Das Automobil

Das vernetzte Automobil wird zum Daten-Hotspot – VW-Chef Martin Winterkorn warnt auf der CeBit: „Das Automobil darf nicht zur Datenkrake werden“

Mit der technischen Entwicklung in Richtung digitaler Vernetzung kommt auf die Autofahrer mehr zu, als sie heute absehen können. So praktisch es ist, „connected“ zu fahren, so riskant ist die unbemerkte und nicht unbedingt freiwillige Preisgabe der automobilen Nutzerdaten. Die Googles dieser Welt warten nur darauf, die vielen schönen und oft kostenlosen Service-Dienstleistungen zur Goldgrube eigener Geschäftsmodelle zu machen. Wundern wir uns also nicht, wenn wir in absehbarer Zeit Post von der Kfz-Versicherung bekommen, weil sich die Prämie individuell nur deshalb erhöht, weil wir über unser smart Phone als Schnellfahrer entlarvt worden sind. Und wer über Weihnachten immer zum Ski fahren fährt, könnte bald von Reiseangeboten in die Wintersportorte überschwemmt werden. Das wären noch die harmloseren Folgen der aus dem Auto abgeschöpften Datenflut.

Volkswagen-Chef Martin Winterkorn hat in seiner Rede im Beisein von Kanzlerin Merkel auf der Cebit-Eröffnung deutlich gemacht, wo die Grenzen gezogen werden müssen. Und er hat dabei ziemlich deutliche Worte gefunden: „Das Auto darf nicht zur Datenkrake werden. Wir schützen unsere Kunden vor unzähligen Gefahren – vor Aquaplaning, vor dem Sekundenschlaf, vor langen und zeitraubenden Staus. Mit dem gleichen Pflichtbewusstsein werden wir unsere Kunden auch vor dem Missbrauch ihrer Daten schützen. Ich sage deutlich: Ja zu Big Data. Ja zu mehr Sicherheit und Komfort. Aber Nein zu Bevormundung und Big Brother. An dieser Stelle ist die gesamte Branche gefordert. Wir brauchen eine Art Selbstverpflichtung der Automobilindustrie. Der Volkswagen Konzern steht dafür bereit.“ Winterkorn hat die Risiken erkannt, die bei allen positiven Seiten nicht unter den Tisch fallen dürfen.

Dass Autos immer mehr zu rollenden Computern und Datenspendern werden bzw. geworden sind, ist allgemein bekannt. Welche Möglichkeiten sich durch die hochgerüsteten Fahrzeuge ergeben, haben noch nicht alle in voller Tiefe begriffen. Höchstens Firmen wie Apple, Google oder Microsoft. Dort arbeitet man an Geschäftsmodellen, die so abenteuerlich sind, dass es jeden Datenschützer den Schlaf rauben dürfte. Was die Sache so problematisch macht: Viele der Daten aus unseren smart-Phones landen in den USA, wo der Umgang mit Daten längst nicht so restriktiv geregelt ist wie in Europa. Jedenfalls leben wir noch in dieser Gewissheit, die vielleicht längst zur Illusion mutiert ist.

IT-Fachleute sehen im autonomen Fahren nicht nur einen technologischen Sprung, sondern auch einen gigantischen Datenzuwachs mit einer zigtausendfachen Datenmenge im Vergleich zu heute. Jede Lenkbewegung kann aufgezeichnet werden, jedes Bremsmanöver oder die Routenauswahl zu einem Ziel. Dass die Aufzeichnung nicht das Problem ist, sondern die Auswertung und Nutzung der Daten, ist schon auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar als juristisches Problem erkannt worden. Allein die Frage, wem die Daten gehören, ist noch lange nicht entschieden. Hier gibt es unterschiedliche Sichtweisen.

Diskutiert wurden die datenschutzrechtlichen Grundsätze: „Daten gehören niemandem“ und „Exklusivrechte an Daten gibt es nicht“. Nicht einmal der Erzeuger der Daten könnte Anspruch auf sie haben. Ähnliches akzeptieren wir ja bereits bei der Nutzung unseres smart Phones oder wenn wir uns bei facebook oder anderen Diensten bewegen.

Nach Ansicht viele Juristen steht allerdings eine zweckbezogene Nutzung im Vordergrund. Einigkeit herrschte in Goslar darüber, dass Kfz-Daten überwiegend personenbezogen sind, da sie etwas über das Fahrzeug des Halters aussagen und somit auf ihn und den/die Fahrer beziehbar sind. Geprägt ist der Datenzugriff durch Erlaubnistatbestände wie z. B. im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen nicht überwiegen. Dagegen stünden die Abwehrrechte des Betroffenen in Form von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Falle der Marktdiskriminierung und der Wettbewerbsbehinderung. Aber wer klagt schon mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Provider, dessen technologische Power mindestens so groß ist wie seine Marktmacht.

Juristensprache ist nicht  leicht verständlich. Fest steht, dass die Autohersteller in der Freude darüber, Apple oder Google ins Auto zu integrieren, nicht unbedingt auf die Datenschutz-Interessen ihrer Kunden achten. Wenn erst einmal Radarkontrollen überflüssig werden, weil die Autofahrer ständig überwacht werden können, ob sie sich ans Tempolimit halten, ist dies nur ein Aspekt. Allerdings gibt es natürlich auch positive Seiten. Wenn wir nach einem Unfall nicht mehr erst den Rettungsdienst oder die Polizei anrufen müssen, weil sie sofort informiert sind, kann der Datenfluss Leben retten. Es gilt also immer abzuwägen.


Der Spiegel widerspricht sich nicht zum ersten Mal: Hat das Auto wirklich „Unheil“ über die Menschheit gebracht?

Was sollen Spiegel-Leser davon halten? Einmal adelt der Spiegel den BMW i3 als sein „Auto des Jahres“ (wohl weil der konsequente Schritt in Richtung Elektromobilität beeindruckt hat), dann schreibt Autoredakteur Christian Wüst gegen den Strom und outet sich als zorniger Gegner nicht nur des Elektroautos, sondern des Autos überhaupt. Hier der ganze Kommentar, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss:

Das Elektroauto ist mal wieder in Gefahr. Ausgerechnet jetzt, da in Frankfurt die IAA beginnt und die Botschaft des IndustrieverbandsVDA so schön klingt: Das E-Mobil sei „keine Vision mehr“, es komme „jetzt auf die Straße“, sagt VDAPräsident Matthias Wissmann. Nun soll es liegen bleiben auf dieser Straße? Siemens kündigte vergangene Woche an, keine Ladesäulen mehr bauen zu wollen. Es lohnt sich nicht. Das Gejammer auf der IAA wird laut sein und die Erkenntnis übertönen, dass Siemens nichts Besseres tun konnte, als diesen Unfug zu stoppen.

Elektroautos des aktuellen Entwicklungsstands taugen nicht für den Massenmarkt. Ihnen jetzt vorsorglich eine Infrastruktur aufzubauen wäre etwa so schlau wie die Errichtung einer Startrampe für den ersten bemannten Flug zum Mars. Halbwegs einsatzfähig erweist sich der Stromantrieb ausgerechnet dort, wo Autos verkehrspolitisch unerwünscht sind – in der Stadt. E-Mobile lösen dort kein Problem, auch sie verstopfen den urbanen Lebensraum und brauchen dort obendrein noch massenhaft Zapfstellen. BMW führte bei seinem Stromvorstoß den Begriff „Megacity-Vehicle“ ein. Doch wenn Megacitys mehr Vehikel brauchen, dann in Form öffentlicher Verkehrsmittel.

Millionen Großstädter sind längst elektromobil: mit der Bahn. Jetzt Subventionen fürs Elektroauto zu fordern wäre – im Licht der Historie – auch unlogisch. Das Automobil, das mit Benzin fuhr, bekam keine Förderung, auch keine Infrastruktur. Seine Erfinder tankten in Apotheken. Ein Zapfstellennetz entwickelte sich erst, als das Auto attraktiv genug war, um sich ein solches zu verdienen. Hätten Kaiser Wilhelm II. oder Königin Victoria nationale Hilfsprogramme für diese Erfindung ins Leben gerufen, das junge Automobil wäre womöglich im Keim degeneriert – und der Menschheit einiges Unheil erspart geblieben.

Der Autor hat zweifellos das Recht, seine Meinung zu haben. Aber auch Meinung muss sich irgendwie und irgendwo an Fakten festmachen lassen. Wer wie er zu dem Schluss kommt, dass es historisch besser gewesen wäre, wenn das Automobil überhaupt nicht zum Zuge gekommen wäre, ist nicht von dieser Welt, um es höflich auszudrücken. Dass der Menschheit „einiges Unheil erspart geblieben“ sein soll, ist mehr als eine kühne Hypothese. Das Automobil ist ganz im Gegenteil zur Basis unserer Lebensqualität geworden. Nicht nur weil wir uns damit individuell bewegen können, sondern auch weil seine Weiterentwicklung und Produktion Wohlstand für viele Menschen schafft und Innovationen hervorbringt, die unser Leben über die Mobilität hinaus bereichern. Ja, das Auto schafft auch Probleme. Sie zu lösen ist mindestens so herausfordernd wie die Weiterentwicklung der individuellen Mobilität insgesamt. Das größte Problem des Automobils ist eben sein Erfolg.

Abgesehen von der philosophischen Betrachtung des Kommentators ist die Entwicklung von Elektrofahrzeugen kein industrielles Feigenblatt, sondern schlicht notwendig, um gesetzliche Vorgaben beim Flottenverbrauch zu erfüllen. Dass auch Elektroautos Straßen verstopfen können, wer hätte das gedacht? Aber wenn das alles so schrecklich ist, das Automobil nur „Unheil“ nach sich zieht, stellt sich die Frage: Warum begeistern sich Milliarden Menschen, ob reich oder arm, so dafür? Das Auto muss wohl doch auch ein paar begehrenswerte Vorteile haben. Wer die Besuchermassen auf der IAA beobachtet, kann nur konstatieren: Das Automobil lebt, hat eine großartige Vergangenheit, Gegenwart und eine noch bessere Zukunft.


Die Deutsche Umwelthilfe bestreitet im Grunde das Recht auf Mobilität

Dr. Remo Klinger, Anwalt und juristischer Kämpfer für die Rechte in Sachen Dosenpfand, fühlte sich vor längerer Zeit verpflichtet, mir den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes zuzuschicken. Dass ich nicht mit seiner Sichtweise, es gebe kein Grundrecht auf Mobilität, einverstanden bin, hat ihn verärgert. Er fühlt sich mit seiner verqueren Ansicht durch den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes bestätigt. „Wenn Sie darin das Wort Mobilität finden, mögen Sie mir doch bitte Bescheid geben. Falls es Ihnen nicht gelingt, bin ich dankbar, zu Ihrer verfassungsrechtlichen Bildung beigetragen zu haben.“

Der Anwalt der Umwelthilfe meint es also ernst damit, dass der Mensch kein Grundrecht auf Mobilität habe. Dies macht erschreckend deutlich, wie bei der Deutschen Umwelthilfe gedacht wird. Remo Klinger war und ist vor Gericht ein glühender Verfechter in Sachen Dosenpfand und Umweltzonen. Seine Überzeugung, dass der Grundrechtekatalog eben kein Grundrecht auf Mobilität ausweist, ist in meinen Augen der Beweis dafür, um was es den „Umweltschützern“ wirklich geht: um die Einschränkung von Mobilität, zumal der individuellen Mobilität.

Diese Schlussfolgerung ist angesichts der Argumentation Klingers wohl mehr als zulässig. Der Staat soll die individuelle Bewegungsfreiheit der Menschen zu jeder Zeit einschränken können, wenn sich das aus von den Umwelthelfern definierten Vorwänden rechtfertigen lässt. Heute Feinstaub, morgen Klimaschutz und übermorgen ein anderer beliebig herbeiargumentierter Vorwand. Was der Anwalt mit dem Grundrechtekatalog des Grundgesetzes unterm Arm aber übersieht: dass es gerade in diesem eine Fülle von Hinweisen gibt, die sehr wohl ein Grundrecht auf Mobilität ableiten lassen. Und außerdem: Steht in diesem Katalog etwas vom Grundrecht auf Nahrungsaufnahme, vom Grundrecht aufs Atmen? Natürlich nicht, weil es einer solchen Selbstverständlichkeit nicht bedarf.

Das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit steht aber drin (Artikel 2). Dazu gehört auch, dass man sich mit dem Verkehrsmittel seiner Wahl überall hinbewegen darf. Oder das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 11), das garantiert, dass sich die Bürger dieses Landes beliebig hin und her bewegen können. Es ist also müßig, sich ernsthaft darauf einzulassen: Weil das Grundrecht auf Mobilität nicht explizit erwähnt wird, könnten auch beliebig Einschränkungen der individuellen Mobilität erfolgen. Wer ernsthaft so argumentiert, muss nicht ernst genommen werden. Keine Kommune dieses Landes würde je unter Hinweis auf ein fehlendes Grundrecht auf Mobilität eine Straße sperren. Gerade weil Remo Klinger im Namen der Deutschen Umwelthilfe aber so argumentiert, wird das Ziel der Verfechter von Verkehrseinschränkungen erst richtig deutlich. Das Automobil ist der Garant individueller Freiheit.

Dass die Menschen überall auf der Welt das Auto als ihr liebstes Verkehrsmittel sehen, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Weil der massenhafte Erfolg des Automobils auch Herausforderungen schafft, damit zusammenhängende Probleme zu lösen, ist kein Grund, den Menschen dieses „Grundrecht“, es auch fahren zu dürfen, zu nehmen. Auch wenn das die Deutsche Umwelthilfe anders sieht. Durchsetzen wird sie dieses an den Wünschen der Menschen vorbeigehende Denken nicht. Und schon gar nicht mit dem Hinweis auf die im Grundgesetz fehlende Erwähnung von Mobilität.