Mobil in Deutschland e.V.: Der Irrsinn mit den Stickoxiden
Jeder Lungenfacharzt dürfte sich wundern, wie vehement der Abmahnverein „Deutsche Umwelthilfe“ darauf pocht, dass bei Überschreitung der durchschnittlich zulässigen 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter schwerwiegende Lungenkrankheiten oder ein früherer Tod drohen soll.
Die Abmahner der „Umwelthilfe“ pochen auf EU-Grenzwerte, die wissenschaftlich begründet sein sollen, aber rein ideologisch in EU-Recht gegossen wurden. Die „Umwelthilfe“ scheint das Recht auf ihrer Seite zu haben. Tatsächlich surft sie lediglich, aber erfolgreich auf von Politikern willkürlich gesetzten Grenzwertregeln. Die einzuklagen ist juristisch keine Kunst, weil Richter nun mal an EU-Recht gebunden sind. Wie irrsinnig diese Regeln sein können, lässt sich ja nicht nur am Stickoxid festmachen. Erinnert sei nur an die Energie-Sparleuchten, die nun als Giftmüll entsorgt werden müssen und geoklimatisch null Vorteile gebracht haben.