Volkswagen hält Klage-Vorwürfe einer verspäteten ad-hoc-Mitteilung für unbegründet
Das will Volkswagen nicht auf sich sitzen lassen: den Vorwurf, die Öffentlichkeit, vor allem die des Kapitalmarktes, zu spät von den hohen Kosten für die Diesel-Manipulation informiert zu haben. In einer gestern Abend veröffentlichten Pressemitteilung kündigt Volkswagen an, sich gegen entsprechende Klagen von Aktionären juristisch zu wehren. Die Volkswagen AG hat nun vor dem Landgericht in Braunschweig Klageerwiderung eingereicht.