Der Abstand

Millionen-Zahlung an Hohmann-Dennhardt und der Neid-Faktor

Die zwölf Millionen Euro für die Ex-Vorständin bei Volkswagen, Christine Hohmann-Dennhardt, sind keine Abfindung, sondern die Auszahlung eines vorzeitig beendeten Arbeitsvertrags, wie sie jeder normale Angestellte auch verlangt hätte.

Unabhängig von der Höhe des auszuzahlenden Vertrages ist der Vorgang rechtlich völlig in Ordnung. Unredlich ist die Forderung des CSU-Generalsekretärs Scheuer, es wäre nur konsequent, die Millionen zurück zu zahlen. Wieso sollte die Ex-Verfassungsrichterin zurückzahlen, was ihr laut Vertrag zusteht? Weil sie SPD-Mitglied ist?