Volkswagen: Die Bafin ermittelt auch wegen Insiderhandel

Sind die Ermittlungen gegen Vorstände des Volkswagenkonzerns wegen Marktmanipulation nur die Spitze des Eisbergs? Warum wurden diese Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft in Braunschweig so kurz vor der Volkswagen-Hauptversammlung bekannt gegeben? Zufall? Warum wurde der damalige Finanzvorstand und heutige Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch von der Staatsanwaltschaft „ausgeklammert“? Der Diesel-Skandal wird zunehmend zu einem Wirtschaftskrimi, bei dem es um alles geht, was sich sonst nur Roman-Autoren ausdenken: um Eitelkeiten, um Boni, um Macht und um Intrigen.

Die Hauptversammlung des VW-Konzerns wird für die Führungsmannschaft sicher kein Honigschlecken. Entgegen der augenblicklichen Meinung der Staatsanwaltschaft, dass nur gegen zwei Vorstände ein Anfangsverdacht vorliege, hält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nämlich alle im September letzten Jahres aktiven Vorstände für verantwortlich, die Öffentlichkeit zu spät informiert zu haben.

Die Pressesprecherin der Bafin, Anja Schuchhardt, beantwortete meine Frage, ob der damalige Finanzvorstand Pötsch, der morgen die Hauptversammlung leiten wird, für eine eventuell verspätetet Mitteilung verantwortlich ist: „Für die Erfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist grundsätzlich das börsennotierte Unternehmen, vertreten durch den Vorstand, verantwortlich. Wen innerhalb des Vorstandes ein Verschulden für die vorgeworfene Ad-hoc-Pflichtverletzung und damit einhergehend verbotene Marktmanipulation trifft, klärt nun die Staatsanwaltschaft in ihrem Ermittlungsverfahren.“

Doch das ist vielleicht noch nicht alles. Denn die Bafin ermittelt auch in Sachen Insiderhandel. Die Bafin-Sprecherin wörtlich: „Unsere Insideruntersuchung haben wir noch nicht abgeschlossen, sie läuft weiter.“ Sollten Führungskräfte vor der Ad-hoc-Mitteilung größere Aktienpakete abgestoßen haben, wird es eng für die Betreffenden.

Gleichwohl zweifelt niemand daran, dass die Konzern-Vorstände in der Hauptversammlung entlastet werden. Dies hat der Aufsichtsrat ja bereits vorgeschlagen. Dass sich der Aufsichtsratsvorsitzende Pötsch damit als Vorstand selbst zu entlasten gedenkt, ist ein offenkundiger Verstoß gegen alle Anstandsregeln guter Unternehmensführung. „Ein Skandal im Skandal“, sagt eine ehemalige Führungskraft des Konzerns. Was die zuständige Compliance-Vorständin Christine Hohmann-Dennhardt dazu sagt, ist nicht bekannt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie diese Praxis vertreten kann“, sagt der Compliance-Experte eines süddeutschen Unternehmens. Und was die Aktionärsvertreter auf der Hauptversammlung dazu sagen, wird man abwarten müssen.

Siehe auch http://automotive-opinion.com/2016/02/14/wird-der-vw-skandal-auch-noch-zum-insiderhandel-skandal/

 

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