BGH

Lesetipp: Das klügere Blech gibt nach

Der Mann war ein Genie, das nur wenige kannten. Er war ein Wohltäter von unvorstellbaren Ausmaßen, denn seine zahlreichen Erfindungen für die Sicherheit im Auto retten bis heute Leben. Béla Baréyni ist der Schutzengel von Millionen Autofahrern.

Er hatte die Idee der Knautschzone. Dieser bahnbrechende Einfall sorgte für eine Revolution. Vor nunmehr 60 Jahren, im September 1959, ging die Knautschzone bei Mercedes – und damit als erstem Autobauer – in Serie. Dazu gibt es jetzt ein lesenswertes E-Book* über das unglaubliche Lebenswerk dieses Superhirns. Niemand hat sich mehr Gedanken um die Sicherheit von Autos gemacht als Béla Barényi. Ernst Fiala, promovierter Ingenieur, eine Zeit lang Büro-Nachbar von Barényi bei Mercedes und später Entwicklungsvorstand bei VW, sagte über ihn: „Im Grunde war alles, was er denkt, patentreif“ … „Er hat im Durchschnitt jeden Tag ein internationales Patent angemeldet.“ Es wurden mehr als 2000.

Béla BaréyniBaréyni, der im Mai 1997 im Alter von 90 Jahren in Sindelfingen starb, arbeitete mehr als drei Jahrzehnte für Daimler-Benz. Seine Erfindungen schrieben Autogeschichte. Dazu zählen nicht nur die Knautschzone, sondern auch die Sicherheitslenksäule, die bei einem Unfall nicht mehr zum verhängnisvollen Spieß für den Fahrer wird, oder das steife und gleichzeitig abnehmbare Dach für den ersten Mercedes SL, der 1963 auf den Markt kam. Ferner auch das Pralltopf-Lenkrad, das den Kopf des Fahrers weich abfederte, wie auch der

Sogar der Scheibenwischer wurde als Sicherheitsproblem erkannt

Verschwindscheibenwischer. Der sorgte dafür, dass es nicht mehr zu schlimmen Kopfverletzungen bei Fußgänger kam, die auf den Kühler und die Frontscheibe prallten. Denn die ursprünglich offenliegende Scheibenwischermechanik verschwand bei Barényis patentierter Konstruktion unter dem oberen Ende der Motorhaube.

Das Prinzip der verformbaren Front- und Heckpartien eines Autos hatte Barényi bereits in jungen Jahren im Kopf. Bevor er sich mit seiner Idee durchsetzte, galt: Sicher ist ein Auto nur, wenn es hart ist. Das war ein Irrglaube, denn er bedeutete, dass die Aufprallenergie an die Insassen weitergegeben wird. Was zu schlimmen Verletzungen oder gar zum Tod führte. Dass das Gegenteil richtig war – vorne wie hinten labile Partien in der Karosserie und in der Mitte eine stabile Fahrgastzelle – skizzierte Barényi bereits 1950. Am 28. August 1952 wurde seine Idee patentiert. Die Konstruktion revolutionierte den Autobau, denn das Patent wurde von der Konkurrenz kopiert. Daimler-Benz zeigte sich angesichts der Patent-Verletzungen überraschend weitsichtig und ging nicht juristisch dagegen vor. Der Grund für das Verhalten: Sichere Autos aller Hersteller galten als das höhere Gut.

Baréyni verglich sich mit Horst Mönnich vor Gericht

Weitgehend unbekannt ist auch dies: Baréyni hat ferner das Prinzip des „kommenden Volkswagens“ entwickelt. So nannte er diese Idee. Das war 1925 und damit vor Ferdinand Porsche. Seine Konstruktionszeichnung der Boden-gruppe enthielt bereits alle wesentlichen technischen Merkmale, die später den VW Käfer kennzeichneten: Boxermotor im Heck, Luftkühlung, die Motoranordnung hinter und die des Getriebes vor der Hinterachse. Als zwei Schriftsteller – Herbert A. Quint und Horst Mönnich – diese Urheberschaft Anfang der 50er-Jahre in zwei Büchern höhnisch verneinten und sie stattdessen Porsche zuschrieben, verklagte Barényi beide. Im Laufe des Prozesses gegen Quint stellte sich heraus, dass dieser Name von Porsche-Mitarbeiter Richard v. Frankenberg als Pseudonym benutzt wurde. Barényi gewann beide Verfahren, die bis vor den Bundesgerichts-hof (BGH) gingen. Der „Quint“-Prozess wurde vom BGH an die Patentkammer des Landgerichts Mannheim verwiesen, das die Klage im Juli 1955 final zugunsten Barényis entschied. Und im Oktober 1955 kam es im Berufungsverfahren gegen Mönnich vor dem BGH zum Vergleich. Mönnich erklärte, seine Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Somit kam Barényi die Priorität zu, die wichtigsten Konstruktionsmerkmale des VW vor Porsche erfunden zu haben.

*Béla Baréyni – Das unbekannte Genie.Von Harald Kaiser, 104 Seiten. Für 8,49 Euro runter zu laden unter https://itunes.apple.com/de/book/béla-bare-nyi-das-unbekannte-genie/id1451492851?mt=11


Links-Populistin von der taz: Wir müssen uns vom Auto ganz verabschieden

Der Presseclub am 30. September zum Autofahren im Allgemeinen und zur Diesel-Problematik im Speziellen hatte es in sich. Wer sich als Autofahrer oder -Hersteller mal so richtig ärgern will, sollte sich die Sendung unbedingt anschauen.

Im Jammertal der Autogegner fanden sich recht namhafte Journalisten ein. Aber irgendwie kam Positives übers Auto so gar nicht rüber. Im Gegenteil wurde alles aufgeboten, das Auto zu verteufeln, die Autoindustrie zu verunglimpfen und radikale Forderungen zu artikulieren. Den Vogel abgeschossen hat dabei die taz-Linkspopulistin Ulrike Herrmann. Sie brachte zum Vortrag, um was es den Autokritikern langfristig wirklich geht.

Das Elektroauto sei auch nicht der Weisheit letzter Schluss, weil Batterien aufwändige Rohstoffe brauchten. Und überhaupt sind Alternativen doch sowieso hirnrissig. Die taz-Linke wollte auch nicht beim Fahrverbot in den Innenstädten aufhören, ihren Autohass abzusondern. „Die deutsche Autonation wird darüber nachdenken müssen, wie man sich vom Auto verabschiedet!“ Wer diesen Satz selbst hören will, muss in der Mediathek auch die auf Phoenix gesendete Nachfrage-Sendung unmittelbar nach dem Presseclub anschauen. Mehr Anti-Auto-Radikalismus geht wirklich nicht.

Es ist unglaublich, was aus der Stickoxid-Mücke für ein Elefant geworden ist. Ein ganzes Land lässt sich von einer so genannten Umwelthilfe schikanieren, die das Recht für sich in Anspruch zu nehmen glaubt, für die Verbraucher klagen zu müssen, die zu Tausenden an vergifteten Lungen sterben. Auch die taz-Journalistin nannte natürlich die Chimäre von vielen Toten, die an Autoabgasen „vorzeitig“ gestorben sein sollen. Eine Behauptung, die keiner wissenschaftlichen Grundlage entspringt, sondern getrieben von purer Ideologie bevormundender Weltverbesserer in die Welt gesetzt wurde. Deutlich wurde in der Diskussion auch, dass die Umwelthilfe ihren Klage-Amoklauf früher oder später auch auf die Benziner-Autos ausdehnen wird. Wovon sollten denn der HONorige Gechäftsführer Jürgen Resch sonst leben?

Da kommt die Nachricht doch gerade recht, dass endlich auch die „Deutsche Umwelthilfe“, ein Abmahnverein übelster Art, vom Bundesgerichtshof unter die Lupe genommen werden soll. Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat es gewagt, die Abmahnpraxis des abgeschotteten 257-Mitglieder-Vereins in Frage zu stellen, der entgegen verpflichtender Regelungen keine Neumitglieder mehr aufnimmt. Nun ist der Bundesgerichtshof angerufen worden, um die lukrative Abmahnpraxis des Vereins unter die Lupe zu nehmen.

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten legte die Organisation dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Zahlen vor, wonach sie 2015 und 2016 durch Abmahnungen insgesamt 4,93 Millionen Euro eingenommen hat, von denen nach Abzug der Kosten ein Überschuss von 668633 Euro verblieben sei. Bei vergleichbarer Bilanzierung entspräche das einer Umsatzrendite von 13,6 Prozent. Das liegt über dem Wert der Mercedes-Autosparte, die für 2016 auf 9,1 Prozent kam.

Das OLG will vom Bundesgerichtshof geklärt wissen, ob die Organisation ihre Spielräume bei der Verwendung der Überschüsse überschreitet oder nicht. Sie verwende die Gelder auch für Vereinszwecke jenseits der Suche nach Wettbewerbsverstößen oder der Information der Verbraucher darüber, etwa für „politische Kampagnen“. Anlass war das Verfahren gegen einen Autohändler aus dem Rems-Murr-Kreis, der sich gegen eine Abmahnung seit gut zwei Jahren zur Wehr setzt und nun den BGH anruft.

Die DUH spricht im Jahr rund 1500 Abmahnungen gegen Händler aus, die etwa den Kraftstoffverbrauch von Autos nicht ange- ben. Diese Abmahnungen darf sie nur aufgrund eines vom Staat verliehenen Klagerechts aussprechen. Ob sie tatsächlich gegen Regeln verstößt, steht bisher nicht fest. Dabei müsste auch mal geklärt werden, ob die DUH zu Recht ein allgemeines Klagerecht wahrnehmen darf. Nach Auffassung renommierter Juristen, habe sich die Umwelhilfe das Klagerecht erschlichen, weil sie nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, für weitere Mitglieder offen zu sein.

http://mediathek.daserste.de/Presseclub/Umweltschutz-Verbraucher-Autolobby-W/Video?bcastId=311790&documentId=56556714