Die Deutsche Umwelthilfe bestreitet im Grunde das Recht auf Mobilität
Dr. Remo Klinger, Anwalt und juristischer Kämpfer für die Rechte in Sachen Dosenpfand, fühlte sich vor längerer Zeit verpflichtet, mir den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes zuzuschicken. Dass ich nicht mit seiner Sichtweise, es gebe kein Grundrecht auf Mobilität, einverstanden bin, hat ihn verärgert. Er fühlt sich mit seiner verqueren Ansicht durch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes bestätigt. „Wenn Sie darin das Wort Mobilität finden, mögen Sie mir doch bitte Bescheid geben. Falls es Ihnen nicht gelingt, bin ich dankbar, zu Ihrer verfassungsrechtlichen Bildung beigetragen zu haben.“