Arbeitsgericht Braunschweig

VW und Oliver Schmidt wollen sich außergerichtlich einigen

Der für den 19.Februar terminierte Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig ist kurzfristig aufgehoben worden. Wie das Arbeitsgericht mitgeteilt hat, haben sich die Parteien darauf geeinigt, „außergerichtliche Gespräche über die Möglichkeiten einer Verständigung“ zu führen. Schmidt hat gegen die fristlose Kündigung durch VW geklagt.

Die Kündigungsschutzklage des in den USA wegen des Diesel-Betrugs in Haft befindlichen Oliver Schmidt hat damit zwar noch nicht Erfolg gehabt, „aber alles läuft auf eine Verständigung hinaus“, wie ein Kenner des Verfahrens berichtet.