VW-Vergleich ist erst die halbe Miete und im Detail noch nicht in trockenen Tüchern – viele Fragen sind noch offen
Der am Donnerstag von Richter Charles Breyer im Gerichtssaal in San Francisco verkündete Vergleich zwischen Volkswagen, den geschädigten Kunden und der Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Damit sind lediglich die zivilen Kläger finanziell befriedigt, aber noch nicht die klagenden Händler und schon gar nicht das Justizministerium mit der strafrechtlichen Klage. Es bleiben also viele Fragen offen. Keinesfalls kann VW nächste Woche bei der Bilanzpressekonferenz finale Zahlen vorlegen, sondern bestenfalls ein Drittel der Kosten abschätzen. Offen ist noch, welche Autos repariert werden können, ob die Kunden dann weniger Entschädigung bekommen, wie die Rückkauf-Bedingungen sind und wie das ganze abgewickelt werden soll/kann. Leasing-Fahrzeug-Fahrer können die Leasing-Raten sofort einstellen, wie genau die Abwicklung sein wird, ist noch offen.