Jones Day

Diesel-Affäre: Jetzt hat´s auch Audi voll erwischt – Entwicklungschef Knirsch muss gehen

Als Audi-Entwicklungschef Ulrich Hackenberg Ende letzten Jahres den Konzern wegen möglicher, aber bis heute nicht bewiesener Verwicklungen in den Diesel-Skandal verlassen musste, schien sein Bezug zu Volkswagen als Erklärung zu genügen. Mit der überraschenden Trennung von seinem Nachfolger Stefan Knirsch und der Anhörung des Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler erreicht der Abgas-Skandal eine neue Dimension, die weitere Trennungen von Führungskräften im Volkswagen-Konzern befürchten lässt.

Der Ingenieur Stefan Knirsch arbeitete ab 1997 als Projektleiter der Motorenentwicklung bei Porsche und übernahm dort 2001 die Leitung der Grundmotoren-Entwicklung. Nach seiner Promotion 2006 übernahm er 2007 die Leitung After Sales im Porsche-Vertrieb. Nach einer Zwischenstation beim Rheinmetall-Konzern kam er 2013 zu Audi zurück und übernahm die Leitung der Aggregate-Entwickung. Erst Anfang des Jahres wurde Knirsch Audi-Entwicklungsvorstand. Jetzt wird gerätselt, ob er bei Porsche mitgeholfen haben könnte, die umstrittene Motorsteuerung zu entwickeln. Das Ende des Skandals ist noch lange nicht in Sicht.

Seit über einem Jahr absorbiert der Diesel-Skandal im Volkswagenkonzern einen Großteil der Management-Power, die durch die Ermittlungen und vielen Verhandlungen mit Behörden, Rechtsanwälten in Deutschland und den USA nötig ist. „Wir arbeiten gefühlt nur noch zu 20 Prozent an der Weiterentwicklung unserer Produkte“, beklagt sich ein Wolfsburger Ingenieur. „Der größte Teil unserer Zeit geht dafür drauf, auf die inquisitorischen Fragen von Jones Day zu antworten und nach entsprechenden E-mails zu suchen.“ Dies höre er auch von Kollegen aus anderen Entwicklungsabteilungen der Konzern-Marken. „Aber der Weggang von Stefan Knirsch hat uns alle überrascht“, wundert er sich.

In den Tagen zuvor war auch Audi-Chef Rupert Stadler von den Ermittlern der Anwaltskanzlei ohne belastendes Ergebnis befragt worden, woraus Bild gleich ein „Verhör“ gemacht hatte. Nur staatliche Ermittler dürfen „verhören“, aber „Verhör“ klingt nun mal spannender als Befragung. Allerdings sind die Leute von Jones Day nicht unbedingt zart besaitet. Und sie sind nicht unumstritten. Auch deshalb weil sie es in Sachen Aufklärung nicht eilig haben. Kein Wunder, Stundensätze um die 1500 Dollar pro ermittelndem Anwalt plus Spesen sorgen für einen gigantischen Umsatz von fast zwei Milliarden Dollar. Für ein Unternehmen, das außer beschriebenem Papier nichts produziert, ein unglaublich hoher Umsatz. Etwa 2500 Anwälte, darunter viele Ex-Staatsanwälte und Kriminalermittler, in 42 Standorten, allein drei in Deutschland, arbeiten weltweit und rund um die Uhr, um Firmen und Vorgänge zu durchleuchten. Das Unternehmen selbst ist auch schon wegen undurchsichtiger Abrechnungen in die Kritik geraten. Dass die Anwaltskanzlei im Vorwahlkampf von Donald Trump beauftragt worden war, hat ihr viel Ärger in den US-Medien eingebracht. „Business ist Business“, ließ die Kanzlei verlauten. Was auch sonst. Wo kämen wir hin, wenn Anwälte ihre Mandanten nach politischer Opportunität auswählen würden?

Ob die Ermittlungen im Diesel-Skandal noch dieses Jahr beendet sind? „Wir haben manchmal den Eindruck“, so ein Audi-Mitarbeiter, „als stünden wir damit noch ganz am Anfang. Ich habe gehört, dass sich das Thema Aufklärung noch ins nächste Jahr ziehen wird“, gibt der Mann Vermutungen weiter und betont: „Das kann auch nur ein Gerücht sein, das die Runde macht. Wir wollen uns wieder auf die Arbeit konzentrieren können.“ Ähnliches ist aus der Wolfsburg zu vernehmen. Und aus dem Hause Daimler ist zu hören: „Wir können nachvollziehen, wie solche Ermittlungen einen Konzern lähmen. Wir wurden von den Ermittlern des Ex-FBI-Chefs Louis Freeh in Sachen Korruptions-Aufklärung ausgequetscht und mussten uns auch noch in Englisch verteidigen.“

 

 

 

 


Volkswagen schlägt der Hauptversammlung Entlastung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats vor

Es ist ein juristischer Balance-Akt, der Kritik provozieren wird, wenn das ehemalige VW-Vorstandsmitglied Hans Dieter Pötsch nun als Vorsitzender des Aufsichtsrats über den Aufsichtsrat der Hauptversammlung seine eigene Entlastung als Vorstand vorschlägt. Genau das aber ist unter anderem das Ergebnis einer langen Aufsichtsratssitzung in Wolfsburg, das von kritischen Aktionären stellenweise sicher in Frage gestellt werden dürfte. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass sich Pötsch bei der Abstimmung im Aufsichtsrat der Stimme enthalten und nicht seine eigene Entlastung (als Vorstand) vorgeschlagen hat. Eine offizielle Stellungnahme dazu ist nicht zu erhalten, „da Abstimmungen im Aufsichtsrat nicht kommentiert und öffentlich gemacht werden“, sagt der Sprecher des Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Brendel.




Der VW-Aufsichtsrat stand massiv unter Druck, denn die anstehende Hauptversammlung am 22. Juni setzte das Gremium unter Zugzwang. Die Empfehlung des Aufsichtsrats bedeute allerdings keinen Verzicht auf mögliche Schadenersatzansprüche, heißt es in der Einladung zur Hauptversammlung.

Dass diese Regelung viele juristische Fragen aufwirft, ist klar. Ein Münchner Gesellschaftsrechtler hält es für fragwürdig, ob man später von einem entlasteten Vorstand noch Schadenersatz fordern kann. „Das könnte bedeuten, dass man dann zuerst die Entlastung wieder aufheben lassen müsste. Ich kenne keinen Präzedenzfall.“ Aber: VW hat diese Frage durch renommierte Juristen prüfen lassen.

In einer Erklärung von VW heißt es wörtlich: „Grundlage dieser Empfehlung sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen Untersuchung der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day zur Diesel-Thematik. Auf dieser Grundlage hat die Anwaltssozietät Gleiss Lutz eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen, die auch durch Prof. Wulf Goette (früherer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof) bestätigt worden ist.“

Und weiter heißt es in der Erklärung: „Der Aufsichtsrat hat prüfen lassen, ob nach derzeitigem Kenntnisstand eindeutige und schwerwiegende Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festzustellen sind. Ungeachtet dessen, dass die Jones-Day-Untersuchung derzeit noch läuft, sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden, die einer Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen würden. Der Aufsichtsrat hat in intensiven Diskussionen die maßgeblichen Kriterien für die Entlastungsvorschläge umfassend abgewogen. Die Abwägung orientierte sich am Interesse und Wohl der Gesellschaft. In der Entscheidung kommt das Vertrauen des Aufsichtsrats in den amtierenden Vorstand zum Ausdruck, die Diesel-Thematik zu bewältigen und den Volkswagen-Konzern und seine Marken erfolgreich für die Zukunft auszurichten.“

Die Untersuchung von Jones Day werde intensiv vorangetrieben. Der vom Aufsichtsrat eingesetzte Sonderausschuss werde diese Arbeit weiterhin eng begleiten. Volkswagen bedauere ausdrücklich, dass eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen der Untersuchung von Jones Day nach wie vor mit unvertretbaren Risiken für den Konzern verbunden wäre und daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen könne. Aus diesem Grund seien derzeit auch nähere Ausführungen zu der Empfehlung zur Entlastung nicht möglich.

Aufsichtsrat und Vorstand betonen, dass dieser Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt stehe, dass sich bei den weiteren Untersuchungen bis zur Hauptversammlung am 22. Juni 2016 keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Abwägungsentscheidung geboten erscheinen ließen.

Ausdrücklich heißt es: „Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden ist. Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüft der Aufsichtsrat seit dem vergangenen Herbst, als die Diesel-Thematik bekannt geworden war, ob er verpflichtet ist, Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese Prüfung dauert aufgrund der laufenden Untersuchungen zur Diesel-Thematik an. Darüber hinaus empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG Entlastung zu erteilen.