommt aber zu dem Schluss: „Das klang fast so, als wären die einstigen Top-Manager ohne Grund vor Gericht gelandet.“ Genau: Es gab eben keinen Grund, wie das Gericht festgestellt hat. Diese Grundlosigkeit ins Gegenteil zu verkehren, zeugt nun auch von journalistischer Voreingenommenheit. Und es war auch kein Wirtschaftskrimi, wie der Autor meint, denn ein Krimi braucht kriminelle Energie, die fehlte bei diesem eigentlich ganz normalen Übernahmeversuch, der durch die David-Goliath-Perspektive zwar spektakulär erschien, aber nach Überzeugung der Kammer keine geplante Marktmanipulation zur Grundlage hatte. Sollte die Staatsanwaltschaft in Revision gehen, wäre sie schlecht beraten und zumindest eines bewiesen: dass sie keinen Aufwand scheut, ihre Voreingenommenheit weiter zu pflegen.

Mit diesem Urteil dürften es für die auf Schadenersatz klagenden Hedge-Fonds sehr viel schwerer werden, ihre Forderungen durchzusetzen.

 

 

 

 


Pressechefs dürfen nach Ansicht der weltfremden Stuttgarter Staatsanwaltschaft nichts ungeprüft kommunizieren 

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft in Stuttgart geht, ist der ehemalige Sprecher der Porsche SE, Anton Hunger, der Beihilfe zur Marktmanipulation seines Ex-Chefs Wendelin Wiederking schuldig. Dessen ist er nun angeklagt worden.

Man kann den Staatsanwälten nicht vorwerfen, dass sie keine Ahnung von der Arbeit eines PR-Chefs haben. Aber man kann ihnen vorwerfen, dass sie den Überbringer einer Botschaft für die Botschaft selbst verantwortlich machen wollen. „Die Anklage gegen Anton Hunger soll offensichtlich Druck auf ein Verfahren ausüben, dessen Zulassung das Landgericht Stuttgart schon einmal abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat sich in einen Verfolgungseifer verrannt, der schon lächerlich erscheint“, sagt ein Stuttgarter Strafverteidiger, der allerdings mit dem Verfahren nichts zu tun hat.

Tatsächlich ist ein Pressesprecher durchaus verpflichtet, die Entscheidungen des Unternehmens in lesbare Pressemitteilungen zu gießen und dafür zu sorgen, dass die Medien darüber berichten. „Wenn die Ankläger einen Pressesprecher auch für die Vorstandsentscheidungen mit verantwortlich machen, seine Arbeit als Sprachrohr des Unternehmens zur Beihilfe erklären, müssten viele PR-Chefs auf die Anklagebank“, sagt der Strafverteidiger. Man könne nicht verlangen, dass sich ein Pressechef vor der Veröffentlichung einer Pressemitteilung erst mal dran macht, die juristische Seite abzuklären und Unternehmensentscheidungen nur dann zu veröffentlichen, wenn sie der PR-Chef für richtig hält. Die Anklage gegen Anton Hunger wird noch absurder, wenn die gleiche Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Aufsichtsräte einstellt, die die Entscheidungen des Managements abgenickt haben. „Die Aufsichtsräte waren in jedem Fall eher mit den Entscheidungen des Managements befasst und viel näher dran als der PR-Chef. Hätte Hunger Herrn Wiedeking verbieten sollen, die Strategie zur VW-Übernahme zu unterlassen“, fragt sich der Stuttgarter Anwalt. Für die Staatsanwaltschaft scheint es sich so darzustellen.

Den Überbringer einer Nachricht für die Nachricht und ihr Zustandekommen selbst verantwortlich zu machen, entspringe der typischen Einstellung vieler Staatsorgane, dass die Presse dafür verantwortlich ist, wenn Unbequemes veröffentlicht werde. Dies sei auch bei den umstrittenen Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die Website Netzpolitik.org deutlich geworden.

In Stuttgarter Juristen-Kreisen wird der Porsche-Fall zur Zeit intensiv diskutiert. „Kein sachlich orientierter Jurist hält eine Verurteilung der Porsche-Manager für möglich“, sagt der Stuttgarter Strafverteidiger. Das Verfahren beginnt am 22.Oktober dieses Jahres.