DUH

Der Hokuspokus der Anti-Auto-Ideologen

Wie Millionen Menschen von einer Clique angeblicher Weltverbesserer an der Nase herum geführt werden. Von Harald Kaiser

Es geht um die Zahl 40. Denn bereits 40 Mikrogramm der Gase Stickoxid oder Stickstoffdioxid (NOX/NO2) pro Kubikmeter Luft sollen gesundheitsschädlich sein. So ist es seit mindestens drei Jahren im Krieg gegen Autoabgase zu hören, sehen oder zu lesen.  Gemeint ist vor allem das Abgas von Dieselautos. Und weil dieser EU-Grenzwert insbesondere in Innenstädten öfter überschritten wird, verhängen deutsche Gerichte immer häufiger Fahrverbote. Gleich, ob dieser Grenzwert Sinn macht oder Unsinn ist. Darüber haben Gerichte nicht zu befinden, sie müssen lediglich die Einhaltung von Vorschriften durchsetzen. Deswegen sind solche Urteile rein formal okay, denn die jeweiligen Kammern haben keine Wahl. Alles andere, wie etwa die Festlegung der Höhe solcher Grenzwerte, ist Sache der Politik.

Jetzt hat sich eine kompetente Stimme aus dem Lager der Grenzwertgegner zu Wort gemeldet, der mit einem simplen Hinweis zu der erbittert geführten Debatte nachdenklichen stimmen müsste. Es handelt sich um einen ausgewiesenen Experten, um den Lungenfacharzt Prof. Dr. med. Dieter Köhler, ehemals Präsident des deutschen Pneumologenverbandes. Der 70jährige Mediziner aus dem sauerländischen Schmallenberg sagt: „Wenn die Inhalation von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft schädlich wäre, dann müssten alle Raucher nach wenigen Monaten tot sein.“ Denn mit einer Zigarette inhaliere ein Raucher bis zu 1.000 Mikrogramm NO2. Das mache bei einer Schachtel am Tag rund 20.000 Mikrogramm und dementsprechend etwa 600.000 Mikrogramm im Monat. Auf ein Jahr wären das 7,2 Gramm Stickstoffdioxid, die ein Raucher inhaliert. Würde ein Nichtraucher rund um die Uhr an einer Straße stehen und in etwa die gleiche Menge NO2 pro Kubikmeter einatmen, hätte er nach 24 Stunden neun Kubikmeter Luft und somit 450 Mikrogramm Stickstoffdioxid eingeatmet. Nach einem Jahr wären es 164.000 Mikrogramm Stickstoffdioxid. Diese Menge inhaliert ein Raucher in acht Tagen. Köhler schließt daraus: „Wäre Stickstoffdioxid so gefährlich wie behauptet, müssten alle Raucher nach wenigen Monaten tot sein. Das ist aber nicht der Fall.“

Autor Harald Kaiser

Sind seine Worte irgendwo hängen geblieben oder wird gar darüber erkennbar diskutiert? Vielleicht in kleinsten Gesprächszirkeln. Aber öffentlich? Nein. Leider ist es so, dass Leute wie er schnell als Verharmloser abgestempelt werden und stattdessen jene bei den Massen Gehör finden, die via andauernder Medienpräsenz ihr verbales Bombardement vom angeblich unmittelbar drohenden Tod Tausender auf die Allgemeinheit niederprasseln lassen. Es ist wie häufig in der Geschichte: Menschen halten vermeintlich eingängige Thesen schnell für die Wahrheit und glauben den Kram. So verhält es sich zu weiten Teilen bei der heutigen Abgas-Diskussion, in deren Verlauf ähnlich unverantwortlich mit Zahlen und wissenschaftlichen Studien (oder solche, die dafür gehalten werden) umgegangen wird wie vor etwa 30 Jahren, als ein anderes Thema die Nation erregte. Damals war es das lauthals in der Öffentlichkeit geforderte Tempolimit auf Autobahnen, über das sich im Bundestag die Köpfe heiß geredet wurden, das zu Sondersendungen im Fernsehen führte und Deutschland in zwei Lager spaltete.  Interessierte Gruppen verfolgten damals in einer völlig absurden und verzerrten Debatte das Ziel der Gleichmacherei im Mäntelchen der Lebensretter. In Wahrheit jedoch war es eine bemäntelte Neid-Debatte, bei der es darum ging, dass Mercedes-, BMW- oder Porschefahrer auf keinen Fall schneller fahren sollen dürfen als Golf-Besitzer. Und wie heute beim Abgas-Streit sorgten damals bestimmte Politiker und in Teilen instrumentalisierte Medien absichtlich oder unabsichtlich dafür, dass Fahrer sogenannter Bonzen-Autos in Millionen von Köpfen als Raser galten, die bereits beim Einsteigen in ihre vermeintlichen Rennwagen Leben zu bedrohen schienen und auch mit 200 Sachen einzuparken pflegten.

Messlatte für dieses überwiegend ideologisch gesteuerte Thema war immer allein die  mögliche Höchstgeschwindigkeit und – natürlich – die Autobahn als Metapher für eine Todespiste. Dass jedoch nie die Autobahn das Problem war, sondern vielmehr die damals schon seit Jahrzehnten tempolimitierten Bundes-, Land- oder Kreisstraßen, wurde entweder nicht recherchiert oder ignoriert, weil sonst die Schlagzeilen nicht haltbar gewesen wären. Deshalb hier zur Erinnerung die genauen Zahlen, zusammengestellt von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in Bergisch-Gladbach im September 2018, die größtenteils schon während der Stimmungsmache damals für alle verfügbar waren:

 

Getötete     1970           1990           2000           2010           2017

gesamt       19.193        13.041        7.503          3.648          3.180

davon

innerorts      8.494          2.205          1.829          1.011            976

Land- und

Kreisstr.      9.754          4.765          4.767          2.207          1.795

Bundesstr.  4.785          1.942          1.908             928             976

Autobahn       945            936             907             476             483

Wer die Tabelle genau liest, wird schnell merken, wie absurd die Diskussion gewesen ist – trotz aller löblichen und unterstützenswerten Absicht, Menschen-leben retten und schützen zu wollen.

Wie seinerzeit in der aufgeheizten Tempolimit-Diskussion ist es auch heute in der Diesel- oder Abgas-Debatte: Wer die echten Fakten kennt und sich nicht auf das allgemeine mediale Gebrüll versteift, der muss sich wieder einmal ans Hirn fassen und erneut erkennen, dass es lediglich auf leicht konsumierbare Faustformeln und deren geschickte öffentliche Verkaufe ankommt, um Millionen Menschen, die wenig bis keine Sachkenntnis haben, für sich einzunehmen und hinter die Fichte zu führen. Denn trotz des eindeutig zu geißelnden Softwarebetrugs der Autokonzerne, der ohne Zweifel vorliegt, sind nur wenige von den kolportierten Fakten wahr. Sondern vielmehr bestimmt ideologisches Theater mit einem enormen Schuss Eitelkeit das Geschehen, um die Wichtigkeit des Tuns mithilfe medialen Getrommels zu verdeutlichen. Da verpufft das Urteil eines einzelnen und weithin unbekannten Fachmannes wie jenes von Professor Köhler schnell. Vor allem, weil seine Sicht der Dinge nicht in den Mainstream der allgemeinen Weltrettung passt. Er sagte am 14. November in sternTV, dass „in Deutschland noch kein Mensch durch Stickoxide gestorben ist“. Die EU-Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub seien in keiner Weise gesundheitsgefährdend. Trotz Diesel.

Dies sieht Jürgen Resch ganz anders. Der Bundesgeschäftsführer des Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) sagt, dass in Deutschland jedes Jahr Zehntausende Menschen infolge schlechter Luft sterben, die wesentlich von den Autoabgasen befrachtet sei. So verbreitet es Resch andauernd vor Kameras und Mikrofonen mit Betroffenheit in der Stimme und auch gerne mit dem Hinweis, dass diese Zahl ja von keiner geringeren Organisation als der Weltgesundheits-organisation (WHO) stamme. Und die, so der mitschwingende Subtext, sei über jeden Zweifel erhaben. Dass das mitnichten der Wahrheit entspricht, sondern vielmehr reine Panikmache für den Stammtisch ist, weiß Resch vermutlich – aber kaum einer von jenen, die ihm Mikro und Kamera für ein knackiges Statement hinhalten. Denn nur das zählt. Weil damit die erhoffte Aufmerksamkeit (auch für Resch) beim Zuschauer ausgelöst wird, was zu einer erfreulichen Einschaltquote beitragen soll und am Ende schließlich auch die Werbeeinnahmen der Sender beeinflusst.

Die komplizierte Wahrheit sieht vielmehr so aus: Bei den Zehntausenden handelt es sich, erstens, um eine statistische Schätzung der WHO, die, zweitens, auf Berichten der WHO-Mitglieder fußt. Von einer eigenen, tief gehenden Untersuchung der WHO kann keine Rede sein. Und außerdem, darauf verweist die WHO immerhin, handele es sich größtenteils um Menschen, die durch anderweitige Krankheiten stark vorgeschädigt sind oder waren, deren Entstehung mit Autoabgas nichts zu tun habe. Dennoch hat die WHO bereits 2005 einen Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid/Stickstoffdioxid (NOX/NO2) pro Kubikmeter Luft empfohlen. Und die EU hat ihn umgesetzt. Vorher, im Jahr 2003, wurden für die WHO Untersuchungen in vielen Städten der Welt ausgewertet. Aber nur statistisch. Außerdem hat der heutige NOX-Grenzwert noch einen anderen Webfehler: Der WHO-Bericht basiert nahezu durchgängig auf Daten, die in Zeiträumen oder Regionen ermittelt wurden, als die Abgasreinigung noch weit lascher war als heute.

Den meisten, die in dieser Diskussion mitreden, dürfte überdies unbekannt sein, dass es bei diesen rein statistischen Auswertungen gar nicht allein um Stickoxide ging. Deren Vorhandensein sei nur ein „starker Hinweis auf Fahrzeugemissionen“, heißt es von der WHO. Alles, was sonst noch an Stoffen oder Gift in der Luft war, wurde so dem vermeintlichen Sündenbock Stickoxid in die Schuhe geschoben. Im Klartext: Wenn beispielsweise an einer vielbefahrenen Straße in München oder Hamburg 60 Mikrogramm Stickoxid im Jahresmittel gemessen werden, heißt das nicht, dass dieser Stoff es ist, der möglicherweise krank macht. Diese Vermischung war auch Thema vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur VW-Abgasaffäre Anfang 2017. Die als Expertin geladene Dr. Annette Peters, damals Professorin für EpidemiologieamInstitut für Medizinische Informationsver-arbeitung, Biometrie und Epidemiologie an der Uni München, musste einräumen, dass ein direkter Zusammenhang von Stickoxiden und Gesundheitsschäden epidemiologisch noch nie untersucht wurde. Peters laut Protokoll: „Fürs NO2 bin ich mir keiner Studie bewusst, die das schon mal systematisch angeguckt hat.“ Das bedeutet: Keiner weiß, welche Schadstoffe welche Schäden verursacht haben oder weiter verursachen, für die aber die Stickoxide in der gegenwärtigen Diskussion pauschal verantwortlich gemacht werden.

Erwähnt dies alles der Abgas-Messias Resch bei der Verbreitung seiner Thesen? Nicht, dass es bemerkt worden wäre. Außerdem: Die Sachlage ist viel zu kompliziert, als dass man mit den differenziert zu betrachtenden Fakten Stimmung machen könnte. Deshalb wird das Thema zu einer knackigen Faustformel verdichtet, die sich medial besser anbringen lässt: Das Stickoxid ist der Todbringer. Mithin ist es kein Wunder, dass ein besonders heikles NOX-Messergebnis aus Oldenburg nur lokal begrenzt diskutiert wird. In der niedersächsischen Stadt lief am 21. Oktober ein Marathon. Dazu wurden große Teile der Innenstadt für den Autoverkehr gesperrt. Jedoch registrierte die Messstelle am Heiligengeistwall in unmittelbarer Nähe der Laufstrecke im Mittel 37 Mikrogramm NOX/NO2 in der Luft – obwohl keine Autos unterwegs waren. Also ganz knapp unter dem erlaubten Tagesdurchschnitt von 40 Mikrogramm. In Messspitzen lag der Wert im Tagesverlauf sogar darüber. Nun rätseln die Verantwortlichen, woran es gelegen haben könnte. Eine Überprüfung der Messtechnik soll Klarheit bringen. Auch darüber, ob überhaupt verlässliche Werte auf diese Weise ermittelt werden können. Mal sehen, ob am Ende eine ideologische Feinstaubwolke vielleicht alles vernebeln wird. Klar ist indes, dass der Fall Oldenburg der DUH gar nicht ins Konzept passen dürfte. Denn nach jüngst Köln und Bonn soll Oldenburg als nächste Stadt von der DUH per Gericht zu einem Dieselfahrverbot verknackt werden.

Auch andere Experten stützen die Ansicht des Lungenfacharztes Köhler. Etwa Professor Martin Hetzel, Chefarzt einer Lungenfachklinik in Stuttgart, der für hunderte Patienten verantwortlich ist. Er hält die Diskussion um giftige Dieselabgase ebenfalls für reine Panikmache. „Hier gab es keinen verstorbenen Patienten, bei dem man zu der Erkenntnis kommen würde, dass die hohe Stickstoffkonzentration mit hoher Wahrscheinlichkeit die Todesursache war“, so Hetzel. Angesichts dessen erinnert der Zirkus um Sinn und Glaubwürdigkeit des allgemeinen Abgas-Theaters stark an Ereignisse von vor 2000 Jahren, als ein später weltbekannter Prediger durch die Lande zog, um seine mehr oder weniger griffigen Thesen über eine neue Religion unters (zumeist ungebildete) Volk zu bringen. Wie einst dieser gelernte Zimmermann sind heute andere Auserwählte und Heilande im Auftrag der Abgaskirche unterwegs, um neue Gläubige für Ihre Religion zu werben. Erstaunlich, dass ihnen viele angeblich aufgeklärte Schäfchen willig und ohne Skepsis in die Anti-Auto-Kirche folgen.


Gastbeitrag von Holger Douglas/UTR: Die „Umwelthilfe“ am Tropf der Subventionen

Die DUH kassiert neben ihren Abmahngeschäften und satten Finanzflüssen aus dem Steuertopf weitere Gelder über zahlreiche Tochterorganisationen, die personell eng mit der DUH verflochten sind.

Die dubiosen und teilweise undurchschaubaren Finanzen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ziehen immer breitere Kreise. Jetzt kommen weitere Details über merkwürdige staatliche Finanzflüsse an die DUH ans Licht. Eigentlich ist die Deutsche Umwelthilfe eine NGO, eine Nichtregierungsorganisation, für die Staatsgelder tabu sein müssten.

Aber sie kassiert neben ihren Abmahngeschäften und den satten Finanzflüssen aus dem Steuertopf, noch weitere Gelder über Tochterorganisationen wie die Bodenseestiftung, über Organisationen, die personell eng mit der DUH verflochten sind. Sehr undurchschaubar, vor allem die Geldflüsse wie die von der ominösen ClimateWorks Foundation, also von jener amerikanischen Stiftung, die auch ICCT bezuschusst – zur Erinnerung, das ist jener Laden, der den VW-Skandal in Amerika vom Zaun brach. Von dieser Stiftung flossen zum Beispiel Ende 2014 700.000 Dollar, 2015 insgesamt 450.000 Dollar, 2016 rund 280.000 Dollar an die DUH.

Die DUH gerät dabei mehr und mehr in die Schusslinie. Offensichtlicher wird das durchtriebene Spiel der angeblichen Umweltschützer, die fürstlich am Bodensee und in Berlin residieren und über ein weit verzweigtes Netz von Unternehmungen Steuergelder kassieren.

Sogar »Bild« stellt zunehmend kritische Fragen;

offensichtlich treibt der megalomanisch gewordene langjährige Chef der DUH es sogar für die staatstragende »Bild« zu weit. Immerhin gibt es unter den stark schwindenden »Bild«-Lesern doch noch einige Dieselfahrer, die dramatische Wertverluste zu verkraften haben, während sich die DUH immer mehr hart erarbeitete Steuergelder einverleibt.

Die DUH demonstrierte vor dem Verwaltungsgericht in Leipzig Foto:DUH

Auffallend ist das lebhafte »Bäumchen-wechsle-Dich«-Spiel im Personal der DUH und der diversen Ministerien schon lange. Munter wechseln immer dieselben Personen und haben völlig unter den Tisch fallen lassen, dass Deutschland irgendwo noch eine Republik ist. Nur nach außen getragen wurde fast nichts. Eine Opposition gab es lange nicht, deshalb fragte niemand nach. Doch jetzt dringen neue Bundestagsabgeordnete in das Dickicht vor.

Der fraktionslose Abgeordnete im Bundestag Mario Mieruch, der schon die erste Anfrage gestartet hatte, wollte jetzt in einer weiteren parlamentarischen Anfrage wissen:

»Welche Art der kooperativen Zurverfügungsteliung von Finanzmitteln gibt es seitens des BMUB mitfolgenden Organisationen: EuroNatur, Global Nature Fund, Institut für Ökonomik und Ökosystemmanagement, Bodenseestiftung, Reloop, Tropenwaldstiftung Oro Verde, Stiftung Initiative Mehrweg, Deutscher Naturschutzring, Heinrich-Böll-Stiftung, The Nature Conservancy (TNC), Internationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, Leibnitz-Zentrum, Stiftung lebendige Stadt, Agora Energiewende, European Climate Foundation, Stiftung Mercator, Climate Works Foundation, Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung, Bioenergie Grosselfingen, Solarcomplex 2013, Bund für Umwelt und Naturschutz, Europäisches Umweltbüro, EU-Life, ClimateWorks Australia?«

Es sind fast alles Organisationen, die in mehr oder weniger enger Verbindung zur DUH stehen wie bei Oro Verde, wo der Bundesgeschäftsführer wiederum im Stiftungsrat der munteren Regenwaldretter sitzt. Retten ist bekanntlich ein einträgliches Geschäft, das zeigen die vielen Organisationen, die sich auf diesem Feld tummeln.

Es antwortet der Staatssekretär Jochen Flasbarth.

Der steckt ebenso mittendrin im rot-grünen Filz, hat in seiner Zeit als Präsident der Umweltbundesamtes aus dieser Behörde endgültig ein grünes Mammut-Propaganda-Instrument gemacht und bleibt auch in der neuen Regierung in seinem Amt im Umweltministerium und träumt sicherlich weiter vom »Energieziel: 2050: 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen«.

Er weist erst einmal zurück:

»Nach hiesiger Auffassung stellt eine Projektförderung im Rahmen zweckgebundener Förderprogramme oder eine Institutionelle Förderung keine »kooperative Zurverfügungstellung von Finanzmitteln« dar.

»In der Anlage finden Sie gleichwohl alle vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanzierten Vorhaben einschließlich aller institutionellen Förderungen, soweit die von Ihnen genannten Organisationen Fördernehmer sind.«

»Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist keine Organisation, sondern ein Förderprogramm des BMUB, das die Bundesregierung im Jahr 2008 ins Leben gerufen hat. Die IKI unterstützt konkrete Maßnahmen, die zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in Entwicklungsländern beitragen. Die IKI leistet einen wichtigen Beitrag, damit Deutschland heute und auch künftig seinen internationalen Verpflichtungen zur Klima- und Biodiversitätsfinanzierung nachkommt. Politische Grundlage der Klimaschutzinitiative ist das am 5. Dezember 2007 vom Kabinett beschlossene integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) der Bundesregierung. Die IKI fördert Projekte, die eine am Bedarf der Partnerländer orientierte Unterstützung beim Klima- und Biodiversitätsschutz leisten.«

»Bei EU-LIFE handelt es sich ebenfalls nicht um eine Organisation, sondern um das Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Förderung von Umwelt- und Klimaprojekten. Für dieses europäische Förderprogramm werden keine Mittel des BMUB bereitgestellt.«

Aufgelistet werden dann einzelne Posten zum Beispiel für »Naturkapital Hotel- und Gastgewerbe« gingen 110.000 € raus.

Gnädig sehen wir über den »Austausch Konvektomat in der Schulküche Bodenseeschule St. Martin« in der Bodenseestiftung hinweg, der mit 7.112,00 € zu Buche schlug.

Dann gibt es die Tropenwaldstiftung OroVerde. Sie bekommt 4.000 Euro für die »Entwicklung von Geschäftsmodellen für Kooperationen mit dem privaten Sektor als Instrument zum sozialverträgli-chen Wiederaufbau von naturnahen Wäldern.«

Stolze 82.698,55 € fließen in die »Analyse von Forest Landscape Restoration Initiativen und der ökologischen und Sozialen Wirkung umgesetzter Projekte.«

Der Deutscher Naturschutzring e.V. bekommt für

  • Zivilgesellschaftliche Dialog- und Informationsplattform Waldpolitik« 91.260 €
  • Rohstoffpolitik 2.0 – Instrumente für Umwelt- und klima-gerechte Ressourcennutzung 149.900 €
  • Zivilgesellschaftliche Begleitung der 2030-Agenda mit Fo-kus auf ökonomische Aspekte der Nachhaltigkeitspolitik 150.000 € 01.03.2017.-.
  • Zivilgesellschaftlicher Dialogprozess zur internationalen Waldpolitik für Biodiversität und Klimaschutz 118.592 €
  • EU »Quo vadis« 169.500 €

Das möchten wohl viele wissen. Was dabei herausgekommen ist, wissen die Sterne.

Völlig erlahmt sind die kreativen Kräfte beim Erfinden eines Titels für den letzten Posten:

»Institutionelle Förderung gem. § 26 Abs. 3 BHO«, hier sind sagenhafte 1.851.000 € eingetragen.

The Nature Conservancy bekommt für:

  • Resilient Islands by Design: Integration von Ökosystem- und Gemeindebasierten Ansätzen zur verbesserten Anpassung an den Klimawandel in der Karibik 5 Millionen Euro
  • Anpassung des Wasserressourcenmanagements an den Klimawandel: Entwicklung von Managementinstrumenten und nachhaltigen Finanzierungsmechanismen in drei repräsentativen Ökoregionen in Peru 2.099.691,00 €
  • Schaffung der Grundvoraussetzungen zur Verminderung von Abholzung im kolumbianischen Amazonasgebiet (Caquetá) durch nachhaltige Viehwirtschaft im Rahmen von integraler Landnutzung 3.099.959,00 €

Zum Dank klagt bekanntlich ein Peru-Bauer getrieben von irgendwelchen NGOs gegen die RWE auf Schadenersatz, weil die RWE so viel CO2 produzieren und das seinen Lebensraum in den Anden zerstört. Darauf muss ein Nicht-Gestörter erst einmal kommen.

Weiter gehts mit der Kohle, die der Nature Conservancy zufließt:

  • Emissionsarme Palmöl-Entwicklung in Berau, Ost-Kalimantan 4.378.557,69 €
  • Ökosystembasierte Anpassung an den Klimawandel im Ein-zugsgebiet des Magdalena-Flusses 2.000.000,25 €
  • Stärkung der Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawan-dels in Gemeinden und ihren Ökosystemen in Mikronesien und Melane-sien: 3.921.560,67 €.
  • Und wenn die Kohle schon raus muss, dann kann man noch einen Titel einstellen, der in seiner Geistlosigkeit unübertroffen ist: »Ökosysteme, Risiko und Klima Anpassung« für schlappe 591.000,15 €.

Zum Schluß der Brüller des Monats.

DUH Arbeiten können sogar der Geheimhaltung unterliegen. Denn Mieruch fragte weiter: »Welche Inhalte und welche Vergütung hat der Dienstleistungsvertrag mit der DUH Umweltschutz Service GmbH (bitte den Vertrag zur Verfügung stellen)?«

Antwort Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft: »Der Rahmenvertrag über den Bürgerdialog Stromnetz hat einen breit angelegten gesellschaftlichen Dialog mit allen Beteiligten aber den für das Gelingen der Energiewende dringend erforderlichen Ausbau der Energieinfrastruktur zum Ziel. Dazu zählen Bürgerbüros, ein Dialogmobil, verschiedene Dialogformate vor Ort und im Internet, Mediation und Öffentlichkeitsarbeit.«

Er wagt tatsächlich zu sagen:

»Der Rahmenvertrag sieht für alle Einzelleistungen definierte Vergütungen vor. Einzelne vertraglich vereinbarte Vergütungen betreffen verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmer. Unter Abwägung zwischen diesen verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Auftragnehmer einerseits und dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zum Vertrag über die Initiative Bürgerdialog Stromnetz als Verschlusssache „Vs — VERTRAULICH« eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.«

Die Spielchen dieser Truppen sind nur noch extrem teuer für den Steuerzahler. Gelder aus der Steuerkasse an NGOs sind ziemlich widersprüchlich. Nicht-Regierungs-Organisation und dann Kohle von der Regierung?

Wo bleibt die vollständige Offenlegung aller Verträge und vor allem Arbeitsergebnisse – wenn es sie denn gibt?

 

 


Kritik an der „Deutschen Umwelthilfe“ wächst – Aber Gericht urteilt: die DUH ist nicht zur Objektivität und Wahrheit verpflichtet

Hat der Bundesgeschäftsführer der „Umwelthilfe“, Jürgen Resch, mit seinem Klage-Tsunami gegen Gott und die Welt überzogen? Mittlerweile kritisieren auch Mitglieder des Vereins hinter vorgehaltener Hand das Geschäftsmodell massenhafter Abmahnungen. Aber ein Gericht stellt der DUH einen Freibrief aus, es mit der Wahrheit nicht genau nehmen zu müssen. Ein Unding.

Wenn der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer den Verein als „semikriminelle Vereinigung“ bezeichnet, mag dies in der allgemeinen Kritik an der Klageflut der so genannten Umwelthilfe untergehen. Wenn aber selbst Vereins-Mitglieder das Abmahn-Geschäft „höchst unseriös und fragwürdig “ nennen, das die Umwelthilfe in einem schlechten Licht erscheinen lasse und „unsere Arbeit diskreditiert“, dann müsste das selbst dem immer maliziös lächelnden Jürgen Resch zu denken geben.

Dass sich nun auch dem Verein sonst eher nahe stehende Zeitungen kritisch über das Finanzierungsmodell äußern, ist neu. Bislang hat eigentlich immer nur die FAZ die Fragwürdigkeit des Abmahn-Vereins deutlich gemacht. Mittlerweile stellen auch Maybritt Illner und die Süddeutsche sowie die Bildzeitung kritische Fragen. Und nun sind nach uns vorliegenden Informationen sogar die Finanzbehörden dabei zu prüfen, ob die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins noch ihre Berechtigung hat.

Die allgemeine Klageberechtigung ist nach EU-Recht obsolet

Aber der Reihe nach: Geschäftsführer Resch brüstet sich immer wieder damit, dass der Verein die allgemeine Klageberechtigung habe. Die ist dem Verein aber etwa 2004 nur unter Voraussetzungen zugestanden worden, die sich nicht bewahrheitet haben. Die Klageberechtigung erhält ein Verein nur, wer jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten. Dies ist erwiesener Maßen nicht der Fall. Wie uns zahlreiche Informanten geschrieben haben, wurde deren Aufnahmeantrag ohne Begründung abgelehnt. Auch mir wurde nur mitgeteilt, dass ich Fördermitglied ohne Stimmrecht werden könne. Damit verstößt die „Umwelthilfe“ eindeutig gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG). Aber niemand scheint das zu stören. Obwohl die Rechtsabteilungen der Autofirmen und des VDA doch offenbar alles versuchen, die „Umwelthilfe“ juristisch einzubremsen und auch fähige Juristen haben (sollten), ist dies offenbar bislang übersehen worden. Wäre nämlich die allgemeine Klageberechtigung obsolet, könnten Tausende von teuren Abmahnungen auch kleiner Autohändler ebenfalls angefochten werden.

Wie ernst es der ehrenwerte Herr Resch mit dem vorgeschriebenen demokratischen Regelwerk seines Vereins hält, hat er selbst ausgeplaudert. Wahrscheinlich aus Versehen. Denn er stellt gar nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Von radikalen Islamisten, die Diesel-Fahrverbote verhindern wollen? Dieses Eingeständnis müsste eigentlich Konsequenzen haben. Dass Resch damit die gesetzliche Verpflichtung zur Offenheit für neue Mitglieder dreist und ungestraft mit Füßen tritt, ist erschreckend. Oder war er nur unvorsichtig, als er den Satz sagte? Damit bringt er jedenfalls klar zum Ausdruck, dass er sich um demokratische Vereinsregeln und geltendes EU-Recht nicht zu scheren gedenkt. Mit diesem Satz hat sich Resch entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal in Frage gestellt würde.

Wenn die „Umwelthilfe“ lügt, dann ist das nur „fahrlässig“

Wie die „Umwelthilfe“ einen verlorenen Rechtstreit mit Hilfe eines Gerichts dennoch in einen Sieg verwandelt kann, lässt an Recht und Gesetz zweifeln. Im so genannten Bio-Tüten-Prozess hatte die DUH öffentlich behauptet, dass die Biotragetaschen eines Herstellers nicht biologisch abbaubar seien, wie von ihm behauptet. Resch initiierte eine öffentliche Kampagne und mahnte Rewe und Aldi ab. Beide Firmen nahmen die Tüten aus dem Angebot. Der Hersteller klagte nun gegen die „Umwelthilfe“, diese Behauptung zu unterlassen und bekam Recht. Vor dem Landgericht Köln forderte der Hersteller von der „Umwelthilfe“ 2,7 Millionen Schadenersatz. Obwohl die Behauptung der DUH vom Gericht als falsch erkannt wurde, spielte das in letzter Instanz keine Rolle mehr.

Es ging nur noch darum, ob die DUH entgegen der Wahrheit behaupten durfte, dass die Aussage des Tütenherstellers, die Tüten seien kompostierbar, falsch sei. Das Gericht formulierte in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe. Resch könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet“.

Ein Urteil, das einem den Glauben an den Rechtsstaat nimmt. Resch wird diesen Richterspruch als Blankoscheck nutzen, weiter mit unsäglichen Falschbehauptungen und Lügen auf die Autoindustrie einzuschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 Gast-Kommentar von Peter Schwerdtmann: Politikversagen

Wer ein feines Gespür hat, kann schon ahnen, dass auch die jetzt noch erdrückende Meinung der Mehrheit die Fakten nicht auf Dauer verdecken kann. Vermutlich waren die Erwartungen an das Leipziger Urteil zu Diesel-Fahrverboten zu hoch.

Das Problem verschwindet nach dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts eben nicht mit einem lauten Knall. Stattdessen wächst die Erkenntnis, dass alles noch lange dauern wird, wenn es überhaupt eine Umsetzung gibt, die den Vorgaben des Urteils gerecht wird. Am Ende wird wieder von Politikversagen die Rede sein.

Und die Kritiker, die das Wort vom Politikversagen in den Mund nehmen, treffen den Nagel auf den Kopf, wenn auch anders als gedacht.Das erste Politikversagen in diesem Fall fand in Brüssel statt. Die Schaffung des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ging von dem Irrglauben aus, man könne mit ein paar Grenzwerten für eine kurze Etappe auf einem Rollenprüfstand die kompletten Abgasemissionen eines Autos in den Griff bekommen. Weit gefehlt, sagte von Beginn an auch die Automobilindustrie. Aber die Einhaltung des NEFZ war nun einmal Gesetz und die Voraussetzung für die Zulassung eines neuen Modells.

Autor Peter Schwerdtmann

Das zweite Politikversagen besteht darin, zugelassen zu haben, dass alle, die sich an den NEFZ gehalten haben, heute als Betrüger gebrandmarkt werden dürfen.Das dritte Politikversagen fand statt, als die Grenzwerte für Abgasemissionen festgelegt wurden. Wer kann vernünftig erklären, warum zum Beispiel bei Stickoxid die Werte am Arbeitsplatz fast 20-mal so hoch sein dürfen wie auf der Straße?

Das vierte Politikversagen bestand und besteht darin, dass es offenbar rechtens ist, wenn ein Verein von rund 300 Mitgliedern sich einen nach grundsätzlicher, offizieller und nationaler Bedeutung greifenden Namen geben darf. Wichtiger als das ist die Tatsachen, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Halbwahrheiten und anderen, meist unseriösen Methoden Medien und Politik ungebremst und ungestraft unter Druck setzen kann. Wo waren da die Fachpolitiker und deren Fachbeamte?

Das fünfte Politikversagen besteht in dem unkritischen Umgang mit dem Druck. Mit ein paar Klagen und viel PR hat sich die Politik zu Handlangern der DUH degradieren lassen. Müssen wir damit rechnen, dass unsere Medien und unsere Politiker auch bei anderen populistischen Attacken zuschauen oder sich sogar von dem Trend wieder einfangen lassen?

Das sechste Politikversagen: Der Schutz seiner Bürger ist eine der Hauptaufgaben des Staates. Doch wer mag leugnen, dass Umweltthemen wie der Verbrennungsmotor immer wieder auch mal aus parteipolitischen oder industriepolitischen Gründen missbraucht werden. Im Fall des Dieselbetrugs von Volkswagen haben viele mit unverhohlener Schadenfreude zugeschaut, dass die komplette deutsche Schlüsselindustrie niedergemacht und alle Hersteller samt ihren Managern als Betrüger hingestellt wurden. Doch am schlimmsten traf es den Dieselauto-Besitzer. Er wurde hemmungslos enteignet.

Das siebte Politikversagen lässt sich unschwer vorhersagen: Es ist mal wieder keiner gewesen. Aber leider erwartet kaum jemand ernsthaft, dass Vorgänge wie diese zu einem Umdenken führen. Stattdessen wird gerade aktuell eine härtere haftungsrechtlich Gangart gegenüber der Industrie gefordert. Wer zieht eigentlich die Umweltpopulisten zur Verantwortung?Es wird sich lohnen, die Frage im Hinterkopf zu behalten. In ein paar Wochen, wenn wir klarer erkennen, wo Ursache und Wirkung zu suchen sind, wird sich zeigen, ob es der DUH und anderen gelingen kann, eine neue Sau durchs Dorf zu treiben und die Gesellschaft wieder mit dem Habitus der gerechten Empörung vor sich herzutreiben. Das nächste Politikversagen kommt, oder? (ampnet/Sm)


BMW vom Kraftfahrtbundesamt entlastet – Umwelthilfe meldet Zweifel an

BMW hatte es gewagt, gegen den berüchtigten Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ vorzugehen. Die Behauptung der Umwelthilfe, ein von ihr getesteter BMW 320 d würde mehr Stickoxide als erlaubt ausstoßen, hat BMW offenbar widerlegt und dies vom KBA bestätigt bekommen. Die Umwelthilfe meldet – was auch sonst – Widerspruch und Zweifel an. Die Umwelthilfe setzt ihren Kampf gegen den Diesel fort.

Damit geht der Streit um die Wahrheit in die nächste Runde. Das KBA hat BMW bestätigt, dass der vom TÜV Süd untersuchte BMW 320 d die „rechtlichen Vorgaben vollumfänglich“ erfülle. Die Umwelthilfe kritisiert die vom KBA formulierte Einschränkung, dass die Grenzwerte „unter normalen Betriebsbedingungen“ eingehalten würden. Die Umwelthilfe beharrt auf ihrer Behauptung, „der von der DUH getestete BMW 320d stieß im Straßenverkehr bis zu sieben Mal so viel Stickoxid aus wie im Labortest“. Schon bei sportlichem Anfahren schnellten die Stickoxide in die Höhe.

BMW gibt sich selbstbewusst: „Die KBA-Testergebnisse lassen darüber hinaus darauf schließen, dass die von der Deutschen Umwelthilfe bemängelten Abgaswerte durch erzwungene Fahrsituationen und fehlerhafte Versuchsdurchführung zustande kamen. Diese sind nicht repräsentativ.“ Und weiter sagt Entwicklungsvorsatand Klaus Fröhlich dazu: „Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge der BMW Group werden nicht manipuliert. Unsere Dieselmotoren sind sauber. Darauf können sich Öffentlichkeit und Politik, vor allem aber unsere Kunden und Mitarbeiter verlassen.“ Die KBA-Testergebnisse zeigen in aller Deutlichkeit: Das geprüfte Fahrzeug wurde nicht manipuliert. Das Vorgehen der DUH halten wir deshalb für unseriös und ohne jegliche Aussagekraft.“

Die Umwelthilfe hat nun das KBA aufgefordert, die Testergebnisse im Detail offen zu legen. Es bleibt also spannend, obwohl BMW nun erst einmal aus dem Schneider ist. Und aus dem Schneider bleiben wird. Denn wenn gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, kann auch die Umwelthilfe nichts daran ändern und kritisieren. Genauso verhält es sich ja mit den Verbrauchsangaben: Wer immer Vollgas fährt, treibt den Verbrauch deutlich in die Höhe. Auch hier fehlte ein justiziabler Anlass, die Mehrverbrauch anzufechten. Gesetzliche Regelungen sind und werden in beiden Fällen eingehalten. Insofern hat die so genannte Umwelthilfe schlechte Karten.

 

 

 

 

 

 

 


Wer stoppt den Amoklauf der „Deutschen Umwelthilfe“?

Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die gesamte Autoindustrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es wird an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken.

Allerdings muss man dem Verein „Deutsche Umwelthilfe“ bescheinigen, dass er sich messerscharf an gesetzliche Vorgaben hält und nur von Gerichten zur Geltung bringen lässt, was Politiker am grünen Tisch in einer Art ideologischen Fingerhakelns einmal jenseits physikalischer Realität beschlossen haben. Nämlich Grenzwerte, die wissenschaftlicher Gründlichkeit Hohn sprechen.

Auto-Manager spricht von „Schutzgeld-Erpressung“

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch / Foto Steffen Holzmann / Titelfoto Robert Lehmann DUH

Ob dieser zum großen Teil von Abmahnungen finanzierte Verein mit den angestrebten Diesel-Fahrverboten als Verbraucher-Interessen vertritt, darf, nein muss bezweifelt werden. „Die dem obskuren Verein zugewachsene Macht wird rücksichtslos missbraucht“, sagt uns ein Bundestagsabgeordneter. Ein ehemaliger Daimler-Manager lehnte vor Jahren das Angebot des Vereins ab, Daimler in Umweltfragen gegen „ein horrendes Honorar“ beraten zu wollen. Nachdem dies abgelehnt worden sei, habe die „Umwelthilfe“ auffallend scharf gegen Mercedes-Benz geschossen. „In der Unterwelt nennt man dieses Gebaren Schutzgeld-Erpressung“, sagt der Manager heute. „Es wird Zeit, dass die DUH und ihr hypereitler Geschäftsführer endlich gestoppt werden“, zürnt der Politiker. Die DUH spiele sich als höchste moralische Instanz in Umweltfragen auf und müsste mit ihrer „zweifelhaften“ Geschäftstätigkeit selbst mal auf den Prüfstand.

Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kritisiert: »Der Mittelstand wird durch die Abmahnmethoden der DUH regelrecht abkassiert, ohne dass es der Umwelt oder den Verbrauchern hilft!« Er fordert, dass die Klagebefugnis von Verbänden wie der DUH überprüft wird. Der Verein und seine Führungsköpfe leben gut davon, was ihnen überwiegend von mittelständischen Autohändlern in Form von Abmahngebühren zufließt, die wegen kleinster formaler Fehler in ihrer Kundenkommunikation finanziell teuer zur Rechenschaft gezogen werden.

Wo ist das „Waldsterben“ geblieben?

Die „Umwelthilfe“ nutzt die Verwerfungen, die durch den Diesel-Skandal entstanden sind und mischt nun selbstherrlich alles zusammen, was quasi wie Feinstaub in der Luft liegt: Klimawandel, Diesel-Betrug, Kartell-Vorwürfe, Politikversagen und so weiter. Und weil das Automobil nun einmal linker Weltverbesserer liebstes Kind ist, weil sich an ihm gesellschaftliche Unterschiede festmachen lassen, deshalb bläst die im Klimawahnsinn erblindete Linke unermüdlich zum Angriff auf das Auto.

War es in den Siebzigern angebliche Ölknappheit mit Sonntagsfahrverboten und wurde bereits zur Jahrtausendwende das Versiegen aller Ölquellen angedroht (der Club of Rome will davon heute nichts mehr wissen), siechte in den Achtzigern der deutsche Wald dahin (und lebt heute kerngesund nur bedroht vom wahrscheinlich vor dem Aussterben geschützten Borkenkäfer), starben die Menschen in Deutschland angeblich zu Tausenden auf unlimitierten Autobahnen, hat sich doch keines der von „Umweltschützern“ und Weltenrettern prophezeiten apokalyptischen Szenarien bewahrheitet. Irgendwie erinnert mich das an die sich wiederholten Prophezeiungen religiöser Glaubensgemeinschaften, dass an einem bestimmten Datum die Welt untergehen würde.

 


Gastbeitrag von Harald Kaiser: Drama, Baby, Drama!

Wie geschickte Weltuntergangs-Prediger den Stickoxid-Grenzwert für ihre Sache nutzen – und warum genau das ziemlich grenzwertig ist.

Es ist schrecklich. Aber, Gott sei Dank, bald ist es vorbei. Der Weltuntergang naht. So könnte man jedenfalls glauben. Wie vor etwa 2000 Jahren, als ein bestimmter Prediger noch ohne Internet-Gemeinde durch die Lande zog, um seine mehr oder weniger griffigen Thesen über eine neue religiöse Weltordnung wie auch vom bevorstehenden Weltuntergang unters (zumeist ungebildete) Volk zu bringen. Nach heutigen Maßstäben waren diese Herrschaften nichts weiter als frühe Unternehmensberater zum eigenen Nutzen. Nun ist ist es wieder so: An allen Ecken des Lebens verkünden fanatisierte Prediger neue Religionen oder (vermeintliche) Erkenntnisse zu allen möglichen Lebensbereichen. Etwa, dass wir uns falsch ernähren, dass sich das durch den bösen Menschen außer Rand und Band geratene Wetter bald an uns rächen wird oder dass dem Teufelszeug Automobil abgeschworen werden muss. Sonst, ja, sonst sollten wir uns zügig nach einem anderen Planeten umschauen, auf dem wir angenehm leben können.

Autor Harald Kaiser

Die Untergangs-Propheten haben irre Konjunktur – und füllen sich, oftmals sogar mit staatlicher Förderung, nicht selten prächtig die Taschen. Sicher, nicht alle haben Unrecht. Aber viele. Und wir werden vielfach dank willfähriger Medien mit ihren Botschaften bombardiert. Botschaften, bei denen viele gerne mitreden, aber in Wahrheit keine Sachkenntnis haben. Es schein so, dass hauptsächlich eines erzeugt werden soll: Hysterie. Denn Empörung macht sich gut und zeugt vermeintlich davon, dass man sich für eine gute Sache engagiert. Nehmen wir den gerade aktuellen Bereich Dieselabgas. Volkes Stimme zu dem Punkt scheint einhellig zu sein. Vielfach fußt die Meinung darauf, dass man selbst Auto fährt, in der Stadt wohnt und es ja klar ist, dass man dort durchgängig verdreckte Luft atmen muss, oder weil man das Auto als Teufelszeug hasst und findet, dass der stinkige fahrbare Untersatz nie hätte erfunden werden dürfen. Dass es auch zu diesem Thema in Wahrheit nur wenige oder gar fragwürdige Fakten gibt, ficht bei der Meinungsbildung offenbar niemanden an.

Zum Beispiel wird in der Abgas-Causa mit dem Begriff „Grenzwert“ hantiert, wie gerade wieder beim Dieselgipfel in Berlin, als sich Politik und Industrie darauf einigten, dass etwa fünf Millionen Diesel-Pkw mit einer neuen Software nachgerüstet werden, womit der Stickoxid-Grenzwert dann eingehalten werden soll. Doch der ist bei genauer Betrachtung selbst im höchsten Maß grenzwertig ist. Laut EU dürfen nicht mehr als 40 Mikrogramm Stickoxid in einem Kubikmeter Luft enthalten sein. Liegt der Wert dieses ohne Frage ungesunden Gases darüber, sollte man möglichst nicht an dem Ort sein, an dem er gemessen wurde. Etwa im Talkessel von Stuttgart, wo regelmäßig mit die höchsten Stickoxid-Konzentrationen Deutschlands festgestellt werden. Wie kann es aber sein, dass der Stickoxid-Grenzwert für geschlossene Räumen, bei über 900 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt? Sind also Leute, die dort atmen schnell töter als tot oder müssten es zumindest längst/bald sein? Antwort: Niemand weiß es. Weil weite Kreise der Bevölkerung keine Kenntnis davon haben, dass es überhaupt einen Stickoxid-Grenzwert für Innenräume gibt, taucht dieser in der öffentlichen Diskussion nicht auf. Demzufolge gibt es auch keine Antworten auf zwingende Fragen: Welche wissenschaftliche Grundlage haben diese vermeintlichen Grenzwerte und sind diese womöglich willkürlich gesetzt, um irgendeinen Maßstab zu haben und um innenpolitisch sagen zu können, dass man sich ja des Problems angenommen hat?

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Stickoxid-Diskussion losgetreten hat. Sie will uns allen glauben machen, dass ihr die Sorge um die Umwelt eine Herzensangelegenheit ist. Schaut man sich deren Treiben jedoch genau an, kann man durchaus daran zweifeln, dass dieser eingetragene Verein ausschließlich selbstlos handelt. Denn nach dem Jahresbericht 2016 bestanden die Einnahmen 2015 zu gut einem Drittel (30,4 Prozent) zwar aus dem „Verbraucherschutz“. Was super nach der Sorge um die Allgemeinheit klingt, sind bei Licht betrachtet nichts weiter als lukrative Einnahmen aus Abmahnungen. Vor allem solche gegen die Autobranche im weitesten Sinn. Das waren 2,46 Millionen Euro von 8,11 Millionen Euro Gesamteinnahmen, immerhin die zweitstärkste Position im Jahresbericht. Hat zum Beispiel ein Autohändler bei den Abgasangaben seiner Autos im Ausstellungsraum gemurkst, gibt es von der DUH schnell eine Abmahnung. Ähnlich fix ist der inzwischen von vielen Medien kritiklos zur Umweltikone stilisierte Klub, wenn es um die Kundenmagazine der Autohersteller geht. Arbeiten die Redaktionen dieser Hauspostillen bei der Angabe der Abgase schludrig, liegt in der Regel flugs eine DUH-Abmahnung im Briefkasten. Nicht weniger zügig agiert die DUH auch bei Klagen. Wie letzte Woche in Stuttgart, als das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass Fahrverbote wegen der hohen Stickoxid-Konzentration in der schwäbischen Metropole rechtens wären, würde sie die Stadt oder das Land verhängen. Geklagt hat die DUH wegen des dauerhaft überschrittenen Grenzwertes. Welcher Grenzwert? Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es poliert das Image der DUH kräftig, schließlich hat doch ein unabhängiges Gericht eine Entscheidung getroffen. Schön und folgerichtig wäre es, würden nun Mietervereine Hauseigentümer wegen des mehr als 20 Mal gesundheitsschädlicheren Grenzwert in geschlossenen Räumen verklagen. Doch das wird vermutlich nicht geschehen. Und selbst wenn würde davon kaum jemand öffentlich Notiz nehmen, denn es ist allemal medienwirksamer, wenn die DUH als David gegen die mächtige Autoindustrie oder die Politik als Goliath antritt und gewinnt. Daraus lassen sich prima Schlagzeilen texten.

Machen wir noch ein anderes Fass auf und fragen: Warum klagt die DUH eigentlich nicht gegen die Reeder oder Schiffsbauer? Denn man muss wissen, dass die wahren Umweltsünder auf hoher See unterwegs sind. Das hat die dänische DK Group, die im maritimen Ingenieurwesen tätig ist, bereits vor Jahren berechnet. Danach entspricht das extrem giftige Abgas von weniger als 30 (!!!) Riesentankern, Frachtern oder Kreuzfahrtschiffen jenem Dreck, den alle etwa 800 Millionen Pkw der Welt pro Jahr hinten raus blasen. In Fachkreisen ist das seit langem bekannt, Laien jedoch nicht. Das Magazin „stern“ hat das bereits 2008 thematisiert, in Erinnerung blieb es aber wohl den wenigsten Lesern. Extrem dreckig sind die Schiffsabgase deshalb, weil die Motoren der Meeresgiganten Schweröl als Treibstoff verbrennen. Das ist der Bodensatz aus den Raffinerien. Das Zeug ist zäh wie Pech und tausende Male schwefelhaltiger als Tankstellendiesel. Wird Schweröl in Den dicken Pötten verfeuert, sind diese Schiffe „streng genommen Sondermüll-Verbrennungsanlagen“, so hat es mal der Bremer Verein Nordseekonferenz auf den Punkt gebracht.

Und die Antwort darauf, warum die DUH dagegen nicht vorgeht, ist einfach: Die maritimen Dreckschleudern sind zumeist auf hoher See und nicht im Talkessel von Stuttgart unterwegs. Sie sind also nicht oder selten sichtbar und erzeugen auch keinen Sozialneid wie beim teureren Auto, das man dem blöden Nachbarn womöglich missgönnt. Oder andersherum: Wenn die Riesen zu sehen sind, wie etwa alljährlich beim Hafengeburtstag in Hamburg, dann wird ihre Einfahrt sogar noch von Hunderttausenden beklatscht. So oder so, es ist absurdes Theater. Inszeniert von einer cleveren Klimakirche, die inzwischen Millionen Schäflein um sich schart, die allesamt fest daran glauben, dass nur die willkürlich auf zwei Grad plus festgelegte Klimaerwärmung die Welt vor dem Hitzekollaps retten kann. Wo Augenmaß nötig wäre, herrscht allenthalben inszenierte Aufregung nach dem bewährten Motto: Es geht ums Drama, Baby.

Die Systematik, nach der das funktioniert, kommt einem bekannt vor. War da nicht, wie eingangs schon erwähnt, vor etwa 2000 Jahren ein gelernter Zimmermann und späterer Wanderprediger in der Gegend von Palästina unterwegs, um seinen Glauben unter die Leute zu bringen? Die Nummer klappt noch immer.

 


Klatsche für die „Umwelthilfe“ vor Gericht

Vor dem Landgericht Frankfurt musste die so genannte „Umwelthilfe“ nun klein beigeben. Sie wollte Fiat verbieten lassen, für den Fiat 500X mit der Euro-Norm 6 zu werben.

Das Frankfurter Landgericht hatte in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit zwischen der DUH und FCA (3-10 O 70/16) darauf hingewiesen, dass es die von den zuständigen italienischen Behörden erteilte Typengenehmigung für den Fiat 500X 2.0, die die Einhaltung der geltenden Euro-6-Abgasnorm bestätigt, nicht in Frage stellt. Das Gericht verwies darauf, dass die italienischen Behörden auch nach weiterer Prüfung davon ausgehen, dass die Euro-6-Zulassung des Fiat 500X 2.0 zu Recht ergangen war und keine illegale Abschalteinrichtung vorliegt.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch

Eineinhalb Wochen vor dem für den 8. Juni 2017 geplanten Verhandlungstermin hat die DUH den Klageantrag, mit dem sie FCA die Werbung für den Fiat 500X 2.0 mit Hinweisen auf die Einhaltung der Euro-6-Norm untersagen lassen wollte, zurückgenommen.

Nachdem die DUH den wichtigsten Teil der Klage fallen gelassen hat, hat FCA heute die verbliebenen Klageanträge der DUH anerkannt. Dabei ging es neben einem geringfügigen Zahlungsantrag um Formulierungen in Pressemitteilungen aus den Jahren 2014/2015, in denen der Fiat 500X 2.0 im Zusammenhang mit der Einführung der Euro-6-Abgasnorm mit Aussagen wie „niedrige Emissionen“, „geringer Schadstoffausstoß“ und „umweltfreundlich“ beschrieben wurde; diese Pressemitteilungen werden ohnehin nicht mehr verwendet. Daher bestand keine Notwendigkeit, den Rechtsstreit in diesem Punkt fortzuführen, obgleich FCA davon überzeugt ist, dass die Klage der DUH auch insoweit ohne Erfolg geblieben wäre.

FCA ist sehr zufrieden damit, dass das Gericht in diesem Fall die Zuständigkeit der italienischen Behörden für die Typenzulassung bestätigt hat. Das ist geltendes europäisches Recht. Die Umwelthilfe vertrat ziemlich anmaßend die Meinung, dass europäisches Recht in diesem Punkt nicht für die Abgasrichtlinie gelte. Mit ihrer arroganten Definition rechtlicher Grundsätze kam die Umwelthilfe vor Gericht nicht durch. Und das ist gut so.

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Hans-Robert Richarz: Deutsche Umwelthilfe – ein fragwürdiger Abmahnverein

Die so genannte Deutsche Umwelthilfe finanziert sich zu einem großen Teil aus teuren Abmahnungen, die sie oft kleinen Autohändlern in den Briefkasten wirft. Der Wirtschaftsjournalist Hans-Robert Richarz kritisiert dieses Geld eintreibende Geschäftsmodell.

Zuerst stand der Feinstaub im Fokus. Dann war es das Kohlendioxid. Jetzt ist der Stickoxid-Ausstoß der Dieselautos dran. Mit ihm unterstreichen vier nicht-staatliche Organisationen hier zu Lande ihre Gegnerschaft zum Auto. Für den Naturschutzbund Deutschland (NABU), den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist der Privatwagen, insbesondere der mit Dieselmotor, das Umweltferkel Nummer eins. Ausgerechnet der mitgliederschwächste Verein DUH haut seit Jahren in puncto Öko-PR am lautesten auf die Pauke und bedient sich dabei oft umstrittener Methoden.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch

Journalisten mit Zugang zur passwortgeschützten deutschen Medienseite von Toyota dürften sich in den vergangenen Wochen über eine Antwort-Mail aus Köln gewundert haben, nachdem sie dort recherchiert hatten. „Aus rechtlichen Gründen geben wir Informationen zu Fahrzeugen, deren Verbräuche noch nicht final homologiert sind, ausschließlich an journalistisch tätige Personen weiter“, hieß es da und „…bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen der Weitergabe dieser Informationen die journalistische Tätigkeit prüfen müssen“.Grund dafür ist ein Schreiben der Deutschen Umwelthilfe, dessen Inhalt so ziemlich allen deutschen Firmen, die sich irgendwie gewerblich mit dem Verkauf von Autos beschäftigen – vom kleinen Händler bis zum multinationalen Konzern – bekannt sein dürfte. Es bezieht sich auf die von der EU-Kommission im schönsten Bürokraten-Deutsch vorgeschriebenen „Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung“.

Abmahnungen sind für die DUH eine lukrative Geldquelle

Dieser Satz hat der DUH eine kräftig sprudelnde Geldquelle beschert. Und die funktioniert so: Ist in einer Anzeige, einem Internetauftritt, einem Prospekt oder einer Kundenzeitschrift von einem bestimmten Auto die Rede und fehlen dabei Verbrauchs- und Emissionsangaben, schlägt die DUH schriftlich zu. Mit Hilfe einer Anwaltskanzlei wirft sie dem Adressaten vor, gegen die Vorschrift verstoßen zu haben und fordert umgehend eine Unterwerfungserklärung. Die kostet schon mal rund 250 Euro. Fünf hauptberufliche, fest angestellte Mitarbeiter sind im Auftrag der DUH für die Rasterfahndung zuständig.

Toyota blieb also nichts anderes übrig, als die Nachricht zu einem neuen Auto, dessen Werte überhaupt noch nicht feststehen, sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt zu geben. So hofft das Unternehmen, einer weiteren Verfolgung zu entgehen. Laut einer Anwaltskanzlei in Bremen, die häufig von der DUH abgemahnte Unternehmen vertritt, könnte sonst eine Vertragsstrafe von 7500 oder 10 000 Euro fällig werden, die bei einer der Zuwiderhandlung an den Verein gezahlt werden müsste – plus Verzugszinsen. Weiter soll sich die Vertragsstrafe bei jedem weiteren Verstoß um jeweils 25 Prozent erhöhen.

Porsche zum Beispiel musste bereits höhere fünfstellige Summen überweisen. Das Scharmützel zwischen der DUH und der Sportwagenmanufaktur aus Zuffenhausen geht inzwischen ins zehnte Jahr. „Kein anderer Hersteller verstößt so unverblümt gegen Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften wie Porsche“, tönt es aus der DUH-Zentrale in Radolfzell. Auslöser des ersten Rechtsstreits 2007 waren zwei Beiträge im Porsche-Magazin „Christophorus“, bei denen die Autoren verabsäumt hatten, in den Bildunterschriften die erforderlichen Angaben 100-prozentig zu erfüllen. Das Landgericht Stuttgart hatte in der ersten Instanz entschieden, die Artikel in der firmeneigenen Publikation seien keine Werbung. Porsche habe damit nicht gegen die entsprechende Verordnung verstoßen.

Die verantwortliche EU-Richtlinie könnte bald geändert werden

Gegen das Urteil ging die DUH in Berufung und siegte am Stuttgarter Oberlandesgericht. Da die Abmahnpraxis zunehmend auf Unverständnis bei den Automobilhändlern in Deutschland stieß, startete der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) vor zwei Jahren eine groß angelegte Unterschriftenaktion, deren Ergebnis im Dezember 2015 der EU-Kommission übergeben wurde. Diese versprach, sich für eine Änderung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen stark zu machen. Allerdings wies sie damals bereits darauf hin, dass dies durchaus drei Jahre dauern könne. Diese drei Jahre sind noch nicht um, insofern harrt der ZDK der Dinge, die da – vielleicht – kommen.

Bei jedem Thema, das auch nur entfernt mit Umweltproblemen zu tun hat, ist die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer erprobten Taktik dabei. Es gibt kaum ein umweltpolitisches Thema, zu dem sie nicht ihren Senf dazugibt, wobei das Muster wenig Einfallsreichtum aufweist. Stets werden die vermeintlichen Gegner mit drastischen Vorwürfen konfrontiert, ist von „Betrug“, „Mogelpackung“ und „illegalen Machenschaften“ die Rede. „Skandalisierung“ nennt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch seine Politik der überzogenen Begriffe. Wiederholt hatte er Daimler-Chef Dieter Zetsche zum Beispiel vorgeworfen, er sei mit den Mercedes-Dieselmodellen persönlich verantwortlich für „vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge in vielen tausend Fällen“.

Die DHU bringt es auf 1.600 Abmahn-Verfahren im Jahr

Kritik an solchen Verbalinjurien findet sich in den Medien nur selten.Als er sich vor fünf Jahren über die Lärmentwicklung von Sportwagen echauffierte, formulierte Resch: „Die Dreistigkeit, mit der Porsche sich als Ghostwriter der Politik betätigt, wird nur noch übertroffen von der Willfährigkeit der Politik, dem Partikularinteresse des klimafeindlichsten deutschen Autobauers den Vorrang zu geben vor den Schutzbedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger gegen den allgegenwärtigen Verkehrslärm.“ Der selbst ernannte Umweltfreund hatte übrigens damals just im Vielflieger-Programm der Lufthansa den HON-Status erreicht, der die Bewältigung von 600 000 Meilen innerhalb von zwei Jahren vorschreibt.

Stolz verweist Resch im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) auf rund 1600 zivilrechtliche Abmahn-Verfahren pro Jahr, von denen rund 1200 mit einer Unterwerfungserklärung der Beklagten und der Rest vor Gericht enden würden. Auf so viele kommt nach eigenen Angaben noch nicht einmal der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Teure Anwaltsgebühren sind in jedem Fall von den Opfern zu bezahlen. Hinzu kommen 50 Klagen gegen Behörden und Kommunen. Als „Erträge aus dem Verbraucherschutz“ verschleiert Reschs Verein die daraus kräftig sprudelnden Mittel, die im vergangenen Geschäftsjahr fast für ein Drittel seiner Einnahmen sorgten. Im Vergleich zur Deutschen Umwelthilfe gerät selbst ein notorischer Prozesshansel als juristisches Mauerblümchen ins Hintertreffen. „Das Garagentor zum Geldverdienen steht weit offen“, fasste die FAZ zusammen.Das war nicht immer so.

Erst als es der DUH 2004 gelang, sich beim Bundesamt für Justiz in die 78 Institutionen umfassende „Liste qualifizierter Einrichtungen nach Unterlassungsklagegesetz“ eintragen zu lassen, erhielt sie das Recht, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze per Abmahnung zu ahnden. 2006 strich die DUH unter dem Begriff „Verbraucherschutz“ auf diese Weise 93 000 Euro ein, danach ging es steil bergauf. Ein Jahr später waren es bereits dreimal so viel, nämlich 264 000 Euro. „Das stärkste Wachstum“, so jubelte der damalige Jahresbericht, „stellen wir beim jüngsten Projektbereich Verbraucherschutz fest, der immerhin mit sieben Prozent zur Finanzierung der Arbeit der DUH beiträgt“.

2,5 Millionen Euro Einnahmen aus Abmahnungen

Solche Zahlen sind längst Schnee von gestern. 2011 wurde mit 1,5 Millionen Euro erstmals ein siebenstelliger Betrag mit Abmahnungen erwirtschaftet, der jetzt 20 Prozent der Einnahmen ausmachte. Inzwischen kletterten die „Verbraucherschutz“-Einkünfte laut Jahresbericht 2016 auf knapp 2,5 Millionen Euro und waren damit für 31 Prozent der Einnahmen verantwortlich. Tendenz: steigend. Und wohin mit dem Geld? „Über die Hälfte unserer Ausgaben wenden wir für Personal auf“, heißt es im aktuellen Jahresbericht für 2016. Die zur Zeit 90 Beschäftigten dürften demnach ein anständiges Gehalt bekommen.

Weil es eine Zeit lang als imagefördernd galt, sich grün zu engagieren, gab es Spenden in nennenswerter Höhe auch von der Automobilindustrie. Das finanzielle Engagement von Mercedes – damals noch Daimler Chrysler – bei der DUH endete allerdings bereits 2005 mit einem lautet Knall, weil sich damals der Daimler-Chrysler-Boss Jürgen Schrempp mit dem kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger über dessen Klimapolitik gestritten hatte. Toyota hingegen zahlt unverdrossen weiter: Im Jahr um die 80 000 Euro. Als Gegenzug fährt Jürgen Resch privat einen Prius, den sein Verein häufig über den grünen Klee lobt, was ihn aber nicht daran hindert auch auf die Japaner nach Lust und Laune einzudreschen.

Immer mehr maßt sich die Deutsche Umwelthilfe hoheitliche Befugnisse an: „Als ein vom Bundesamt für Justiz anerkannter Verbraucherschutzverband gehört es zu den Aufgaben der DUH, Verbraucherrechte durchzusetzen.“ Oftmals erinnert diese Praxis allerdings an Wilhelm Tells Pflicht, dem Hut von Landvogt Gessler seine Reverenz zu erweisen. Mehr als einmal sah die DUH bereits in der Schriftgröße der Verbrauchsangaben einen Regelverstoß. Besonders absurd mahnte sie erst kürzlich einen Autohändler in Augsburg ab, der früher bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatte und sich nicht erneut die Finger verbrennen wollte. Also hatte er eine exakt nach den Vorschriften entsprechende Anzeige auf dem Internetportal www.pkw.de geschaltet, staunte aber nicht schlecht, als ihm wenig später eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe ins Haus flatterte.

Nur wenige Gerichte stehen auf Seiten der Autohändler

Er habe, so hieß es, bei www.kalaydo.de nicht alle erforderlichen Angaben gemacht. Gefordert wurde die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung und eine Konventionalstrafe von 7500 Euro. Kalaydo.de? Dort hatte der Händler noch nie eine Anzeige geschaltet. Was er aber nicht wusste und auch nicht wissen konnte: Es gibt ein Schnittstelle von pkw.de zu kalaydo.de ohne Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Zusammengehörigkeit der beiden Internetportale. Der DUH war das indes schnuppe.

Nur selten reagieren Gerichte bei Streitfällen so wie das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen 21 O 44/10. Die DUH forderte 5000 Euro plus Verzugszinsen, weil ein Händler in einer Anzeige die geforderten Abgas- und Verbrauchswerte nur als Fußnote veröffentlicht hatte. „Durch strengere Anforderungen an die Pflichtangaben“, so hieß es im Urteil, „wären die Möglichkeiten des Pkw-Händlers zur Gestaltung seiner Werbung in nicht akzeptabler Weise eingeschränkt.“ Das Vorgehen des Klägers – also der Deutschen Umwelthilfe – „ist auch missbräuchlich“.

Allerdings scheint der DUH, seit sie sich in großem Stil mit den Automobilunternehmen anlegt, ein schärferer Wind ins Gesicht zu blasen. Anfang April stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren gegen Opel wegen angeblicher Abgasmanipulationen ein. Zuvor hatte die DUH deswegen Strafanzeige gegen die Rüsselsheimer erhoben. Zur gleichen Zeit erwirkte Volkswagen eine einstweilige Verfügung gegen die DUH und deren Geschäftsführer Jürgen Resch vor dem Landgericht Düsseldorf. Insgesamt wurden zehn Aussagen zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Software-Updates bei Dieselfahrzeugen untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Wirbt die DUH deshalb zur Zeit so verstärkt um Spenden?

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) beschrieb Jürgen Resch kürzlich als „Umwelt-Junkie“ und seine Aktionen als „One-Man-Show“. Irgendwann könnten seine Schüsse aber auch ihr Ziel verfehlen. Die SZ berichtete in ihrer Story: „Ein Plastiktüten-Hersteller verlangte 2,7 Millionen Euro Schadenersatz von ihm – privat.“ (ampnet/hrr)