Das Gericht

40 Monate Haft für VW-Manager James Robert Liang

Jetzt ist der erste VW-Manager in Detroit zu 40 Monaten Haft und 200.000 US-Dollar Bußgeld verurteilt worden. James Lang muss die Haft innerhalb von vier bis sechs Wochen antreten, sobald die Gefängnisbehörde einen Platz für ihn gefunden hat.

US-Distrikt-Richter Sean Cox ging damit über die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Strafe hinaus, die drei Jahre und nur 20.000 Dollar Strafe beantragt hatte. Nach der Haftentlassung muss Liang sich noch zwei Jahre einer Überwachung unterziehen, bevor er nach Deutschland abgeschoben wird. Das Gericht erklärte, dass sich Liang sehr kooperativ gezeigt habe und die Ermittlungen gegen andere VW-Manager unterstützt habe.

Ex-VW-Manager James Liang

Liang hatte sich schuldig bekannt, dass er mit anderen neun Jahre lang an einer Verschwörung beteiligtwar, die den Diesel-Betrug mittels Software zum Inhalt hatte. Liang sei zwar nicht der führende Kopf gewesen, hätte aber bereitwillig mitgemacht.

Nun wird sich auch Oliver Schmidt ausrechnen können, dass er nicht billiger wegkommen wird. Juristen in den USA rechnen sogar mit einer höheren Strafe, weil Schmidt lange geleugnet hat.


Klatsche für die „Umwelthilfe“ vor Gericht

Vor dem Landgericht Frankfurt musste die so genannte „Umwelthilfe“ nun klein beigeben. Sie wollte Fiat verbieten lassen, für den Fiat 500X mit der Euro-Norm 6 zu werben.

Das Frankfurter Landgericht hatte in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit zwischen der DUH und FCA (3-10 O 70/16) darauf hingewiesen, dass es die von den zuständigen italienischen Behörden erteilte Typengenehmigung für den Fiat 500X 2.0, die die Einhaltung der geltenden Euro-6-Abgasnorm bestätigt, nicht in Frage stellt. Das Gericht verwies darauf, dass die italienischen Behörden auch nach weiterer Prüfung davon ausgehen, dass die Euro-6-Zulassung des Fiat 500X 2.0 zu Recht ergangen war und keine illegale Abschalteinrichtung vorliegt.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch

Eineinhalb Wochen vor dem für den 8. Juni 2017 geplanten Verhandlungstermin hat die DUH den Klageantrag, mit dem sie FCA die Werbung für den Fiat 500X 2.0 mit Hinweisen auf die Einhaltung der Euro-6-Norm untersagen lassen wollte, zurückgenommen.

Nachdem die DUH den wichtigsten Teil der Klage fallen gelassen hat, hat FCA heute die verbliebenen Klageanträge der DUH anerkannt. Dabei ging es neben einem geringfügigen Zahlungsantrag um Formulierungen in Pressemitteilungen aus den Jahren 2014/2015, in denen der Fiat 500X 2.0 im Zusammenhang mit der Einführung der Euro-6-Abgasnorm mit Aussagen wie „niedrige Emissionen“, „geringer Schadstoffausstoß“ und „umweltfreundlich“ beschrieben wurde; diese Pressemitteilungen werden ohnehin nicht mehr verwendet. Daher bestand keine Notwendigkeit, den Rechtsstreit in diesem Punkt fortzuführen, obgleich FCA davon überzeugt ist, dass die Klage der DUH auch insoweit ohne Erfolg geblieben wäre.

FCA ist sehr zufrieden damit, dass das Gericht in diesem Fall die Zuständigkeit der italienischen Behörden für die Typenzulassung bestätigt hat. Das ist geltendes europäisches Recht. Die Umwelthilfe vertrat ziemlich anmaßend die Meinung, dass europäisches Recht in diesem Punkt nicht für die Abgasrichtlinie gelte. Mit ihrer arroganten Definition rechtlicher Grundsätze kam die Umwelthilfe vor Gericht nicht durch. Und das ist gut so.

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Diesel ohne Euro 6 werden nächstes Jahr in Stuttgart ausgesperrt, München wird folgen – und dann?

Die baden-württembergische grün-schwarze Regierung hat Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge beschlossen, die ab 2018 in Stuttgart umgesetzt werden sollen.

Auch München denkt nun daran, entsprechende Fahrverbote zu erlassen, weil die Deutsche Umwelthilfe von dem Bayerischen Gerichtshof klagt. Bereits vor wenigen Tagen verhandelte das Bayerische Verwaltungsgericht und der Richter ließ keinen Zweifel daran, dass es zu Fahrverboten kommen wird.

Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk erklärte in der Sitzung unmissverständlich: „Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei.“ Das Gericht sehe darüber hinaus nach wie vor „eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes“ und „keinen günstigen Trend“. Zu Europa erklärte Richter Schenk, „dass die EU nicht nur eine Werte- sondern auch ein Grenzwertegemeinschaft ist.“

Wie die Fahrverbote umgesetzt und kontrolliert werden sollen, ist noch völlig offen. In Stuttgart sollen nur stark befahrene Straßen für Diesel gesperrt werden. Dürfen Taxis weiter fahren, wie sieht es mit dem Lieferverkehr aus, der überwiegend mit Diesel-Fahrzeugen betrieben wird?

Vorauszusehen ist ein Regelungschaos. Juristen sehen zahlreiche Widerspruchsprozesse auf die Städte zukommen, die aber gezwungen sind, europäische Vorschriften durchzusetzen. Dass sich Dieselfahrer irgendwie enteignet sehen, ist nachvollziehbar. „Als ich meinen BMW Einser Diesel 2007 mit Euro 4 gekauft habe, erfüllte er alle gesetzlichen Vorschriften. Diese nun quasi rückwirkend zu verändern, mir das Fahren in die Stadt zu verbieten, ist nicht in Ordnung. Wo bleibt da der Vertrauensschutz gegenüber dem Gesetzgeber?“, sagt ein Betroffener.

Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident setzt weiterhin auf die Einführung einer grünen Plakette, die aber bislang keine Mehrheit im Bundesrat findet. Trotzdem hoffen Autogegner, Diesel letztlich ganz aus den Städten zu verbannen.